Compounding Musterklauseln

Compounding. Die variablen Zahlungen (einschließlich des Spread) eines IRS können Gegenstand von Aufzinsungsmethoden in Form von „Compounding“ (auch als „klassisches“ („straight“) Compounding bezeichnet, wenn „Flat Compounding“ nicht als anwendbar angegeben ist) oder „Flat Compounding“ sein, jeweils wie in nachstehender Ziffer 2.2.4 bestimmt. Für Zahlungen aufgrund von „straight“ Compounding oder Flat Compounding dürfen nur monatliche, vierteljährliche, halbjährliche und, nur im Fall von EUR und GBP, jährliche Standardindizes für den variablen Satz in Bezug genommen werden, d. h. für derartige OTC-Zinsderivat- Transaktionen dürfen keine Stub Perioden angegeben sein. Für Zahlungen von Festbeträgen dürfen in dem Anerkannten Trade Source SystemATS weder „straight“ Compounding noch Flat Compounding gewählt werden. Ein Festsatz kann jedoch im Rahmen der Nullkuponoption angegeben werden, was zur Zahlung eines einzelnen Festbetrags bei Endfälligkeit nur auf der Festbetragsseite des Swaps führt, indem der vorgesehene Festsatz vorbehaltlich der geltenden Berechnungsbestimmungen wie Geschäftstagskonvention und Zinstagequotienten. Alternativ darf ein einmalig zahlbarer Gesamtbetrag manuell eingegeben werden, der ohne Anpassung am letzten Zahlungstermin des betreffenden Nullkupon-Swaps gezahlt wird. Für Nullkupon-Swaps darf der erste Neufestsetzungstag für variable Zahlungen nicht vor dem 01.Januar 2005 liegen. […]