Brandschutzrelevante Bauteile, Feuerschutzabschlüsse. 5.2.1 Brandschutzrelevante Bauteile (Brandwände, Trennwände, Geschossdecken) zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten dürfen in ihren geforderten Feuerwiderstandswerten nicht verändert werden. Bei nachträglichen baulichen Veränderungen sind insbesondere Durchbrüche wieder mit bauaufsichtlich zugelassenen Abschottungen zu verschließen und entsprechend zu kennzeichnen. 5.2.2 Dauerhafte Öffnungen in brandschutzrelevanten Bauteilen sind nach den gesetzlichen Forderungen mit bauaufsichtlich zugelassenen feuerbeständigen (wie T90/EI90), feuerhemmenden (wie T30/EI30) und/oder rauchdichten sowie selbst schließenden Türen, Toren oder Klappen zu schützen.
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Samples: Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung, Kubus® Mittlere Ertragsausfallversicherung
Brandschutzrelevante Bauteile, Feuerschutzabschlüsse. 5.2.1 Brandschutzrelevante Bauteile (Brandwände, Trennwände, Geschossdecken) zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten dürfen in ihren geforderten Feuerwiderstandswerten nicht verändert werden. Bei nachträglichen baulichen Veränderungen sind insbesondere Durchbrüche wieder mit bauaufsichtlich zugelassenen Abschottungen zu verschließen und entsprechend zu kennzeichnen.
5.2.2 Dauerhafte Öffnungen in brandschutzrelevanten Bauteilen sind nach den gesetzlichen Forderungen mit bauaufsichtlich zugelassenen feuerbeständigen (wie T90/EI90), feuerhemmenden (wie T30/EI30) und/oder rauchdichten sowie selbst selbst- schließenden Türen, Toren oder Klappen zu schützen.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag