Common use of Bildungswesen Clause in Contracts

Bildungswesen. (1) Die islamischen Religionsgemeinschaften haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften das Recht, Bildungs- und Kultureinrichtungen zu unterhalten. (2) Staatliche Genehmigung, Anerkennung und Förderung dieser Einrichtungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. (3) Bei der Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage wird den islamischen Religionsgemeinschaften Gelegenheit gegeben, zu den Bildungsplänen Stellung zu nehmen.

Appears in 4 contracts

Samples: Vertrag Zwischen Der Freien Hansestadt Bremen Und Den Islamischen Religionsgemeinschaften Im Lande Bremen, Vertrag Zwischen Der Freien Hansestadt Bremen Und Den Islamischen Religionsgemeinschaften Im Lande Bremen, Vertrag Zwischen Der Freien Hansestadt Bremen Und Den Islamischen Religionsgemeinschaften