Bilaterale Workshops im Partnerland. Teilnehmende aus Deutschland erhalten einen pauschalen Zuschuss, der sich aus Fahrtkostenzuschuss und Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in Form von Tagessätzen zusammensetzt, und sich nach dem Ort der Veranstaltung richtet. Eine Finanzierung der ausländischen Teilnehmenden durch die DFG erfolgt nur dann, wenn keine Finanzierung durch eine zuständige Partnerorganisation möglich ist oder die Teilnehmenden aus ei- nem sog. DAC-Land stammen. In diesen Fällen wird jeweils eine einheitliche Pauschale für Fahrt- und Aufenthaltskosten bewilligt.
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