Common use of Chemische Industrie Clause in Contracts

Chemische Industrie. Für Betriebe und Verkaufsunternehmen der chemischen Industrie und verwandten Industrien einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe, Forschungsstellen, Verwaltungsstellen, Auslieferungslager und Verkaufsstellen, für Chemie- und Mineralöl-Handelsunternehmen, für Unternehmen des Chemie-Anlagenbaues, für Büros und Unternehmen zur chemisch-technischen Beratung und zur Konstruktion und Instandhaltung chemischer Anlagen sowie für chemische Laboratorien und Untersuchungsanstalten. Zur chemischen Industrie gehören insbesondere folgende Produktionsgebiete: 1. Grundchemikalien, 2. Stickstoff und Stickstoffverbindungen, 3. Stickstoff- und Phosphordüngemittel und deren Weiterverarbeitung, 4. Verdichten, Verflüssigen und Abfüllen von technischen Gasen, Trockeneis, 5. natürliche und synthetische Farbstoffe und deren Weiterverarbeitung, 6. Buntstifte und Pastellkreiden, 7. Lösungsmittel und Weichmacher, 8. Lacke, Firnisse, Polituren, 9. Spreng- und Zündstoffe, Munition, Feuerwerk und sonstige Zündwaren, Kollodiumwolle, 10. Arzneimittel einschließlich medizinischem Verbands-, Prothesen- und Nahtmaterial, 11. biochemische und gentechnische Erzeugnisse, 12. Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel, 13. Ätherische Öle und Riechstoffe, chemische Backhilfs- und Konservierungsmittel, Aromastoffe, 14. Fotochemikalien, Fotopapiere, Herstellung und Verwendung von lichtempfindlichem Material wie z. B. Polymerfilm und vorbeschichtete Druckplatten, 15. Filme und deren technische Bearbeitung, fotografische, elektrochemische und magnetische Materialien ein- schließlich Geräte zur Aufzeichnung, Speicherung, Auswertung und Wiedergabe von Informationen, die im Ver- bund mit den vorgenannten Produkten vertrieben werden, Kopieren, 16. chemische Umwandlung von Kohle, Erdgas, Erdöl sowie Erdölprodukten einschließlich Destillation, Raffination, Crackung, Hydrierung, Oxidierung, Vergasung sowie Weiterverarbeitung der Umwandlungsprodukte, Transport, Umschlag und Lagerung von Erdöl und Umwandlungsprodukten, 17. Ruß, 18. Holzverkohlung, 19. Seifen, Waschmittel, Kosmetika, 20. Leime, Kitte, Klebstoffe, Klebebänder, Gelatine, 21. Xxxxxx und Kerzen, Stearin und Olein, 22. Schuh-, Leder- und Fußbodenpflegemittel, Putzmittel, 23. technische Öle und Fette, 24. chemische Hilfsmittel aller Art wie z. B. Textilhilfsmittel, Lederhilfsmittel, Gerbstoffauszüge, Gerbereichemikalien und chemische Hilfsmittel für andere Industrien, 25. Kunststoffe einschließlich Schaumstoffe, Pressmassen und Datenträger sowie deren Weiterverarbeitung, 26. Chemiefasern und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 27. Chemiefolien einschließlich künstliche Därme, transparentes Material und Magnetbänder sowie deren Bearbei- tung, 28. chemisch-technische Artikel wie Glühstrümpfe, chemische Papiere, Gießereihilfsmittel, Elektroden, elektrische und galvanische Kohle, Asbestwaren sowie chemisch-technischer Laborbedarf einschließlich Hilfsmittel zur Ana- lyse und Diagnose, Halbleiterfertigung unter Verwendung chemischer Verfahren und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 29. elektromagnetische Erzeugnisse und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 30. synthetische anorganische Rohstoffe und deren Weiterverarbeitung, 31. chemische Baustoffe, Faserzement, chemische Bautenschutz-, Holzschutz- und Feuerschutzmittel, Dämm- und Isolierstoffe sowie deren Weiterverarbeitung, 32. Imprägnieren, soweit es sich nicht um Nebenarbeiten der Holzindustrie handelt, 33. natürlicher und synthetischer Kautschuk, Latex, Nachfolgeprodukte sowie deren Weiterverarbeitung,

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Samples: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Bau

Chemische Industrie. Für Betriebe und Verkaufsunternehmen der chemischen Industrie und verwandten Industrien einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe, Forschungsstellen, Verwaltungsstellen, Auslieferungslager und Verkaufsstellen, für Chemie- und Mineralöl-Handelsunternehmen, für Unternehmen des Chemie-AnlagenbauesAnlagenbaus, für Büros und Unternehmen zur chemischche- misch-technischen Beratung und zur Konstruktion und Instandhaltung chemischer Anlagen sowie für chemische Laboratorien und Untersuchungsanstalten. Zur chemischen Industrie gehören insbesondere folgende Produktionsgebiete: 1. Grundchemikalien, 2. Stickstoff und Stickstoffverbindungen, 3. Stickstoff- und Phosphordüngemittel und deren Weiterverarbeitung, 4. Verdichten, Verflüssigen und Abfüllen von technischen Gasen, Trockeneis, 5. natürliche Natürliche und synthetische Farbstoffe und deren Weiterverarbeitung, 6. Buntstifte und Pastellkreiden, 7. Lösungsmittel und Weichmacher, 8. Lacke, Firnisse, Polituren, 9. Spreng- und Zündstoffe, Munition, Feuerwerk und sonstige Zündwaren, Kollodiumwolle, 10. Arzneimittel einschließlich medizinischem Verbands-, Prothesen- und Nahtmaterial, 11. biochemische Biochemische und gentechnische Erzeugnisse, 12. Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel, 13. Ätherische Öle und Riechstoffe, chemische Backhilfs- und Konservierungsmittel, Aromastoffe, 14. Fotochemikalien, Fotopapiere, Herstellung und Verwendung von lichtempfindlichem Material wie z. B. Polymerfilm und vorbeschichtete Druckplatten, 15. Filme und deren technische Bearbeitung, fotografische, elektrochemische und magnetische Materialien ein- schließlich Geräte zur Aufzeichnung, Speicherung, Auswertung und Wiedergabe von Informationen, die im Ver- bund mit den vorgenannten Produkten vertrieben werden, Kopieren, 16. chemische Chemische Umwandlung von Kohle, Erdgas, Erdöl sowie Erdölprodukten einschließlich Destillation, Raffination, Crackung, Hydrierung, Oxidierung, Vergasung sowie Weiterverarbeitung der Umwandlungsprodukte, Transport, Umschlag und Lagerung von Erdöl und Umwandlungsprodukten, 17. Ruß, 18. Holzverkohlung, 19. Seifen, Waschmittel, Kosmetika, 20. Leime, Kitte, Klebstoffe, Klebebänder, Gelatine, 21. Xxxxxx und Kerzen, Stearin und Olein, 22. Schuh-, Leder- und Fußbodenpflegemittel, Putzmittel, 23. technische Technische Öle und Fette, 24. chemische Chemische Hilfsmittel aller Art wie z. B. Textilhilfsmittel, Lederhilfsmittel, Gerbstoffauszüge, Gerbereichemikalien und chemische Hilfsmittel für andere Industrien, 25. Kunststoffe einschließlich Schaumstoffe, Pressmassen und Datenträger sowie deren Weiterverarbeitung, 26. Chemiefasern und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 27. Chemiefolien einschließlich künstliche Därme, transparentes Material und Magnetbänder sowie deren Bearbei- tung, 28. chemischChemisch-technische Artikel wie Glühstrümpfe, chemische Papiere, Gießereihilfsmittel, Elektroden, elektrische und galvanische Kohle, Asbestwaren sowie chemisch-technischer Laborbedarf einschließlich Hilfsmittel zur Ana- lyse und Diagnose, Halbleiterfertigung unter Verwendung chemischer Verfahren und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 29. elektromagnetische Elektromagnetische Erzeugnisse und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 30. synthetische Synthetische anorganische Rohstoffe und deren Weiterverarbeitung, 31. chemische Chemische Baustoffe, Faserzement, chemische Bautenschutz-, Holzschutz- und Feuerschutzmittel, Dämm- und Isolierstoffe sowie deren Weiterverarbeitung, 32. Imprägnieren, soweit es sich nicht um Nebenarbeiten der Holzindustrie handelt, 33. natürlicher Natürlicher und synthetischer Kautschuk, Latex, Nachfolgeprodukte sowie deren Weiterverarbeitung,

