Bundesprogrammlehrkräfte. Der Einsatz von Bundesprogrammlehrkräften dient der Umsetzung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung. 2.2.1 Rechtlicher Status Bundesprogrammlehrkräfte sind - Lehrkräfte, die nicht dem Landesschuldienst angehören, oder verbeamtete oder unbefristet tarifvertraglich beschäftigte Lehrkräfte, die unter Wegfall der Bezüge oder Entgelt aus dem Landesschuldienst beurlaubt sind, - und die vom BVA – ZfA – vermittelt worden sind. Bundesprogrammlehrkräfte schließen mit Bildungseinrichtungen im Ausland einen Arbeitsvertrag.
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Bundesprogrammlehrkräfte. Der Einsatz von Bundesprogrammlehrkräften dient der Umsetzung der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung.
2.2.1 Rechtlicher Status Bundesprogrammlehrkräfte sind - Lehrkräfte, die nicht dem Landesschuldienst angehören, oder verbeamtete oder unbefristet tarifvertraglich beschäftigte Lehrkräfte, die unter Wegfall der Bezüge oder Entgelt aus dem Landesschuldienst beurlaubt sind, und - und die vom BVA – ZfA – vermittelt worden sind. Bundesprogrammlehrkräfte schließen mit Bildungseinrichtungen im Ausland einen Arbeitsvertrag.
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