Common use of Brandschutzrelevante Bauteile, Feuerschutzabschlüsse Clause in Contracts

Brandschutzrelevante Bauteile, Feuerschutzabschlüsse. 5.2.1 Brandschutzrelevante Bauteile (Brandwände, Trennwände, Geschossdecken) zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten dürfen in ihren geforderten Feuerwiderstandswerten nicht verändert werden. Bei nachträglichen baulichen Veränderungen sind insbesondere Durchbrüche wieder mit bauaufsichtlich zugelassenen Abschottungen zu verschließen und entsprechend zu kennzeichnen.

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