Common use of Das Sondervermögen Clause in Contracts

Das Sondervermögen. Das Sondervermögen ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital ein- sammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren. Das Sonder- vermögen ist ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Ver- waltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des KAGB. Es wird von der Gesell- schaft verwaltet. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eige- nen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Sondervermögens ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätig- keit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gel- der der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteu- ergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- gen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” bzw. „AAB“ und „Besondere Anlage- bedingungen” bzw. „BAB“). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Ver- wendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Das Sondervermö- gen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Verkaufsprospekt, die Wesentlichen Anlegerinformati- onen (ab dem 01.01.2023: Basisinformationsblatt), die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halb- jahresberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft erhält- lich. Sie sind auch auf der Internetseite www.helaba- xxxxxx.xx erhältlich. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements des Sondervermögens, die Risikoma- nagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind in elektronischer oder schriftlicher Form ebenfalls bei der Gesellschaft erhältlich.

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Das Sondervermögen. Das Sondervermögen ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital ein- sammelteinsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren. Das Sonder- vermögen Sondervermögen ist ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Ver- waltungsvorschriften Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des KAGB. Es wird von der Gesell- schaft Gesellschaft verwaltet. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eige- nen eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Sondervermögens ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätig- keit Tätigkeit und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gel- der Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteu- ergesetz Investmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingun- genAnlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” bzw. „AAB“ und „Besondere Anlage- bedingungenAnlagebedingungen” bzw. „BAB“). Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Ver- wendung Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- aufsicht Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Das Sondervermö- gen Sondervermögen gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Der Verkaufsprospekt, die Wesentlichen Anlegerinformati- onen (ab dem 01.01.2023: Basisinformationsblatt)Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halb- jahresberichte Halbjahresberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft erhält- licherhältlich. Sie sind auch auf der Internetseite www.helaba- xxxxxx.xx xxx.xxxxxx-xxxxxx.xx erhältlich. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements des Sondervermögens, die Risikoma- nagementmethoden Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind in elektronischer oder schriftlicher Form ebenfalls bei der Gesellschaft erhältlich.

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