Bewusstseinsbildung Musterklauseln

Bewusstseinsbildung. (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Mass- nahmen zu ergreifen, um:
Bewusstseinsbildung. Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele BILDUNG Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele BILDUNG Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele MOBILITÄT UND BARRIEREFREIHEIT Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele BARRIEREFREIE KOMMUNIKATION UND INFORMATION Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele BILDUNG Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele INTERESSENVERTRETUNG Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele INTERESSENVERTRETUNG Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele INTERESSENVERTRETUNG Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Antworten und Maßnahmen Zuständigkeiten Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele
Bewusstseinsbildung. Eine Bewusstseinsveränderung im angestrebten Sinne bedeutet, die vorhandenen Fähigkei- ten und Qualifikationen von Menschen mit Behinderungen zu stärken und entsprechend ein- zusetzen. Die Sozialpartner wirken darauf hin, die Unternehmen mit ihren Mitarbeiter*innen und Führungskräften für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und für die entspre- chenden Hilfsangebote zu sensibilisieren. Die Sozialpartner sind überzeugt, dass ein Bewusst- seinswandel erforderlich ist, um Veränderungen herbeizuführen. Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsbeauftragte haben die Aufgabe, Unternehmen bei der beruflichen Inklusion der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten zu un- terstützen und gemeinsam mit der Unternehmensleitung auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten.