BETRIEBSSTEUERVORABZUG Musterklauseln

BETRIEBSSTEUERVORABZUG. Der Betriebssteuervorabzug ist die Steuer, die monatlich von Ihrem Lohn abgezogen wird. Diese wird anhand des zu versteuernden Xxxxxx berechnet. Ab dem 1. Januar 2023 gilt für den Betriebssteuervorabzug eine neue Berechnungsweise. Früher nutzte man dafür Lohntabellen mit Schritten von jeweils 15 Euro. Eine geringe Lohnerhöhung konnte somit dazu führen, dass die Person einen Schritt höher in der Tabelle landete. Die Folge: Somit konnte diese geringe Lohnerhöhung bedeuten, dass man einen höheren Betriebssteuervorabzug zahlte als noch im Vormonat. Dadurch blieb dem Arbeitnehmer dann weniger Geld. Das System wurde jetzt geändert. Es ist dabei wichtig, zu wissen, dass man weder mehr noch weniger Steuern zahlt und dass es sich auch nicht um eine Steuerreform handelt. Die 4 Schritte in der Berechnung, die übrigens jeden Monat erneut durchgeführt werden muss: • Schritt 1 ⇨ Festlegung des Brutto-Jahreseinkommens • Schritt 2 ⇨ Umsetzung des Brutto-Jahreseinkommens in das zu versteuernde Netto- Jahreseinkommen • Schritt 3 ⇨ Berechnung der Steuer für das entsprechende Jahr • Schritt 4 ⇨ Berechnung des Betriebssteuervorabzugs Jan: € 2.641,85 x 12 = € 31.702,20 Xxxx: € 2.669,73 x 12 = € 32.036,76 • Schritt 2 ⇨ Umsetzung des Brutto-Jahreseinkommens in das zu versteuernde Netto- Jahreseinkommen Bruttojahreseinkommen – Pauschale für Berufsunkosten (bis € 19.166,67: - 30 % - über € 19.166,67: - € 5.750,00) Jan: - Pauschale für Berufsunkosten - € 5.750,00 Bis € 19.166,67 - 30 % Über € 19.166,67 - € 5.750,00 Xxxx: - Pauschale für Berufsunkosten - € 5.750,00 Bis € 19.166,67 - 30 % Über € 19.166,67 - € 5.750,00 • Schritt 3 ⇨ Berechnung der Steuer für das entsprechende Jahr ◊ A) Berechnung der Grundsteuer » Anwendung der Lohntabellen - Steuerfreibetrag Von € 0,01 bis € 15.830,00 26,75 % Von € 15.830,01 bis € 27.940,00 € 4.234,53 + 42,80 % für Tranche über € 15.830,00 Von € 27.940,01 bis € 48.350,00 € 9.417,61 + 48,15 % für Tranche über € 27.940,00 Von € 48.350,01 bis ∞ € 19.245,03 + 53,50 % für Tranche über € 48.350,00 ◊ B) Grundsteuer - Steuerermäßigungen Siehe Anhang 3 und 4/1 und Anhang 5 Schlüsselformel » Beispiele ➡ Kinder zu Lasten ➡ Alleinerziehender Elternteil ➡ Einkommensempfänger ist behindert ➡ Andere Person zu Lasten ist 65 Jahre und pftegebedürftig Jan: ◊ A) Berechnung der Grundsteuer
BETRIEBSSTEUERVORABZUG. Der Betriebssteuervorabzug ist die Steuer, die monatlich von Ihrem Lohn abgezogen wird. Diese wird anhand des zu versteuernden Xxxxxx berechnet. Bei der Berechnung des monatlichen Betriebssteuervorabzugs werden zwei Tabellen benutzt, die von der familiären Lage abhängig sind. ■ Tabelle 1: Gilt für Alleinstehende und für diejenigen, deren Ehegatte/Ehegattin auch ein Einkommen aus Arbeit hat ■ Tabelle 2: Gilt, wenn der Ehegatte / die Ehegattin keinerlei Einkommen hat (auch nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, ...). Für jedes zu versteuernde Einkommen (brutto Monatseinkommen minus persönliche LASS-Beiträge) wird in den Stufen eine Pauschale festgelegt und dieser Betrag ist der Betriebssteuervorabzug. Wenn sich der monatlich zu versteuernde Lohn zwischen beiden Beträgen befindet, wird der niedrigere Betrag benutzt. Klicken Sie hier für die Tabellen für den Betriebssteuervorabzug ■ Zweiwöchentliche Auszahlung: Der Betriebssteuervorabzug beläuft sich auf die Hälfte des Vorabzugs für den gesamten Monat. In diesem Fall wird der Lohn pro 2 Wochen um einen Faktor zwei multipliziert und anschließend wird der entsprechende Betriebssteuervorabzug dann durch einen Faktor zwei geteilt. ■ Wöchentliche Auszahlung: Der Betriebssteuervorabzug beläuft sich auf ein Viertel des Vorabzugs für den Monat. Jan Xxx hat einen steuerpflichtigen Lohn von € 2.301,64. Da seine Frau ein Einkommen hat, ist Tabelle I anzuwenden. Der Betriebssteuervorabzug beläuft sich auf € 441,06. Xxxx Xxxx hat einen steuerpflichtigen Lohn von € 2.322,82. Da ihr Mann ein Einkommen hat, ist Tabelle I anzuwenden. Der Betriebssteuervorabzug beläuft sich auf € 448,28.