Bon-Gutschein Musterklauseln

Bon-Gutschein. Wenn ein Betreiber keine vorgefertigten Gutscheinkarten verwenden möchte, kann er einen Gutschein-Code an der Kasse generieren. Dieser wird im Rahmen der Aufladung gemeinsam mit dem Aufladebeleg als QR-Code auf dem Kassenbon ausgegeben.

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  • Gutscheine 15.1. Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst. Der zeitliche Geltungsraum von Gutscheinen wird auf dem jeweiligen Gutschein festgeschrieben und definiert, wobei diese spätestens mit Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum eingelöst oder umgetauscht werden müssen. Bei Verlust von Xxxxxxxxxxx jeglicher Art wird vom Gastwirt kein Ersatz geleistet.