Bezüge. Die Bezüge werden monatlich gezahlt und müssen der Tiermedizinischen Fachan- gestellten/Tierarzthelferin spätestens am letzten Werktag eines jeden Monats zur Verfügung stehen. Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferinnen haben die Möglichkeit zur be- trieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung nach Maßgabe des Tarifvertra- ges zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung.
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Samples: Tarifvertrag Zur Betrieblichen Altersversorgung Und Entgeltumwandlung, www.ltk-brandenburg.de
Bezüge. Die Bezüge werden monatlich gezahlt und müssen der Tiermedizinischen Fachan- gestelltenFachange- stellten/Tierarzthelferin spätestens am letzten Werktag eines jeden Monats zur Verfügung Ver- fügung stehen. Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferinnen haben die Möglichkeit zur be- trieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung nach Maßgabe des Tarifvertra- ges zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung.
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Samples: www.vmf-online.de, vet-magazin.de
Bezüge. Die Bezüge werden monatlich gezahlt und müssen der Tiermedizinischen Fachan- gestelltenFachange- stellten/Tierarzthelferin spätestens am letzten Werktag eines jeden Monats zur Verfügung Verfü- gung stehen. Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferinnen haben die Möglichkeit zur be- trieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung nach Maßgabe des Tarifvertra- ges zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung.
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Samples: www.tieraerzteverband.de