Verwässerung. Da das Öffentliche Angebot nur bereits existierende Aktien betrifft, wird es nicht zu einer Verwässerung der Aktionäre der Emittentin führen, wie sie möglicherweise mit einer Kapitalerhöhung verbunden wäre.
Verwässerung. 14.1 Die Emittentin kann zur weiteren Unternehmensfinanzierung weiteres Kapital in Form von bilanziellen Eigen- und/oder Fremdkapital aufnehmen, welches einen Anteil am Gewinn der Emittentin gewährt und das unter Berücksichtigung von Ziff. 3.2 eine Beteiligung am Unternehmenswert der Emittentin wirtschaftlich nachbilden soll (das „gewinnberechtigte Kapital“). Die Emittentin bedarf für diese Maßnahmen nicht der Zustimmung der Anleger. Ein Bezugsrecht der Anleger besteht nicht.
14.2 Die Investmentquote wird durch effektive Kapitalmaßnahmen der Emittentin verwässert. Berücksichtigt werden jedoch lediglich effektive Kapitalmaßnahmen, denen ein Pre-Money Unternehmenswert zugrunde gelegt wird, der mindestens dem Unternehmenswert gemäß Ziff.
Verwässerung. Die Neuen Aktien werden zunächst im Rahmen der Bezugsrechte an Altaktionäre ausgegeben. Nur wenn und soweit Altaktionäre von ihrem Bezugsrecht im Rahmen des vorliegenden Angebots nicht in vollem Umfang Gebrauch machen, wird ihre prozentuale Beteiligung am Grundkapital der Emittentin und damit auch das Gewicht ihres Stimmrechts sinken. Bei einer vollständigen Platzierung der Neuen Aktien bei Personen, die bislang nicht Aktionäre der Emit- tentin sind, wird sich die Beteiligung am Grundkapital/das Stimmrecht der Altaktionäre um rund 21,82 % auf rund 78,18 % am erhöhten Grundkapital reduzieren. Der auf Basis von Zahlen aus dem internen Rechnungswesen der Emittentin berechnete Nettobuchwert je Aktie zum 30. Juni 2023 beläuft sich auf rund EUR 14,77 je Aktie. Der Nettobuchwert pro Aktie wird berechnet, indem von den gesamten Aktiva (zum 30. Juni 2023 EUR 44.571.376,07), die Gesamtver- bindlichkeiten (zum 30. Juni 2023 EUR 12.774.292,39) und Rückstellungen (zum 30. Juni 2023 EUR 43.315,00) abgezogen werden und dieser Betrag durch die Anzahl der ausstehenden Aktien (2.150.000) geteilt wird. Bei einer vollständigen Platzierung der Neuen Aktien außerhalb des Kreises der bestehenden Aktionäre und auf Grundlage der geschätzten Emissionskosten von rd. EUR 220.000,00 würde der Gesellschaft ein Netto-Emissionserlös von EUR 12,98 Mio. zufließen. Wäre dies bereits zum 30. Juni 2023 gesche- hen und hätte gleichzeitig die aktuelle Aktienanzahl erhöht um die Neuen Aktien bestanden, hätte der Nettobuchwert ca. EUR 16,27 je Aktie und der fiktive Nettobuchwert insgesamt EUR 44.733.768,68 be- tragen. Dies hätte für die Altaktionäre einen unmittelbaren Anstieg des Nettobuchwerts in Höhe von ca. EUR 1,50 je Aktie (ca. 10,14 %) bedeutet und für Zeichner der Kapitalerhöhung, die zuvor nicht Aktio- näre der Gesellschaft waren und Neue Aktien zum Angebotspreis von EUR 22,00 erwerben, einen the- oretischen Verlust von EUR 5,73 je Aktie (26,06 %).
