ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Die Zusammenfassung setzt sich aus einzelnen Offenlegungspflichten zusammen, die „Elemente“ genannt werden. Diese Elemente sind durchnummeriert und in Abschnitte A - E eingeteilt (A.1 - E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Elemente, die in einer Zusammenfassung für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich sind. Da einige Elemente nicht genannt werden müssen, können Lücken in der Nummerierung auftreten. Es kann sein, dass trotz der Tatsache, dass ein Element für diesen Typ von Wertpapier und Emittent erforderlich ist, keine relevante Information in Bezug auf die- ses Element genannt werden kann. In diesem Fall erfolgt eine kurze Beschreibung des Elements mit der Angabe „entfällt“.
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Einleitung und Warnhinweise Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zu dem Basisprospekt vom 15.09.2021, gebilligt am 15.09.2021 und gültig bis zum 15.09.2022, (nachfolgend auch "Prospekt" genannt) verstanden werden. Die Billigung erfolgte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx. Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in der Inhaberschuldverschreibung (nachfolgend auch Schuldverschreibungen genannt) mit der ISIN DE000A2BN304 auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen. Dennoch kann es im Insolvenzfalle der Emittentin zu einem Verlust kommen, der auf den Anlagebetrag begrenzt ist. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, hat der als Kläger auftretende Anleger möglicherweise in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospektes gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformation vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Basisinformationen über den Emittenten Wer ist der Emittent der Wertpapiere? Emittent der Wertpapiere ist die Kreissparkasse Köln. Die Rechtsträgerkennung (LEI) der Kreissparkasse Köln lautet 529900RTSGHDD7OOSO86. Die Kreissparkasse Köln ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Köln, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRA 15033. Als Zweckverbandssparkasse ist die Kreissparkasse Köln getragen vom Rhein-Erft-Kreis, vom Rhein- Sieg-Kreis, vom Rheinisch-Bergischen Kreis und vom Oberbergischen Kreis. Diese vier Kreise bilden – zum Zweckverband vereinigt – den Xxxxxx der Emittentin. Die Kreissparkasse Köln ist ein selbstständiges Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Trägerschaft mit der Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, und der ...
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Zusammenfassungen bestehen aus Informationsbestandteilen, die als „Rubriken“ bezeichnet werden. Diese Informationsbestandteile sind in die Abschnitte A-E (A.1 – E.7) gegliedert. Diese Zusammenfassung enthält alle erforderlichen Rubriken, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Nichtdividendenwerten und Emittenten erforderlich sind. Da einzelne Rubriken nicht angegeben werden müssen, bestehen in der Nummerierung der Rubriken Lücken. Obwohl eine Rubrik in der Zusammenfassung für diese Art von Nichtdividendenwerte und Emittenten ent- halten sein muss, kann es sein, dass zu dieser Rubrik keine relevanten Informationen angegeben werden können. In diesem Fall ist in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung der Rubrik samt einem Hin- weis „entfällt“ angegeben.
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. 1. Abschnitt A –
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Abschnitt 1 Einführung Bezeichnung und internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere: Identität und Kontaktdaten der Emittentin, einschließlich Rechtsträgerkennung (LEI): Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die den Prospekt billigt: Datum der Billigung des EU-Wachstumsprospekts: 8. Dezember 2021 Warnungen: Diese Zusammenfassung sollte als Einleitung zu diesem EU-Wachstumsprospekt ver- standen werden. Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Angebotenen Wertpapiere zu investieren, auf den EU-Wachstumsprospekt als Ganzen stützen und sich darüber bewusst sein, dass er das gesamte oder einen Teil des angelegten Kapitals verlieren könnte. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im EU-Wachstumsprospekt enthaltenen Informationen geltend ge- macht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Prospekts zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zu- sammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des EU- Wachstumsprospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des EU-Wachstumsprospekts gelesen wird, nicht die Basisinfor- mationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Ent- scheidungshilfe darstellen würden.
