Reinigung. Die Messe Essen sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Der Aussteller hat auch hier die Möglichkeit, die Messe Essen oder von der Messe Essen zugelassene Unternehmen mit der kostenpflichtigen Reinigung zu beauftragen. Erfolgt der Einsatz von eigenem Reinigungsperso- nal so ist der Einsatz begrenzt auf eine Stunde vor und eine Stunde nach den täglichen Öffnungszeiten der Veranstaltung.
Reinigung. Jeder Gastronomie Standbetreiber ist verpflichtet täglich mindestens einmal im Umkreis von 3m der angemieteten Fläche, mit Wasser und Schrubber zu reinigen, bzw. durch sein Personal reinigen zulassen. Die Reinigung muss entsprechen in dem vom Vermieter bereitgestellten Putzplan (Rückseite Firmen Schild) Dokumentiert werden. Für die Reinigung seines Standes und der unmittelbaren Umgebung hat der Mieter während der gesamten Veranstaltungszeit selbst zu sorgen. Dies gilt insbesondere für Umverpackungen und Kartons durch Warenlieferung etc. Dem Mieter ist bekannt, dass der Vermieter mit einem Entsorgungsunternehmen eine Vereinbarung über die zentrale Müllentsorgung getroffen hat. Der Mieter wird sich rechtzeitig bei den Verantwortlichen des Vermieters über die Vorgaben der zentralen Müllentsorgung unterrichten und ist an diese Vorgaben gebunden. Außerhalb dieser ist dem Mieter keine gesonderte Müllentsorgung erlaubt. Er hat die Müllentsorgung rechtzeitig vorzunehmen. Ferner hat der Mieter den Standplatz und die Umgebung während der Veranstaltung von Müll sauber zu halten und nach jeweiliger Schließung aufzuräumen und zu säubern. Sollte der Mieter die Reinigung nicht oder nicht ordnungsgemäß durchfüh- ren (die Entscheidung obliegt dem Vermieter), so ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Reinigungsentschädigung von bis zu 5000,- € zzgl. MwSt. je Stand und Tag in Rechnung zu stellen. Diese Kosten berechnen sich aus den anfallenden Kosten des Reinigungsun- ternehmens und den Aufwandskosten des Vermieters. Der angemie- tete Platz muss nach der Veranstaltung wenigstens in dem Zustand sein, der zur Übergabe an den Mieter vorzufinden war. Zur vorheri- gen Absicherung wird im gastronomischen Bereich ein Müllpfand in Höhe von 500 € und im Handelsbereich in Höhe von 200 € erhoben, welcher bei Erfüllung der Auflagen nach der Veranstaltung zurückge- zahlt wird. Für die Abfallbeseitigung von Kleinabfällen kann der Mieter die vom Vermieter bereitgestellten Müllcontainer nutzen. Es darf nur Abfall entsorgt werden, der während der Veranstaltung anfällt. Sperrige Gegenstände, wie Paletten und großräumige Kartons dürfen nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden. Der Mieter stellt an seinem Platz zusätzlich Abfallbehälter auf, für derenEntsorgung er selbst verantwortlich ist. Fette, Öle und sonstiger Sondermüll dürfen weder in die Abfallcontainer noch in die Kanalisation entsorgt wer- den. Für die Entsorgung nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Betreiber se...
Reinigung. Diese umfasst die Reinigung des Wohnraumes und der Gemeinschaftsräume (Sichtreinigung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung) und der übrigen Räume entsprechend Hygiene-/ Reinigungsplan und darüber hinaus im Bedarfsfall.
Reinigung. Sollte Ihnen irgendein Missgeschick passieren (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf dem Boden oder Arbeitsflächen usw.), bitten wir Sie, dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr sauber wieder in die Schränke wegzuräumen.
Reinigung. Es ist eine Reinigungsanleitung an den Nutzer zu übergeben. • Die Angaben der Reinigungsmittelherstel- ler sind zu beachten. • Die Anforderungen an Lebensmittelberei- che sind zu berücksichtigen. • Das Entfernen von nutzungsbedingten Verunreinigungen an Küchenarbeitsplat- ten nach der Abnahme durch den Stein- metz oder Hersteller sind „Besondere Leistungen“. Besondere Leistungen sind gesondert zu vergüten.
Reinigung. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Standfläche und Entsorgung der Abfälle in den vorgesehenen Behältnissen obliegt dem Aussteller. Die Kosten einer allenfalls erforderlichen Ersatzvornahme werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers können vom Veranstalter zugelassene Reinigungspartner die Standreinigung übernehmen. Die Entsorgung von Sondermüll muss vom Aussteller selbst veranlasst werden.
Reinigung. Die Mietobjekte werden nach der Rückgabe durch den Kunden vom Dienstleister gegen eine Gebühr endgereinigt. Die im Angebot kalkulierte Reinigungsgebühr kann sich bei starker Verschmutzung erhöhen, oder nicht Einhaltung der Rückgaberegelung unter §2.5 erhöhen.
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Reinigung. Der Mieter wird die genannten Räume und Einrichtungen pfleglich behandeln und in sauberem und einwandfreiem Zustand erhalten. Nach Abschluss der Veranstaltung werden Räume und Inventar gereinigt übergeben.
Reinigung. Notwendige Reinigungsarbeiten bei starker Verschmutzung werden dem Mieter mit 40,- € berechnet.