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Samples: Tarifvertrag Zur Regelung Der Mindestlöhne Im Baugewerbe

Chemische Industrie. Für Betriebe und Verkaufsunternehmen der chemischen Industrie und verwandten Industrien einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe, Forschungsstellen, Verwaltungsstellen, Auslieferungslager und Verkaufsstellen, für Chemie- und Mineralöl-Handelsunternehmen, für Unternehmen des Chemie-Anlagenbaues, für Büros und Unternehmen zur chemischche- misch-technischen Beratung und zur Konstruktion und Instandhaltung chemischer Anlagen sowie für chemische Laboratorien und Untersuchungsanstalten. Zur chemischen Industrie gehören insbesondere folgende Produktionsgebiete: 1. Grundchemikalien, 2. Stickstoff und Stickstoffverbindungen, 3. Stickstoff- und Phosphordüngemittel und deren Weiterverarbeitung, 4. Verdichten, Verflüssigen und Abfüllen von technischen Gasen, Trockeneis, 5. natürliche Natürliche und synthetische Farbstoffe und deren Weiterverarbeitung, 6. Buntstifte und Pastellkreiden, 7. Lösungsmittel und Weichmacher, 8. Lacke, Firnisse, Polituren, 9. Spreng- und Zündstoffe, Munition, Feuerwerk und sonstige Zündwaren, Kollodiumwolle, 10. Arzneimittel einschließlich medizinischem Verbands-, Prothesen- und Nahtmaterial, 11. biochemische Biochemische und gentechnische Erzeugnisse, 12. Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel, 13. Ätherische Öle und Riechstoffe, chemische Backhilfs- und Konservierungsmittel, Aromastoffe, 14. Fotochemikalien, Fotopapiere, Herstellung und Verwendung von lichtempfindlichem Material wie z. B. Polymerfilm und vorbeschichtete Druckplatten, 15. Filme und deren technische Bearbeitung, fotografische, elektrochemische und magnetische Materialien ein- schließlich einschließ- lich Geräte zur Aufzeichnung, Speicherung, Auswertung und Wiedergabe von Informationen, die im Ver- bund Verbund mit den vorgenannten Produkten vertrieben werden, Kopieren, 16. chemische Chemische Umwandlung von Kohle, Erdgas, Erdöl sowie Erdölprodukten einschließlich Destillation, Raffination, Crackung, Hydrierung, Oxidierung, Vergasung sowie Weiterverarbeitung der Umwandlungsprodukte, Transport, Umschlag und Lagerung von Erdöl und Umwandlungsprodukten, 17. Ruß, 18. Holzverkohlung, 19. Seifen, Waschmittel, Kosmetika, 20. Leime, Kitte, Klebstoffe, Klebebänder, Gelatine, 21. Xxxxxx und Kerzen, Stearin und Olein, 22. Schuh-, Leder- und Fußbodenpflegemittel, Putzmittel, 23. technische Öle und Fette, 24. chemische Hilfsmittel aller Art wie z. B. Textilhilfsmittel, Lederhilfsmittel, Gerbstoffauszüge, Gerbereichemikalien und chemische Hilfsmittel für andere Industrien, 25. Kunststoffe einschließlich Schaumstoffe, Pressmassen und Datenträger sowie deren Weiterverarbeitung, 26. Chemiefasern und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 27. Chemiefolien einschließlich künstliche Därme, transparentes Material und Magnetbänder sowie deren Bearbei- tung, 28. chemisch-technische Artikel wie Glühstrümpfe, chemische Papiere, Gießereihilfsmittel, Elektroden, elektrische und galvanische Kohle, Asbestwaren sowie chemisch-technischer Laborbedarf einschließlich Hilfsmittel zur Ana- lyse und Diagnose, Halbleiterfertigung unter Verwendung chemischer Verfahren und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 29. elektromagnetische Erzeugnisse und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 30. synthetische anorganische Rohstoffe und deren Weiterverarbeitung, 31. chemische Baustoffe, Faserzement, chemische Bautenschutz-, Holzschutz- und Feuerschutzmittel, Dämm- und Isolierstoffe sowie deren Weiterverarbeitung, 32. Imprägnieren, soweit es sich nicht um Nebenarbeiten der Holzindustrie handelt, 33. natürlicher und synthetischer Kautschuk, Latex, Nachfolgeprodukte sowie deren Weiterverarbeitung,

