Bezüge Musterklauseln

Bezüge. Die Bezüge werden monatlich gezahlt und müssen der Tiermedizinischen Fachan- gestellten/Tierarzthelferin spätestens am letzten Werktag eines jeden Monats zur Verfügung stehen. Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferinnen haben die Möglichkeit zur be- trieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung nach Maßgabe des Tarifvertra- ges zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung.
Bezüge. An die Mitglieder des Vorstandes wurden 2,5 Mio. € vergütet, davon 1,7 Mio. € fixe Bezüge und 0,8 Mio. € variable Bezüge. An ehemalige Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebene wurden 1,4 Mio. € gezahlt; für diesen Personenkreis bestehen Pensionsverpflichtungen von 17,4 Mio. €. In Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird davon ein Betrag von 2,1 Mio. € bis spätestens zum 31.12.2024 angesammelt.
Bezüge. Als Vergütung für Ihre Tätigkeit erhalten Sie ein festes Jahresgehalt in Höhe von € 300.000,-- brutto (i. W. dreihunderttausend) Das Gehalt wird nach Abzug der gesetzlichen Abgaben in 12 gleichen Teilbeträgen ausgezahlt.
Bezüge. § 39. (1) Dem /der Angestellten gebühren Monatsbezüge, die aus dem Gehalt, der Allgemeinen Dienstzulage, der Chargenzulage und der Dienstalterszulage bestehen. Der Monatsbezug ist im Nach- hinein am Monatsletzten fällig. Für Angestellte, die die Vorausset- zungen des § 29 Abs 1, zweiter Satz erfüllen, erfolgt die Bezugs- auszahlung im Voraus am Ersten eines jeden Monats. Eine vorzei- tige Auszahlung ist zulässig, wenn sie aus organisatorischen Grün- den, die mit der Durchführung der Auszahlung im Zusammenhang stehen, notwendig ist. Die Gehaltsansätze sind in der Anlage 2 fest- gesetzt.
Bezüge d) Arbeitszeit
Bezüge. Es ist selbstverständlich, dass zumindest die Höhe der regelmäßigen Bezüge im Vertrag fest- gehalten wird, obwohl die Angabe nach einiger Zeit durch Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx überholt sein wird. Bei der Gehaltsbemessung muss die vom Angestellten erwartete Mehrarbeit berücksich- tigt werden, sofern nicht ein Freizeitausgleich durch Freistunden oder Urlaub oder anderwei- tige oder einmalige oder wiederkehrende finan- zielle Leistungen des Arbeitgebers vorgesehen werden. Es kommt entscheidend darauf an, dass die Gesamtvergütung in angemessenem Verhält- nis zur Arbeitsleistung des Angestellten steht. Normalerweise wirken sich tarifliche Regelun- gen auf den Inhalt des Arbeitsvertrages des AT- Angestellten nicht aus. Ist aber im Arbeitsver- trag des AT-Angestellten vereinbart, dass seine Arbeitszeit sich nach der betrieblichen Arbeits- zeit richte, dann gilt die tariflich verkürzte Wo- chenarbeitszeit auch für ihn (BAG NZA 1988, 289). Anders wäre es, wenn im Arbeitsvertrag keine bestimmte Arbeitszeit, sondern nur ver- einbart wäre: Für die Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Aufga- ben erhalten Sie ein Monats-/Jahresgehalt von € ... brutto. Grundsätzlich wird hier von einer Verpflich- tung zur arbeitszeitunabhängigen Aufgabener- füllung ausgegangen (Beispiel: der außertarifli- che Personalreferent eines Unternehmens muss abends oder am Wochenende Vorstellungsge- spräche mit Bewerbern führen; Franke S. 74). Dem entspricht auch die folgende, von Ge- samtmetall empfohlene Formulierung: Die Arbeitszeit richtet sich nach den allgemeinen be- trieblichen Regelungen und nach den Erfordernissen des Betriebes. Solche Klauseln müssen sich neuerdings an den §§ 305 ff. BGB n. F., insbesondere am sog.
Bezüge. (1) Der Geschäftsführer erhält ein Gehalt von Euro jährlich.4) Es wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils zum Monatsende ausgezahlt.
Bezüge. 1. Der/dem Redakteurin/Redakteur muss ein festes Gehalt gezahlt werden.
Bezüge. 1. Für seine/ihre Tätigkeit erhält Herr/Frau ein festes Jahres- gehalt in Höhe von € brutto, das in 12 gleichen Teilbeträgen je- weils zum Ende eines Monats ausbezahlt wird. ODER: Herr/Frau erhält für seine/ihre Tätigkeit ein zum Ende eines jeden Monats zahlbares Monatsgehalt in Höhe von € brutto. Darüber hinaus erhält er/sie ein 13. Gehalt, das zusammen mit dem Monatsgehalt zum Ende des Monats November und ein 14. Gehalt, das zusammen mit dem Monatsgehalt zum Ende des Monats Juli ausgezahlt wird.
Bezüge. Für die Dauer der Entsendung erhalten Sie (bei Beistellung freien Quartiers) einen Auslands- bezug in Hohe von EUR … brutto, zahlbar jeweils im Nachhinein. Mit diesen Zahlungen sind alle gesetzlichen und kollektivvertraglichen Ansprüche, ab- gegolten. Dieser Auslandsbezug wird eingestellt bei unentschuldigter Abwesenheit, Urlaubsinanspruch- nahme oder vorübergehender Rückberufung. Bei Dienstreisen im Einsatzland und bezahlten Heimreisen erfolgt für die Dauer der Reise keine Einstellung des Auslandsbezugs. Bei Dienst- reisen in Drittländer kommen anstelle der Taggelder des Einsatzlandes die des Dienstreise- ziellandes zur Verrechnung. Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes im Einsatzland wird der Auslandsbezug um 50 % gekürzt.