Verwässerung. Da das Öffentliche Angebot nur bereits existierende Aktien betrifft, wird es nicht zu einer Verwässerung der Aktionäre der Emittentin führen, wie sie möglicherweise mit einer Kapitalerhöhung verbunden wäre.
Verwässerung. 14.1 Die Emittentin kann zur weiteren Unternehmensfinanzierung weiteres Kapital in Form von bilanziellen Eigen- und/oder Fremdkapital aufnehmen, welches einen Anteil am Gewinn der Emittentin gewährt und das unter Berücksichtigung von Ziff. 3.2 eine Beteiligung am Unternehmenswert der Emittentin wirtschaftlich nachbilden soll (das „gewinnberechtigte Kapital“). Die Emittentin bedarf für diese Maßnahmen nicht der Zustimmung der Anleger. Ein Bezugsrecht der Anleger besteht nicht.
Verwässerung. Bei einer vollständigen Platzierung der Neuen Aktien bei Personen, die bislang nicht Aktionäre der Emit- tentin sind, wird sich die Beteiligung am Grundkapital / das Stimmrecht der Altaktionäre um rund 82,03 % auf rund 17,97 % am erhöhten Grundkapital reduzieren. Der Nettobuchwert je Aktie der Emittentin beläuft sich auf rund EUR 0,50 je Aktie berechnet auf Basis der Anzahl der zum Datum des Prospekts ausgegeben 4.380.750 Stückaktien der Gesellschaft und des Nettobuchwerts zum 31. Dezember 2020 in Höhe von EUR 2.192.512,89. Der Nettobuchwert pro Aktie wird berechnet, indem von den gesamten Aktiva (EUR 2.399.400,97) die Gesamtverbindlichkeiten (EUR 35.974,35) und die Rückstellungen (EUR 170.913,73) abgezogen werden und dieser Betrag durch die Anzahl der ausstehenden Aktien (4.380.750) geteilt wird. Bei einer vollständigen Platzierung der Neuen Aktien außerhalb des Kreises der bestehenden Aktionäre und auf Grundlage der geschätz- ten Emissionskosten von rd. EUR 4. Mio. würde der Gesellschaft ein Nettoemissionserlös von EUR 47.000.000,00 zufließen. Wäre dies bereits zum 31. Dezember 2020 geschehen und hätte gleich- zeitig die aktuelle Aktienanzahl erhöht um die Neuen Aktien bestanden, hätte der Nettobuchwert ca. EUR 2,02 je Aktie und der fiktive Nettobuchwert insgesamt EUR 49.192.512,89 betragen. Dies hätte für die Altaktionäre einen unmittelbaren Anstieg des Nettobuchwerts in Höhe von ca. EUR 1,52 je Aktie (ca. 303,14 %) bedeutet und für Zeichner der Kapitalerhöhung, die zuvor nicht Aktionäre der Gesellschaft waren und Neue Aktien zum Angebotspreis von EUR 2,55 erwerben, einen theoretischen Verlust von EUR 0,53 je Aktie (20,88 %).
Verwässerung. Die Genussrechte bieten eine Verzinsung in Form einer sogenannten „virtuellen Beteiligung“, das heißt einen schuldrechtlichen Anspruch auf Beteiligung am Bilanzgewinn des Genussrechtsschuldners und eine schuldrechtliche Beteiligung an einer möglichen Wertsteigerung des vom Genussrechtsschuldner betriebenen Unternehmens. Insbesondere durch spätere Kapitalerhöhungen und Folge-Finanzierungen können die virtuellen Beteiligungen verwässern, das heißt in ihrer relativen Höhe sinken. Dies kann dazu führen, dass eine mögliche Verzinsung geringer ausfällt als dies der Höhe der Investition in die Genussrechte zum Zeitpunkt der Investition entsprochen hätte. Da das Genussrecht unbesichert ist, könnte der Anleger weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Genussrechtsschuldner keine Zahlungen erhält. Insbesondere im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt werden können. Dies könnte dazu führen, dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.
Verwässerung. Aus der für dieses Angebot erfolgten Kapitalerhöhung ergibt sich für die Altaktionäre eine unmit- telbare Verwässerung von bis zu EUR 480.000 entsprechend bis zu 32,34 % wie folgt: Aktionär Beteiligungsquoten Verwässerung Xxxxxxx, Xxxxx Xxxxxxxxx 16,72% 11,31% 5,41% 80.233 Xxx, Xxxxxxx 18,09% 12,24% 5,85% 86.834 Xxxxxx, Xxxxxxx 12,74% 8,62% 4,12% 61.163 Xxxxx, Xxxxx 9,90% 6,70% 3,20% 47.533 Börsenhandelshaus für Derivate GmbH 9,56% 6,47% 3,09% 45.889 Xxxxx, Xxxx 9,49% 6,42% 3,07% 45.537 Hanseatic Brokerhouse Securities AG 5,18% 3,50% 1,67% 24.857 Streubesitz < 5 % 18,32% 12,40% 5,93% 87.954 SUMME 100,00% 67,66% 32,34% 480.000 Aus der Ausübung des Greenshoe ergibt sich keine weitere Verwässerung, da diese Aktien nicht aus einer Kapitalerhöhung, sondern aus dem Eigentum der vorgenannten Altaktionäre stammen.
Verwässerung. 16.1. Den Parteien ist bewusst, dass Weissenhaus für das weitere Wachstum und für neue Gebäudeteile unter Umständen weitere Finanzmittel in neuen Finanzierungsrunden aufnehmen wird. Die Crowdinvestinggesellschaft bedarf für diese Maßnahmen nicht der Zustimmung des Companisten. Ein Bezugsrecht des Companisten besteht nicht.
Verwässerung. 6.1 Die Emittentin kann zur weiteren Unternehmensfinanzierung weiteres Eigen- und oder Fremdkapital aufnehmen, welches einen Anteil am Gewinn der Emittentin gewährt und das unter Berücksichtigung von Ziff. 1.2 jeweils auf Basis ihres wirtschaftlichen Anteils am Unternehmenswert der Emittentin zum Zeitpunkt der Durchführung der Kapitalmaßnahme den Wert des Stammkapitals der Emittentin wirtschaftlich nachbilden soll (das „gewinnberechtigte Kapital“). Das Emittentin bedarf für diese Maßnahmen nicht der Zustimmung der Anleger. Ein Bezugsrecht der Anleger besteht nicht. Kapitalmaßnahmen, denen ein Unternehmenswert der Emittentin zugrunde gelegt wird, der mindestens dem Unternehmenswert gemäß Ziff. 1.4 entspricht und bei denen der Emittentin neues Kapital zugeführt wird (nachfolgend „relevante Kapitalmaßnahmen“). Die aktualisierte Investmentquote des Investors (INakt) nach jeder relevanten Kapitalmaßnahme berechnet sich demnach wie folgt: Kvor = gewinnberechtigtes Kapital der Emittentin vor der relevanten Kapitalmaßnahme Kakt = gewinnberechtigtes Kapital der Emittentin nach der relevanten Kapitalmaßnahme Beispiel:
Verwässerung. Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital aufzunehmen, das im gleichen Rang mit der angebotenen Kapitalanlage steht oder im Rang vorgeht. Ein Bezugsrecht besteht in diesem Fall für die Anleger nicht, so dass das Risiko besteht, dass die Höhe der Zinszahlungen durch die Aufnahme weiteren Kapitals geringer als kalkuliert ausfallen.
Verwässerung. Da im Rahmen des Angebots keine neuen Aktien durch die Emittentin ausgegeben werden, tritt durch das Angebot auch keine Verwässerung der Beteiligungsquote der derzeitigen Aktionäre an der Gesellschaft ein. Verkaufen Altaktionäre Aktien, verringert sich ihre Beteiligungsquote an der Emittentin entsprechend.
Verwässerung. 9.1. Vergleich des Anteils am Aktienkapital und an den Stimmrechten für bestehende Aktionäre vor und nach der aus dem öffentlichen Angebot resultierenden Kapitalerhöhung unter der Annahme, dass existierende Aktionäre die neuen Aktien nicht zeichnen sowie Vergleich des Nettovermögenswertes pro Aktie zum Datum der letzten Bilanz vor dem öffentlichen Angebot (Verkaufsangebot und/oder Kapitalerhöhung) und des Ausgabekurses im Rahmen dieses öffentlichen Angebots.