Kaufpreis a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
x. Xxxxxx kein Preis vereinbart ist, erfolgt Preis- und Mengenberechnung bei der Lieferung von Mineralölprodukten zu unserem am Liefertag allgemein gültigen Preis, der sich nach handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren (insbes. Mineralölsteuergesetz/Eichordnung etc.) berechnet.
c. Sollte unsere Ware, ihre Vor- und Zwischenerzeugnisse oder Rohstoffe mit Zöllen und sonstigen Abgaben belegt oder die für diese bereits bestehenden öffentlichen oder privatrechtlichen Lasten, insbesondere Frachten, Umschlagtarife oder Steuern, erhöht werden, so können wir die dich dadurch für die verkaufte Ware ergebenden Mehrbelastung in Rechnung stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend erhöhen oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten; das gilt auch, wenn ein Festpreis oder steuer-, zoll- oder frachtfreie Lieferung vereinbart war.
d. Soll zoll- und/oder steuerbegünstigt geliefert werden, ist uns der von dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht erteilt oder wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und Steuersätze berechnen.
e. Bei Verträgen, bei denen die Lieferung der Ware erst vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden soll, sind wir berechtigt, die Erhöhung des Entgelts, die zwischen Abschluss und Ausführung des Vertrages entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen und nach dem Zeitpunkt der Vertragsausführung gültigen Preis zu berechnen.
Kaufpreis. Für bis zu max. 3 to/ha der Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht, wird ein marktüblicher Preis, mindestens jedoch EUR 148,-- pro Tonne, vereinbart. Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den gemäß obiger Kriterien ermittelten Preis. Nicht entsprechende Ware ist der Aufkäufer berechtigt aber nicht verpflichtet als UMS Weizen (Qualitätskriterien für Futterweizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) mit nachfolgend ermittelten Preis, aufzukaufen. Der Aufkäufer wird an den Produzenten nach der Ernte ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten bezahlen. Der Aufkäufer wird übernommenes Erntegut nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Unter Berücksichtigung der geleisteten Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,-- / Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 31.8. des Erntejahres 2017. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die BGA Bio Getreide Austria GmbH. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in Halbturn festgestellte Gewicht.
Kaufpreis. 1. Der gesamte Kaufpreis (inkl. Nebenkosten) - bzw. nach erfolgter Anzahlung der Restpreis entsprechend - ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs, ansonsten zuvor 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Unbare Zahlungen des Käufers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto des Verkäufers als geleistet.
2. Anzahlungen bzw. unbare Zahlungen können nur nach entsprechender Vereinbarung mit dem Verkäufer vom Käufer geleistet werden.
3. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.
4. Eine Aufrechnung einer behaupteten Gegenforderung des Käufers gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Käufers steht oder gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden ist.
Kaufpreis. Der Einzelpreis pro Crypto stamp sowie der Gesamtpreis für alle gewünschten Crypto stamps wird im OnChainStore in Euro ausgewiesen (nachfolgend "Kaufpreis"). Der Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf die physische Crypto stamp; auf die digitale Crypto stamp entfällt kein Entgelt. Die Einzelpreise für die jeweiligen Crypto stamps sind in Anlage 1 ersichtlich.
Kaufpreis a.) Für die Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in Höhe von Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt.
b.) Sollte die Vertragsmenge den unter Punkt 4.) vereinbarten Qualitätsnormen nicht entsprechen oder durch entsprechende Aufbereitung eine Erfüllung der vereinbarten Qualitätsnormen nicht möglich sein, hat der Produzent keinen Anspruch auf den oben unter a) vereinbarten Preis. Der Aufkäufer ist berechtigt aber nicht verpflichtet, nicht den vereinbarten Qualitäten gemäß Punkt 4.) entsprechende Waren als Bio Mahlweizen oder Bio Futterweizen (jeweilige Qualitätskriterien für Weizen laut Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien) aufzukaufen. Sofern die gelieferten Qualitäten jedoch den Anforderungen einer Poolvermarktung gemäß Anlage ./1 entsprechen, wird die gelieferte Vertragsmenge zur Poolvermarktung wie folgt übernommen: Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie in Höhe von EUR 10,--/Fuhre. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen per Valuta 30.9. des jeweiligen Erntejahres. Die überregiona...
Kaufpreis. Es ist möglich, dass der Verkaufspreis des Fahrzeugs, sowie aller zusätzlichen Ausstattungsmerkmale, zum Zeitpunkt der Reservierung noch nicht feststeht. Der Kaufpreis kann bis zum Zustandekommen des Kaufvertrages ohne Ankündigung geändert werden.
Kaufpreis. Leistungen gemäß Ziffer 1.2 bis Ziffer 1.4 sowie Ziffer 2 sind im Kaufpreis für die Software enthalten; dies gilt auch für Ziffer 1.5, sofern die Installation einzelvertraglich vereinbart ist.
Kaufpreis. Der Kaufpreis beträgt ........................ € (in Worten Euro). Der Kaufpreis ist bei Kaufabschluss / bis zum bar / per Scheck / auf das Konto Nr. ................................................ bei .............................................................................. zu zahlen.
Kaufpreis. Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Lager oder Werk zzgl. der im Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung und nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Sie gelten auch nur für die aufgeführten Spezifikationen, Zusatz-, Neben- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
Kaufpreis. Der Kaufpreis für die Aktien beträgt gesamthaft CHF 20'000'000 (in Worten: Zwanzig Millionen Schweizerfranken) (Kaufpreis) und ist von der Käuferin anteilsmässig den Verkäufern gemäss der Anzahl der von ihnen verkauften Aktien zu bezahlen.