Biologisches Lebensmittel Musterklauseln

Biologisches Lebensmittel. Der Lieferant sichert die Einhaltung der EG- Öko- Verordnung (Verordnung EG Nr. 834/2007 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeug- nisse und Lebensmittel zu. Insbesondere sichert er zu, dass die von ihm gelieferten Produkte fol- gende Punkte erfüllen: • Bei lehmann natur GmbH angelieferte Bio-Ware enthält keine Wirkstoffe die nicht im Artikel 5 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/08 vom 5. September 2008 aufgeführt und zuge- lassen sind. Eine Dokumentation über die Notwendigkeit der Verwendung der im Artikel 5 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/08 aufgeführten Stoffe ist auf Anfrage der lehmann natur GmbH zur Verfügung zu stellen. • Für die Produktion der gelieferten Artikel werden ausschließlich Rohstoffe bzw. Fertigwaren geliefert, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und durch Stichprobenuntersuchungen unab- hängiger Institute sowie bei eigenen Kontrollen auf ihre Beschaffenheit hin überprüft und diesbe- züglich für verkehrsfähig befunden wurden. • Der Grenzwert für anorganisches Bromid bei Bio-Ware von 5mg/kg wird eingehalten, bei höheren Bromidgehalten muss sichergestellt sein, dass das Gesamtbromid natürlichen Ursprungs ist. • Für den Fall, dass im Betrieb sowohl Bio- als auch konventionelle Ware hergestellt wird, ver- pflichtet der Lieferant sich, Produkte und Produktionslinien räumlich oder zeitlich zu trennen, um so Kontaminationen zuverlässig zu vermeiden. • Alle Bedingungen für die Anbringung der auf den Produkten aufzubringenden Logos (insbeson- dere das EU Öko-Siegel sowie das deutsche Bio-Siegel) werden erfüllt. Hierzu gehört auch, dass die Benutzung insbesondere der vorgenannten Siegel bei der jeweils zuständigen Stelle beantragt und re- gistriert ist. Die Einhaltung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene-und Mikrobiologie (DGHM: xxx.xxxx.xxx), betreffen die mikrobiologischen Grenzwerte bis zum Ende des Mindesthalt- barkeitsdatums des Produkts. Der Lieferant wird auf Anfrage die folgenden Dokumente vorlegen: - Bio-Zertifikate der gesamten Supply-Chain - Angaben des Feldes / Anbauschlags - Die eingesetzten Pflanzenschutz- und Düngemittel - Die letzte Vorkultur auf dem Feld / Anbauschlag (bei einjährigen Kulturen) - Bio-Zertifikat der Packstation Die lehmann natur GmbH wird ihrer Verantwortung durch ein umfangreiches Rückstandsmonitoring gerecht. Die Laboranalysen werden in QS-zertifizierten Laboren durchgeführt. Sollten sowohl in der A-...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.