Common use of Bevorschussung und Reiseabrechnung Clause in Contracts

Bevorschussung und Reiseabrechnung. Die Aufwandsentschädigung (Tag- und Nachtgeld) und Fahrtkosten (soweit nicht Fahrkarten gestellt wer- den) sind dem Angestellten zeitgerecht gegen nach- herige Verrechnung zu akontieren. Die Abrechnung der Ansprüche hat grundsätzlich für jeden abgelaufenen Kalendermonat bis zum Ende des nächsten Kalendermonats durch schriftliche Rechnungslegung zu erfolgen. Die Ansprüche verfal- len, wenn diese Rechnungslegung nicht innerhalb von 2 weiteren Kalendermonaten, im Falle einer un- verschuldeten Verhinderung an der Rechnungsle- gung innerhalb von 2 Kalendermonaten nach Wegfall der Verhinderung, erfolgt.

Appears in 3 contracts

Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag

Bevorschussung und Reiseabrechnung. Die Aufwandsentschädigung (Tag- und Nachtgeld) und Fahrtkosten (soweit nicht Fahrkarten gestellt wer- denwerden) sind dem Angestellten zeitgerecht gegen nach- herige nachherige Verrechnung zu akontieren. Die Abrechnung der Ansprüche hat grundsätzlich für jeden abgelaufenen Kalendermonat bis zum Ende des nächsten Kalendermonats durch schriftliche Rechnungslegung zu erfolgen. Die Ansprüche verfal- lenverfallen, wenn diese Rechnungslegung nicht innerhalb von 2 weiteren KalendermonatenKalender- monaten, im Falle einer un- verschuldeten unverschuldeten Verhinderung an der Rechnungsle- gung Rechnungslegung innerhalb von 2 Kalendermonaten nach Wegfall der Verhinderung, erfolgt.

Appears in 2 contracts

Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte, Kollektivvertrag Für Angestellte

Bevorschussung und Reiseabrechnung. Die Aufwandsentschädigung (Tag- und Nachtgeld) und Fahrtkosten (soweit nicht Fahrkarten gestellt wer- den) sind dem Angestellten zeitgerecht gegen nach- herige Verrechnung zu akontieren. Die Abrechnung der Ansprüche hat grundsätzlich für jeden abgelaufenen Kalendermonat bis zum Ende des nächsten Kalendermonats durch schriftliche Rechnungslegung zu erfolgen. Die Ansprüche verfal- len, wenn diese Rechnungslegung nicht innerhalb von 2 weiteren Kalendermonaten, im Falle einer un- verschuldeten Verhinderung an der Rechnungsle- gung Rechnungslegung innerhalb von 2 Kalendermonaten nach Wegfall der Verhinderung, erfolgt.

Appears in 1 contract

Samples: Kollektivvertrag