Common use of Brennbare Abfälle Clause in Contracts

Brennbare Abfälle. 5.9.1 Brennbare Abfälle sind nach Betriebsschluss oder bei Schichtwechsel aus den Betriebsräumen zu entfernen. Ihre Lagerung hat in feuerbeständig abgetrennten Räumen (wie F90/EI90) mit mindestens feuerhemmenden, selbstschließenden Abschlüssen (wie T30/EI30-C) oder im Freien zu erfolgen.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Brennbare Abfälle. 5.9.1 Brennbare Abfälle sind nach Betriebsschluss oder bei Schichtwechsel aus den Betriebsräumen zu entfernen. Ihre Lagerung hat in feuerbeständig abgetrennten Räumen (wie F90/EI90) mit mindestens feuerhemmenden, selbstschließenden Abschlüssen (wie T30/EI30-CEI30­C) oder im Freien zu erfolgen.

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Samples: www.continentale.info, makler.continentale.de

Brennbare Abfälle. 5.9.1 Brennbare Abfälle sind nach Betriebsschluss oder bei Schichtwechsel Schicht- wechsel aus den Betriebsräumen zu entfernen. Ihre Lagerung hat in feuerbeständig abgetrennten Räumen (wie F90/EI90) mit mindestens min- destens feuerhemmenden, selbstschließenden Abschlüssen (wie T30/EI30-C) oder im Freien zu erfolgen. Der Abstand zwischen Gebäuden und Abfallbehältern beträgt mindestens 5 m. Außerhalb der Betriebs- und Öffnungszeiten sind die Abfallbehälter bzw. -bereiche im Freien zu verschließen und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern.

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Samples: www.koepper-klaus.de

Brennbare Abfälle. 5.9.1 Brennbare Abfälle sind nach Betriebsschluss oder bei Schichtwechsel Schicht- wechsel aus den Betriebsräumen zu entfernen. Ihre Lagerung hat in feuerbeständig abgetrennten Räumen (wie F90/EI90) mit mindestens feuerhemmenden, selbstschließenden Abschlüssen (wie T30/EI30-C) oder im Freien zu erfolgen.

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Samples: makler.continentale.de