Bilanzkreis Musterklauseln

Bilanzkreis. Ein Bilanzkreis ist das Ebenbild einer Bilanzgruppe innerhalb des deutschen Marktmodells;
Bilanzkreis. Ein Bilanzkreis im Sinne dieser Regelungen setzt sich aus einer beliebigen Anzahl von Entnahme- und Einspeisestellen innerhalb der Regelzone des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers sowie Fahrplänen zu und aus anderen Bilanzkreisen zusammen.
Bilanzkreis. 9.1 Jede von diesem Vertrag erfasste Entnahmestelle muss in einen Bilanzkreis aufgenommen sein, der in ein vertraglich begründetes Bilanzkreissystem ein- bezogen ist.
Bilanzkreis. Mit Wirksamkeit des Gaslieferungsvertrages wird der Kunde mittelbar Mitglied jenes Bilanzkreises, dem auch die SWM angehört.
Bilanzkreis. Bilanzkreis Ggf. Aggregationskreis Name Telefon Telefax E-Mail Ort Datum Ort Datum Unterschrift Netzbetreiber Unterschrift Transportkunde
Bilanzkreis. ILN-/VDEW-Codenummer (13-stellig) Vertragsbeginn Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Nutzung des Elektrizi- tätsverteilnetzes des Netzbetreibers. Dieser Vertrag regelt weiterhin die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen der Belieferung von Kunden des Lieferanten, die an das Elektrizi- tätsverteilnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind. Hauptleistungspflicht des Netzbetreibers ist es, dem Lieferanten sein Elektrizitätsverteilnetz zum Zwecke der Belieferung von Kunden des Lieferanten mit elektrischer Energie zur Verfügung zu stellen. Hauptleistungspflicht des Lieferanten ist es, die Netznutzungs- und sonstigen Entgelte zu bezah- len. Das Netzanschlussverhältnis, das Anschlussnutzungsverhältnis, die Energielieferung und Leis- tungen der Wartung und Instandhaltung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Dieser Vertrag vermittelt den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz (§ 20 Abs. 1a Satz 3 EnWG). Der Netzzugang für Einspeisungen durch an das Netz angeschlossene Anlagen ist nicht Gegens- tand dieses Vertrages. Der Lieferant ist für die Anmeldung zum Bilanzkreis verantwortlich.
Bilanzkreis. (siehe hierzu auch Definitionen und Beispiele in der Anlage „Bilanzausgleich“) Anlage 6 zur Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie und über Prinzipien der Netznutzung
Bilanzkreis ist im Elektrizitätsbereich innerhalb einer Regelzone die Zusammenfassung von Einspeise- und Entnah- mestellen, die dem Zweck dient, Abweichungen zwischen Einspeisungen und Entnahmen durch ihre Durchmischung zu minimieren und die Abwicklung von Handelstransaktionen zu ermöglichen. Eine Ent- nahme- oder Einspeisestelle muss zu jeder Zeit einem Bilanzkreis zugeordnet sein.
Bilanzkreis. Mit Wirksamkeit des Stromlieferungsvertrages wird der Kunde mittelbar Mitglied jenes Bilanzkreises, dem auch die FairEnergie angehört.
Bilanzkreis. Ein Bilanzkreis setzt sich aus einer beliebigen Anzahl von Ausspeise- und Einspeisepunkten innerhalb eines Markt- gebietes zusammen. Er wird beim zuständigen Bilanzkreisnetzbetreiber geführt.