Trennungskontrolle-Definition

Trennungskontrolle. Es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden können. - Mandantenfähigkeit der Software, - Funktionstrennung zwischen Produktion/Test, - Entwicklungs- und Testsysteme werden ausschließlich mit Testdaten betrieben.
Trennungskontrolle. Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, z.B. Mandantenfähigkeit, Sandboxing;
Trennungskontrolle. Es ist zu gewährleisten, dass zu un- terschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. [Ergänzen] z.B. Daten, die zu unterschiedli- chen Zwecken erhoben wurden, sind auch getrennt zu verarbeiten, Mandantenfähigkeit, Funktionstrennung zwischen Produktion / Test

Examples of Trennungskontrolle in a sentence

  • Zu den TOMs gehören insbesondere die Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennungskontrolle und die Sicherung der Betroffenenrechte.

  • Die Maßnahmen zur Trennungskontrolle müssen darauf ausgerichtet sein zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können.

  • Trennungskontrolle Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, sind auch getrennt zu verarbeiten.

  • Es sind keine Maßnahmen zur Trennungskontrolle erforderlich, weil ...

  • Mit der Trennungskontrolle soll sichergestellt werden, dass Daten, die für unterschiedliche Zwecke erhoben wurden, getrennt verarbeitet werden können.

  • Die Trennungskontrolle zwischen den Mandanten ist in der Software implementiert (Logische Trennung).

  • Art.32 DS-GVO, insbesondere mindestens die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen der Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennungskontrolle.

  • Es existieren folgende Maßnahmen zur Trennungskontrolle: … … … Kommentierung Anlage 2 Grundsätzlich muss jede Verarbeitung - und damit auch die Auftragsverarbeitung - geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz aufweisen, „um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“ (Art.

  • Trennungskontrolle (zweckbezogen) Zielbeschreibung: Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, z.B. Mandantenfähigkeit, Sandboxing.

  • Die Trennungskontrolle wird zudem durch die Arbeit nach einem Berechtigungskonzept, sowie letztendlich eine logische, softwareseitige Mandantentrennung umgesetzt.


More Definitions of Trennungskontrolle

Trennungskontrolle. Daten der Webseiten und der Datensicherungen des Auftraggebers sind durch entsprechende Berechtigungen für andere Kunden nicht zugänglich. Pseudonymisierung: Sofern für die jeweilige Datenverarbeitung möglich, werden die primären Identifikationsmerkmale der personenbezogenen Daten in der jeweiligen Datenanwendung entfernt, und gesondert aufbewahrt. Klassifikationsschema für Daten: Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder Selbsteinschätzung (geheim/vertraulich/intern/öffentlich). Alle Daten der Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten des Auftraggebers werden grundsätzlich als geheim eingestuft.
Trennungskontrolle. Es ist zu gewährleisten, dass zu un- terschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Alle Kundendaten werden in einer eigenen, von anderen Kundendaten getrennten Daten- bank gespeichert (Premium Hosting) oder über Benutzerrechte sicher von den Daten Dritter getrennt gespeichert. Eitorf
Trennungskontrolle. Es ist zu gewährleisten, dass zu un- terschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. • Jeder Auftraggeber verfügt über einen eigenen Account. • Mandantenfähigkeit der Systeme. • Die Daten des Auftraggebers und an- derer Mandanten werden soweit mög- lich von unterschiedlichen Mitarbeitern verarbeitet. • Strikte Trennung von Test- und Pro- duktivsystemen
Trennungskontrolle. Es ist zu gewährleisten, dass zu unter- schiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden können. Siehe unter Punkt 5 Für die Einhaltung der vereinbarten Schutzmaßnahmen und deren geprüfter Wirksamkeit wird auf die genehmigten Verhaltensregeln nach Art. 40 DS-GVO verwiesen, denen sich der Auftragnehmer unterworfen hat Eine Änderung der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Trennungskontrolle. Es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können (Nr. 8 der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG). Nicht relevant = Trifft auf die konkrete Dienstleistung aufgrund der Art der Datenverarbeitung nicht zu. Nr. Frage: Antwort Folgefrage Antwort 8.1 Wie sind die Auftragsdaten des AG von Daten anderer Kunden des AN getrennt? logische Trennung physische Trennung keine keine 8.2 Wie sind die Auftragsdaten des AG von eigenen Daten des AN getrennt? logische Trennung physische Trennung keine keine 8.3 Sind die zur Verarbeitung der Auftragsdaten eingesetzten Verfahren mandantenfähig? ja nein Es werden keine weiteren speziellen Verfahren eingesetzt, die Trennung erfolgt logisch auf Verzeichnisebene. keine keine 8.4 Existiert eine Dokumentation der Datenbank des AN, auf der die Auftragsdaten verarbeitet werden? ja nein keine keine 8.5 Existiert eine Dokumentation der Verfahren des AN, mit denen die Auftragsdaten verarbeitet werden? ja nein keine keine
Trennungskontrolle. Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden, z.B. Mandantenfähigkeit, Sandboxing; Wie wird die Richtigkeit der zu verarbeitenden Daten gewährleistet, wie werden Änderungen und Löschungen gesteuert. Weitergabekontrolle Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport, z.B.: Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur;

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  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.