Bewirtschaftung der Bundesmittel. Die Bundesmittel werden als Einnahmen in den Haushalten oder in Sondervermögen der Länder vereinnahmt. Die benannte Stelle im Land ist ermächtigt, die Auszahlung der Bundesmittel anzuordnen, sobald sie zur anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen benötigt werden. Die Länder leiten die Finanzhilfen des Bundes unverzüglich an die Letztempfänger weiter. Die Bewirtschaftung der Bundesmittel richtet sich nach dem Haushaltsrecht der Länder. Die Mittel werden auf Grundlage der Bekanntmachungen (§ 5) bewilligt.
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Samples: Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule
Bewirtschaftung der Bundesmittel. Die Bundesmittel werden als Einnahmen in den Haushalten oder in Sondervermögen der Länder vereinnahmt. Die benannte zuständige Stelle im Land ist ermächtigt, die Auszahlung der Bundesmittel Bun- desmittel anzuordnen, sobald sie zur anteiligen Begleichung erforderlicher Zahlungen benötigt benö- tigt werden. Die Länder leiten die Finanzhilfen des Bundes unverzüglich an die Letztempfänger Letztempfän- ger weiter. Die Bewirtschaftung der Bundesmittel richtet sich nach dem Haushaltsrecht der Länder. Die Mittel werden auf Grundlage der Bekanntmachungen (§ 5) zu den Förderungsbedingungen für Landesmittel bewilligt.
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Bewirtschaftung der Bundesmittel. Die Bundesmittel werden als Einnahmen in den Haushalten oder in Sondervermögen der Länder vereinnahmt. Die benannte Stelle im Land ist ermächtigt, die Auszahlung der Bundesmittel anzuordnen, sobald sie zur anteiligen Begleichung Be- gleichung erforderlicher Zahlungen benötigt werden. Die Länder leiten die Finanzhilfen des Bundes unverzüglich an die Letztempfänger weiter. Die Bewirtschaftung der Bundesmittel richtet sich nach dem Haushaltsrecht der Länder. Die Mittel werden auf Grundlage der Bekanntmachungen (§ 5) bewilligt.
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Samples: Verwaltungsvereinbarung Über Die Gewährung Von Finanzhilfen