Common use of Braunschweig BS-Mobil-Tickets Clause in Contracts

Braunschweig BS-Mobil-Tickets. Mit den BS-Mobil-Tickets (BS-Mobil-Ticket, BS-Mobil-Ticket Plus, BS-Mobil-Ticket Xxxxxxx) können alle Linien in der Ta- rifzone 40 genutzt werden. Anspruchsberechtigt sind Inhaber des Braunschweig-Passes. Der Verkauf der BS-Mobil-Tickets erfolgt in den Service-Centern und Vorverkaufsstellen der BSVG bei Vorlage eines aktuellen Braunschweig-Passes. Die Gültigkeit der BS-Mobil-Tickets ist nur bei vollständiger Eintragung der persönlichen Angaben auf der Karte gegeben. BS-Mobil-Tickets und Braunschweig-Pass stellen nur gemeinsam den gültigen Fahrausweis im Sinne der Allgemeinen Beförde- rungsbedingungen dar und sind bei Fahrtantritt inklusive eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Pass, Führer- schein) mitzuführen. Anstelle eines Lichtbildausweises können Personen unter 16 Jahren eine gültige VRB-Kundenkarte oder einen gültigen Schülerausweis vorlegen. Schulpflichtige Inhaber eines Braunschweig-Passes können ein BS-Mobil-Ticket Xxxxxxx nutzen. Voraussetzung ist der Besuch allgemeinbildender Schulen in Vollzeitform, was mit einer gül- tigen Xxxxxxx-Kundenkarte oder einem gültigen Schülerausweis nachgewiesen werden muss. Kinder, die Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte haben und Berufsschüler können das BS-Mobil-Ticket Xxxxxxx nicht nutzen.

Appears in 6 contracts

Samples: www.bsvg.net, www.wvg.de, mobi38.de

Braunschweig BS-Mobil-Tickets. Mit den BS-Mobil-Tickets (BS-Mobil-Ticket, BS-Mobil-Ticket Plus, BS-Mobil-Ticket Xxxxxxx) können alle Linien in der Ta- rifzone 40 genutzt werden. Anspruchsberechtigt sind Inhaber des Braunschweig-Passes. Der Verkauf der BS-Mobil-Tickets erfolgt in den Service-Centern Cen- tern und Vorverkaufsstellen der BSVG bei Vorlage eines aktuellen Braunschweigaktu- xxxxx Xxxxxxxxxxxx-Passes. Die Gültigkeit der BS-Mobil-Tickets Ti- ckets ist nur bei vollständiger Eintragung der persönlichen Angaben An- gaben auf der Karte gegeben. BS-Mobil-Tickets und Braunschweig-Pass stellen nur gemeinsam gemein- sam den gültigen Fahrausweis im Sinne der Allgemeinen Beförde- rungsbedingungen Be- förderungsbedingungen dar und sind bei Fahrtantritt inklusive eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Pass, Führer- scheinFührerschein) mitzuführen. Anstelle eines Lichtbildausweises können Personen unter 16 Jahren eine gültige VRB-Kundenkarte Kunden- karte oder einen gültigen Schülerausweis vorlegen. Schulpflichtige Inhaber eines Braunschweig-Passes können ein BS-Mobil-Ticket Xxxxxxx nutzen. Voraussetzung ist der Besuch allgemeinbildender Schulen in Vollzeitform, was mit einer gül- tigen gültigen Xxxxxxx-Kundenkarte oder einem gültigen Schülerausweis Xxxxxxx- ausweis nachgewiesen werden muss. Kinder, die Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte haben und Berufsschüler können kön- nen das BS-Mobil-Ticket Xxxxxxx nicht nutzen.

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Samples: www.bsvg.net