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Samples: Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung

Chemische Industrie. Für Betriebe und Verkaufsunternehmen der chemischen Industrie und verwandten Industrien einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe, Forschungsstellen, Verwaltungsstellen, Auslieferungslager und Verkaufsstellen, für Chemie- und Mineralöl-Handelsunternehmen, für Unternehmen des Chemie-Anlagenbaues, für Büros und Unternehmen zur chemischche- misch-technischen Beratung und zur Konstruktion und Instandhaltung chemischer Anlagen sowie für chemische Laboratorien und Untersuchungsanstalten. Zur chemischen Industrie gehören insbesondere folgende Produktionsgebiete: 1. Grundchemikalien, 2. Stickstoff und Stickstoffverbindungen, 3. Stickstoff- und Phosphordüngemittel und deren Weiterverarbeitung, 4. Verdichten, Verflüssigen und Abfüllen von technischen Gasen, Trockeneis, 5. natürliche Natürliche und synthetische Farbstoffe und deren Weiterverarbeitung, 6. Buntstifte und Pastellkreiden, 7. Lösungsmittel und Weichmacher, 8. Lacke, Firnisse, Polituren, 9. Spreng- und Zündstoffe, Munition, Feuerwerk und sonstige Zündwaren, Kollodiumwolle, 10. Arzneimittel einschließlich medizinischem Verbands-, Prothesen- und Nahtmaterial, 11. biochemische und gentechnische Erzeugnisse, 12. Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel, 13. Ätherische Öle und Riechstoffe, chemische Backhilfs- und Konservierungsmittel, Aromastoffe, 14. Fotochemikalien, Fotopapiere, Herstellung und Verwendung von lichtempfindlichem Material wie z. B. Polymerfilm und vorbeschichtete Druckplatten, 15. Filme und deren technische Bearbeitung, fotografische, elektrochemische und magnetische Materialien ein- schließlich Geräte zur Aufzeichnung, Speicherung, Auswertung und Wiedergabe von Informationen, die im Ver- bund mit den vorgenannten Produkten vertrieben werden, Kopieren, 16. chemische Chemische Umwandlung von Kohle, Erdgas, Erdöl sowie Erdölprodukten einschließlich Destillation, Raffination, Crackung, Hydrierung, Oxidierung, Vergasung sowie Weiterverarbeitung der Umwandlungsprodukte, Transport, Umschlag und Lagerung von Erdöl und Umwandlungsprodukten, 17. Ruß, 18. Holzverkohlung, 19. Seifen, Waschmittel, Kosmetika, 20. Leime, Kitte, Klebstoffe, Klebebänder, Gelatine, 21. Xxxxxx und Kerzen, Stearin und Olein, 22. Schuh-, Leder- und Fußbodenpflegemittel, Putzmittel, 23. technische Öle und Fette, 24. chemische Hilfsmittel aller Art wie z. B. Textilhilfsmittel, Lederhilfsmittel, Gerbstoffauszüge, Gerbereichemikalien und chemische Hilfsmittel für andere Industrien, 25. Kunststoffe einschließlich Schaumstoffe, Pressmassen und Datenträger sowie deren Weiterverarbeitung, 26. Chemiefasern und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 27. Chemiefolien einschließlich künstliche Därme, transparentes Material und Magnetbänder sowie deren Bearbei- tung, 28. chemisch-technische Artikel wie Glühstrümpfe, chemische Papiere, Gießereihilfsmittel, Elektroden, elektrische und galvanische Kohle, Asbestwaren sowie chemisch-technischer Laborbedarf einschließlich Hilfsmittel zur Ana- lyse Analyse und Diagnose, Halbleiterfertigung unter Verwendung chemischer Verfahren und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 29. elektromagnetische Erzeugnisse und deren Weiterverarbeitung im eigenen Betrieb, 30. synthetische anorganische Rohstoffe und deren Weiterverarbeitung, 31. chemische Baustoffe, Faserzement, chemische Bautenschutz-, Holzschutz- und Feuerschutzmittel, Dämm- und Isolierstoffe sowie deren Weiterverarbeitung, 32. Imprägnieren, soweit es sich nicht um Nebenarbeiten der Holzindustrie handelt, 33. natürlicher und synthetischer Kautschuk, Latex, Nachfolgeprodukte sowie deren Weiterverarbeitung,

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Samples: Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung