BI-Schnittstelle Musterklauseln

BI-Schnittstelle. 2.20.1. Mit dem Modul BI-Schnittstelle können während der Vertragslaufzeit des Moduls über eine Schnittstelle Stamm- und Filialdaten des Betreibers und Transaktionsdaten von an der Vectron Cloud angeschlossenen Kassensystemen abgerufen werden. Die Transaktionsdaten beinhalten in Abhängigkeit der jeweiligen Kassensoftware-Version bzw. gewählter Programmierung der Kassensoftware die Rechnungen, den Status des Personals an der Kasse (angemeldet, abgemeldet, etc.), erfasste Daten in „Datenebenen“ wie Bestellungen, Retouren, etc. Details erfahren Sie bei Ihrem Vectron oder Duratec Servicepartner. Mit den Daten ist z.B. die Generierung eigener Auswertungen der abgerufenen Transkationen möglich.
BI-Schnittstelle. Mit dem Modul BI-Schnittstelle können während der Vertragslaufzeit des Moduls über eine Schnittstelle Stamm- und Filialdaten des Betreibers und Transaktionsdaten von an der Vectron Cloud angeschlossenen Kassensystemen abgerufen werden. Die Transaktionsdaten beinhalten in Abhängigkeit der jeweiligen Kassensoftware-Version bzw. gewählter Programmierung der Kassensoftware die Rechnungen, den Status des Personals an der Kasse (angemeldet, abgemeldet, etc.), erfasste Daten in „Datenebenen“ wie Bestellungen, Retouren, etc. Details erfahren Sie bei Ihrem Vectron oder Duratec Servicepartner. Mit den Daten ist z.B. die Generierung eigener Auswertungen der abgerufenen Transkationen möglich. Der Betreiber selbst ist verantwortlich für die Weitergabe bzw. Sicherung von Zugangsdaten der Schnittstelle an durch den Betreiber ggf. gewählte Dritte, (sog. „Partner“). Partner können z.B. Dienstleister von Betreibern oder vom Anbieter ausgewählte Dienstleister sein, die sich auf die Aggregation, Aufbereitung, Darstellung etc. von Transaktionsdaten in grafischen Oberflächen (Dashboards) spezialisiert haben. Zugänge für Partner können durch den Betreiber im Kunden-Portal selbst administriert werden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Sicherung von Daten in Partnersystemen. Er handelt auf ausdrückliche Anweisung des Betreibers bzgl. der Weitergabe seiner Daten bzw. deren Übertragung an Partner. Für den Abruf der Daten ist neben einer Autorisierung des Betreibers eine zusätzliche Autorisierung des Partners (sog. „Partner-Autorisierung“) notwendig. Diese Partner-Autorisierung wird durch den Anbieter vergeben. Grundlage ist eine separate Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Partner. Eine Übersicht aller autorisierten Partner erhalten Sie bei Ihren Vectron- oder Duratec-Servicepartnern bzw. in Zukunft auf unseren Webseiten. Der Anbieter behält sich vor, die Partner-Autorisierung nur an ausgewählte Partner zu vergeben. Wird die Partner-Autorisierung zwischen dem Anbieter und dem Partner, gleich aus welchem Grund, aufgelöst, so ist für den Betreiber eine Zusammenarbeit mit diesem Partner nicht mehr möglich. Es steht dem Betreiber frei, in diesem Fall einen anderen autorisierten Partner auszuwählen. Für etwaige Dienstleistungen eines Partners übernimmt der Anbieter keine Haftung. Partner erhalten eine öffentliche Dokumentation zur Anbindung an die bzw. zum Abruf der Daten von der Vecton Cloud. Voraussetzung für die Unterstützung des Moduls ist mindestens die Nutzung der...

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.