Common use of Beziehung von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zu Marken Clause in Contracts

Beziehung von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zu Marken. (1) Die Parteien sind nicht zum Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografi- schen Angabe verpflichtet, wenn der Schutz aufgrund des Ansehens, das eine frühe- re Marke geniesst, geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf die tatsächliche Iden- tität des betreffenden Weins irrezuführen.

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Samples: pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, fedlex.data.admin.ch, www.lexfind.ch