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Die Zusammenfassung enthält kurz und allgemein verständlich die wesentlichen Merkmale und Risiken, die auf die Tacitus Capital AG und deren Aktien zutreffen. Sie ist nur als Einführung zum Prospekt zu verstehen. Die nachfolgende Zusammenfassung gibt lediglich einen Überblick und enthält nicht alle für den Anleger wichtigen Informationen. Anleger sollten daher den gesamten Prospekt aufmerksam lesen und jede Entscheidung zur Anlage in die Aktien der Gesellschaft auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen. Diese Zusammenfassung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, d.h. Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen und Ereignisse beziehen. Diese Aussagen können sich als fehlerhaft erweisen.
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Die Zusammenfassungen bestehen aus Offenlegungspflichten, die als „Elemente“ bezeichnet werden. Diese Elemente sind in die Abschnitte A bis E (A.1 bis E.7) unterteilt. Diese Zusammenfassung beinhaltet alle Elemente, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und Herausgeber verpflichtend enthalten sein müssen. Weil einige Elemente nicht enthalten sein müssen, können Lücken bei der Nummerierung der Elemente auftreten.
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Die nachfolgende Zusammenfassung wird durch die mit den an anderer Stelle in diesem Prospekt enthaltenen detaillierten Informationen, unter anderem den in den Abschnitten „Risikofaktoren” und „Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage” sowie den in den Konzernabschlüssen der Gesellschaft einschließlich der Erläuterungen (Notes) enthaltenen Informationen, ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen weiteren Informationen zu lesen. Im Zweifel gehen diese detaillierten Informationen der Zusammenfassung vor. Die nachfolgende Zusammenfassung gibt lediglich einen Überblick und enthält nicht alle für den Anleger wichtigen Informationen. Anleger sollten daher den gesamten Prospekt aufmerksam lesen.
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Einleitung mit Warnhinweisen Basisinformationen über die Emittentin
1 Hier definiert als: Langfristige zinstragende Verbindlichkeiten plus kurzfristige zinstragende Schulden abzüglich Barmittel
2 Hier definiert als: Verhältnis Umlaufvermögen/ kurzfristige Verbindlichkeiten
3 Hier definiert als: Summe der Verbindlichkeiten/ Summe des Aktionärskapitals
4 Hier definiert als: betriebliche Erträge/ Zinsaufwand UniDevice AG Konzern-Kapitalflussrechnung vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 geprüft vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019 ungeprüft vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018 ungeprüft vom 01.01.2019 bis zum 30.09.2019 ungeprüft vom 01.01.2018 bis zum 30.09.2018 ungeprüft Netto-Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Tausend Euro -2.759 -41 -1.118 -3.540 0.000 -000 Xxxxx-Xxxxxxxx aus Finanzierungstätigkeiten in Tausend Euro 1.352 1.398 1.144 2.179 -1.600 1.931 Netto-Cashflow aus Investitionstätigkeiten in Tausend Euro -17 -6 -27 -6 -34 -8 Die Zahlen der vorgenannten Tabelle wurden kaufmännisch gerundet. Pro-forma- Finanzinformationen Für das Geschäftsjahr endend am 31.12.2017 wurden die Finanzinformationen als Pro- forma-Finanzinformationen erstellt.
1. Risiken in Bezug auf die Finanzlage der Emittentin
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS. Zusammenfassungen bestehen aus Offenlegungspflichten, die als „Angaben“ bezeichnet wer- den. Diese Angaben sind in den Abschnitten A – E (A.1 – E.7) mit Zahlen gekennzeichnet. Diese Zusammenfassung enthält alle Angaben, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wert- papieren und Emittenten aufgenommen werden müssen. Da einige Angaben nicht angeführt werden müssen, können Lücken in der Zahlenfolge der Angaben bestehen. Auch wenn eine An- gabe aufgrund der Art von Wertpapieren und der Emittentin in der Zusammenfassung enthalten sein muss, ist es möglich, dass Informationen bezüglich der Angaben nicht angegeben werden können. In diesem Fall wird in der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung der Angabe ge- geben und der Hinweis „entfällt“ vermerkt.