Kaufpreis Musterklauseln

Kaufpreis. 1. Der gesamte Kaufpreis (inkl. Nebenkosten) - bzw. nach erfolgter Anzahlung der Restpreis entsprechend - ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs, ansonsten zuvor 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Unbare Zahlungen des Käufers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto des Verkäufers als geleistet.
Kaufpreis a.) Für die Vertragsmenge, die den unter Pkt. 4.) vereinbarten Qualitätsnormen entspricht wird ein Mindestpreis in Höhe von Der Aufkäufer wird die übernommene Vertragsmenge nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Allfällige Mehrerlöse (über den vereinbarten Mindestpreis hinausgehend) werden nach Abzug der Kosten des Aufkäufers und einer marktüblichen Spanne spätestens Ende Juni des Folgejahres an den Produzenten bezahlt.
Kaufpreis. Der Einzelpreis pro Crypto stamp sowie der Gesamtpreis für alle gewünschten Crypto stamps wird im OnChainStore in Euro ausgewiesen (nachfolgend "Kaufpreis"). Der Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf die physische Crypto stamp; auf die digitale Crypto stamp entfällt kein Entgelt. Die Einzelpreise für die jeweiligen Crypto stamps sind in Anlage 1 ersichtlich.
Kaufpreis. Es ist möglich, dass der Verkaufspreis des Fahrzeugs, sowie aller zusätzlichen Ausstattungsmerkmale, zum Zeitpunkt der Reservierung noch nicht feststeht. Der Kaufpreis kann bis zum Zustandekommen des Kaufvertrages ohne Ankündigung geändert werden.
Kaufpreis. Leistungen gemäß Ziffer 1.2 bis Ziffer 1.4 sowie Ziffer 2 sind im Kaufpreis für die Software enthalten; dies gilt auch für Ziffer 1.5, sofern die Installation einzelvertraglich vereinbart ist.
Kaufpreis. 1. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.
Kaufpreis a. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie die Kosten der Versendung bzw. Anlieferung enthalten. Es werden bei der Lieferung von Mineralölen eine GGVS- sowie eine Mautpauschale und bei Pellets ein Einblas- sowie Mautpauschale erhoben. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
Kaufpreis. 3.1. Der in der Bestellung ausgewiesene und vom Vertragspartner akzeptierte Preis ist bindend. Der vereinbarte Kaufpreis schließt die Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung sowie Übernahme der Transportversicherung und gesetzlicher Mehrwertsteuer ein.
Kaufpreis. In diesem Abschnitt ist der Kaufpreis beziffert und alle Regelungen über die Fälligkeit und die Bezahlung des Kaufpreises. Dieser Abschnitt dient insbesondere der Sicherheit des Käufers, um keine Zahlungen ungesichert leisten zu müssen. Übliche Kaufpreisfäl- ligkeiten sind die rangrichtige Eintragung der Eigentumsvormerkung, die Abgabe des Negativattests der Gemeinde bezüglich ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts und die Vor- lage aller Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchmäßiger Form beim Notar. Hinzu können in besonderen Fällen weitere Voraussetzungen treten, z. B. die Verzichtserklä- rung hinsichtlich privater Vorkaufsrechte, die Erteilung weiterer Genehmigungen (Vor- mundschaftsgericht, Nachlassgericht, vollmachtlos Vertretene etc.) Sofern die zu löschenden Grundpfandrechte (Grundschulden oder Hypotheken) noch Restkreditbeträge des Verkäufers absichern, wird der Gläubiger die zur Löschung er- forderlichen Unterlagen (Grundschuldbriefe und Löschungsbewilligungen) an den Notar nur unter der Treuhandauflage übersenden, dass davon lediglich nach Zahlung des Restbetrages in Höhe eines zu beziffernden Betrages Gebrauch gemacht wird. Diese Rückzahlung des Darlehens erfolgt aufgrund entsprechender Mitteilung durch den Notar im Fälligkeitsschreiben unmittelbar durch den Käufer in Anrechnung auf den Kaufpreis, also wirtschaftlich zu Lasten des Verkäufers. Lediglich der nicht zur Lasten- freistellung erforderliche Betrag wird unmittelbar auf das Privatkonto des Verkäufers, das möglichst im Notarvertrag bereits anzugeben und sonst schriftlich nachzureichen ist, überwiesen. Auf keinen Fall sollten Zahlungen geleistet werden, bevor die Fälligkeitsmitteilung des Notars (diese wird per Einschreiben übersandt) dem Käufer vorliegt. Der Verkäufer so- wie die finanzierende Bank des Käufers - sofern dem Notar bekannt - erhalten einen Abdruck des Fälligkeitsschreibens zur Kenntnisnahme.
Kaufpreis. Der Aufkäufer wird das übernommene Erntegut nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt der Qualität und Marktentwicklung entsprechend, vermarkten. Zur Ernte wird der Aufkäufer an den Produzenten ein Akonto auf Basis seiner zu diesem Zeitpunkt bestehenden Einschätzung der Vermarktungsmöglichkeiten für Bio & UMS Ackerfrüchte bezahlen. Am Ende der Vermarktungssaison erfolgt die Fixierung des Preises auf Basis des tatsächlichen Vermarktungserlöses nach Abzug marktüblicher Kosten des Aufkäufers und nach Abzug einer marktüblichen Spanne. Im Hinblick auf die geleistete Akontozahlung ist sodann eine Anpassung auf den fixierten Preis möglich. Allfällige Bearbeitungskosten zur Erreichung der Qualität, wie insbesondere Aspiration und Trocknung, im Sinne des Punktes 4.) dieses Vertrages reduzieren den Kaufpreis entsprechend, ebenso die Kosten der Bemusterung je angelieferter Einzelpartie. Sämtliche Entgelts- und Preisangaben sind soweit nicht ausdrücklich anders angeführt Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Der Produzent erklärt sich mit der Abrechnung durch den Aufkäufer im Gutschriftwege einverstanden. Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Übernahmestelle abgeladen. Akontierung der Sommerernte (z.B. Speisegetreide, Futtergetreide & Leguminosen) per Valuta 01.09.2021 Akontierung der Herbsternte (z.B. Mais, Sojabohnen & Sonnenblumen) per Valuta 15.12.2021 des Erntejahres 2021. Die überregionale Vermarktung erfolgt durch die RWA Raiffeisen Ware Austria AG. Als Verrechnungsgewicht gilt das bei der Übernahme in 7503 Großpetersdorf festgestellte Gewicht. Sofern Ware mit höheren Prozentsätzen als den im Punkt 4.) festgelegten Qualitätsnormen angeliefert wird, werden Gewichts- und Preisabschläge nach gesonderter Vereinbarung vorgenommen.