Verwässerung. Die Genussrechte bieten eine Verzinsung in Form einer sogenannten „virtuellen Beteiligung“, das heißt einen schuldrechtlichen Anspruch auf Beteiligung am Bilanzgewinn des Genussrechtsschuldners und eine schuldrechtliche Beteiligung an einer möglichen Wertsteigerung des vom Genussrechtsschuldner betriebenen Unternehmens. Insbesondere durch spätere Kapitalerhöhungen und Folge-Finanzierungen können die virtuellen Beteiligungen verwässern, das heißt in ihrer relativen Höhe sinken. Dies kann dazu führen, dass eine mögliche Verzinsung geringer ausfällt als dies der Höhe der Investition in die Genussrechte zum Zeitpunkt der Investition entsprochen hätte.
Verwässerung. Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital aufzunehmen, das im gleichen Rang mit der angebotenen Kapitalanlage steht oder im Rang vorgeht. Ein Bezugsrecht besteht in diesem Fall für die Anleger nicht, so dass das Risiko besteht, dass die Höhe der Zinszahlungen durch die Aufnahme weiteren Kapitals geringer als kalkuliert ausfallen.
Verwässerung. Die Emittentin kann zur weiteren Unternehmensfinanzierung weiteres Eigen- und oder Fremdkapital aufnehmen, welches einen Anteil am Gewinn der Emittentin gewährt und das unter Berücksichtigung von Ziff. 1.2 jeweils auf Basis ihres wirtschaftlichen Anteils am Unternehmenswert der Emittentin zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalmaßnahme den Wert des Stammkapitals der Emittentin wirtschaftlich nachbilden soll (das „gewinnberechtigte Kapital“). Das Emittentin bedarf für diese Maßnahmen nicht der Zustimmung der Anleger. Ein Bezugsrecht der Anleger besteht nicht.
Verwässerung. Da im Rahmen des Angebots keine neuen Aktien durch die Emittentin ausgegeben werden, tritt durch das Angebot auch keine Verwässerung der Beteiligungsquote der derzeitigen Aktionäre an der Gesellschaft ein. Verkaufen Altaktionäre Aktien, verringert sich ihre Beteiligungsquote an der Emittentin entsprechend.
Verwässerung. 16.1. Den Parteien ist bewusst, dass Weissenhaus für das weitere Wachstum und für neue Gebäudeteile unter Umständen weitere Finanzmittel in neuen Finanzierungsrunden aufnehmen wird. Die Crowdinvestinggesellschaft bedarf für diese Maßnahmen nicht der Zustimmung des Companisten. Ein Bezugsrecht des Companisten besteht nicht.
Verwässerung. 9.1. Vergleich des Anteils am Aktienkapital und an den Stimmrechten für bestehende Aktionäre vor und nach der aus dem öffentlichen Angebot resultierenden Kapitalerhöhung unter der Annahme, dass existierende Aktionäre die neuen Aktien nicht zeichnen sowie Vergleich des Nettovermögenswertes pro Aktie zum Datum der letzten Bilanz vor dem öffentlichen Angebot (Verkaufsangebot und/oder Kapitalerhöhung) und des Ausgabekurses im Rahmen dieses öffentlichen Angebots.
Verwässerung. Aus der für dieses Angebot erfolgten Kapitalerhöhung ergibt sich für die Altaktionäre eine unmit- telbare Verwässerung von bis zu EUR 480.000 entsprechend bis zu 32,34 % wie folgt: Aktionär Beteiligungsquoten Verwässerung Xxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxxx 16,72% 11,31% 5,41% 80.233 Xxx, Xxxxxxx 18,09% 12,24% 5,85% 86.834 Xxxxxx, Xxxxxxx 12,74% 8,62% 4,12% 61.163 Xxxxx, Xxxxx 9,90% 6,70% 3,20% 47.533 Börsenhandelshaus für Derivate GmbH 9,56% 6,47% 3,09% 45.889 Xxxxx, Xxxx 9,49% 6,42% 3,07% 45.537 Hanseatic Brokerhouse Securities AG 5,18% 3,50% 1,67% 24.857 Streubesitz < 5 % 18,32% 12,40% 5,93% 87.954 SUMME 100,00% 67,66% 32,34% 480.000 Aus der Ausübung des Greenshoe ergibt sich keine weitere Verwässerung, da diese Aktien nicht aus einer Kapitalerhöhung, sondern aus dem Eigentum der vorgenannten Altaktionäre stammen.