Reinigung Musterklauseln
Reinigung. Die Messe Essen sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Der Aussteller hat auch hier die Möglichkeit, die Messe Essen oder von der Messe Essen zugelassene Unternehmen mit der kostenpflichtigen Reinigung zu beauftragen. Erfolgt der Einsatz von eigenem Reinigungsperso- nal so ist der Einsatz begrenzt auf eine Stunde vor und eine Stunde nach den täglichen Öffnungszeiten der Veranstaltung.
Reinigung. 1. Haus und Grundstück sind rein zu halten. Verunreinigungen sind von dem verantwortlichen Haus- bewohner unverzüglich zu beseitigen.
2. Die Hausbewohner haben die Schnee- und Eisbeseitigung zu übernehmen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist. Grundlage hierfür ist die Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger nach der Streupflichtsatzung bzw. Polizeiverordnung der jeweiligen Gemeinde!
3. Soweit vertraglich nichts Anderes vorgesehen, ist von den Hausbewohnern abwechselnd nach einem aufzustellenden Durchführungsplan mindestens 1 x wöchentlich/bzw. nach Verschmut- zungsgrad auch öfters, die kleine und große Kehrwoche durchzuführen, es sei denn diese wurde extern vergeben. Reinigen der Kellerflure, Treppen, Geländer, die Treppenhausfenster, Treppenhausflure, Briefkas- tenanlage, entfernen von Spinnweben; Kehren der Zugangswege (einschließlich der Außentreppen), des Hofes, des Müllplatzes, des Bür- gersteigs. Im Xxxxxx muss das Laub zusammengefegt und eingesammelt werden.
4. Abfall und Unrat dürfen nur in den dafür vorgesehenen Müllgefäßen gesammelt werden. Sperriger Abfall, Kartonagen usw. dürfen nur zerkleinert in die Müllgefäße geschüttet werden. Bitte achten Sie darauf, dass kein Abfall oder Unrat im Haus, auf den Zugangswegen, den Außenanla- gen oder den Müllplatz geworfen wird.
5. Waschküche und Trockenräume stehen entsprechend der Einteilung durch die Hausbewohner oder bei Bedarf durch die BGW zur Benutzung zur Verfügung. Nach Beendigung der Wäsche sind Waschraum und sämtliche Einrichtungsgegenstände gründlich zu reinigen. Waschküchen- und Trockenraumschlüssel sind bei Bedarf pünktlich an den Nachfolger weiterzugeben. In der Wasch- küche und im Trockenraum dürfen keine Gegenstände abgestellt werden. Auf den Balkonen darf Wäsche nur unterhalb der Brüstung getrocknet werden.
6. Teppiche dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Platz gereinigt werden. Das Reinigen von Texti- lien und Schuhen darf nicht in den Fenstern, über den Balkonbrüstungen oder im Treppenhaus er- folgen.
7. Blumenbretter und Blumenkästen müssen sachgemäß und sicher angebracht sein. Beim Gießen von Blumen auf Balkonen und Fensterbänken ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Hausbewohner rinnt. Abgetrock- nete Pflanzteile sind rechtzeitig zu entfernen.
8. Das Aufstellen von Parabolantennen ist generell verboten. In Ausnahmefällen ist die Zustimmung der Baugenossenschaft Winnenden eG notwendig.
9. In die...
Reinigung. Diese umfasst die Reinigung des Wohnraumes und der Gemeinschaftsräume (Sichtreinigung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung) und der übrigen Räume entsprechend Hygiene-/ Reinigungsplan und darüber hinaus im Bedarfsfall.
Reinigung. Sollte Ihnen irgendein Missgeschick passieren (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf dem Boden oder Arbeitsflächen usw.), bitten wir Sie, dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr sauber wieder in die Schränke wegzuräumen.
Reinigung. Es ist eine Reinigungsanleitung an den Nutzer zu übergeben. • Die Angaben der Reinigungsmittelherstel- ler sind zu beachten. • Die Anforderungen an Lebensmittelberei- che sind zu berücksichtigen. • Das Entfernen von nutzungsbedingten Verunreinigungen an Küchenarbeitsplat- ten nach der Abnahme durch den Stein- metz oder Hersteller sind „Besondere Leistungen“. Besondere Leistungen sind gesondert zu vergüten.
Reinigung. Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Standfläche und Entsorgung der Abfälle in den vorgesehenen Behältnissen obliegt dem Aussteller. Die Kosten einer allenfalls erforderlichen Ersatzvornahme werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers können vom Veranstalter zugelassene Reinigungspartner die Standreinigung übernehmen. Die Entsorgung von Sondermüll muss vom Aussteller selbst veranlasst werden.
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Reinigung. Die Mietobjekte werden nach der Rückgabe durch den Kunden vom Dienstleister gegen eine Gebühr endgereinigt. Die im Angebot kalkulierte Reinigungsgebühr kann sich bei starker Verschmutzung erhöhen, oder nicht Einhaltung der Rückgaberegelung unter §2.5 erhöhen.
Reinigung. Notwendige Reinigungsarbeiten bei starker Verschmutzung werden dem Mieter mit 40,- € berechnet.
Reinigung. Der Mieter wird die genannten Räume und Einrichtungen pfleglich behandeln und in sauberem und einwandfreiem Zustand erhalten. Nach Abschluss der Veranstaltung werden Räume und Inventar gereinigt übergeben.