Common use of Datei der Beschäftigungsbetriebe Clause in Contracts

Datei der Beschäftigungsbetriebe. Folgende Daten des Beschäftigungsbetriebes werden erhoben und in der Datei der Beschäf- tigungsbetriebe gespeichert: − genaue, offizielle Betriebsbezeichnung, − Rechtsform, − Anschrift des Beschäftigungsbetriebes, − Korrespondenzadresse des Arbeitgebers, sofern Post unter der Anschrift des Beschäfti- gungsbetriebes nicht zugestellt werden kann oder soll, − wirtschaftliche Tätigkeit des Beschäftigungsbetriebes, verschlüsselt nach der jeweils gül- tigen Fassung der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, − gegebenenfalls Name, Bezeichnung und Anschrift des Beschäftigungsbetriebes desjeni- gen Arbeitgebers, der die Meldungen für weitere seiner Beschäftigungsbetriebe erstattet (meldende Stelle), falls diese nicht vom Beschäftigungsbetrieb selbst erstattet werden, − Ansprechpartnerkontaktdaten für das Meldeverfahren beim Arbeitgeber oder beim Dienstleister (Name, Telefon, Fax, E-Mail), und soweit von den Einzugsstellen übermittelt − Kennzeichnung Sofortmeldepflicht, − Kennzeichnung Insolvenzgeld, − Kennzeichnung Umlagepflicht zur U 1.

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Samples: Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung, Gemeinsames Meldeverfahren Zur Kranken , Pflege , Renten Und Arbeitslosenversicherung

Datei der Beschäftigungsbetriebe. Folgende Daten des Beschäftigungsbetriebes werden erhoben und nach § 18i Abs. 6 SGB IV in der Datei der Beschäf- tigungsbetriebe Beschäftigungsbetriebe gespeichert: − genaue, offizielle Betriebsbezeichnung, − Name des Beschäftigungsbetriebs sowie Rechtsform, − Anschrift des Beschäftigungsbetriebes, − Korrespondenzadresse des Arbeitgebers, sofern Post unter der Anschrift des Beschäfti- gungsbetriebes nicht zugestellt werden kann oder soll, − wirtschaftliche Tätigkeit des Beschäftigungsbetriebes, verschlüsselt nach der jeweils gül- tigen Fassung der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, − gegebenenfalls Name, Bezeichnung und Anschrift des Beschäftigungsbetriebes desjeni- gen Arbeitgebers, der die Meldungen für weitere seiner Beschäftigungsbetriebe erstattet (meldende Stelle), falls diese nicht vom Beschäftigungsbetrieb selbst erstattet werden, − Ansprechpartnerkontaktdaten für das Meldeverfahren beim Arbeitgeber oder beim Dienstleister (Name, Telefon, Fax, E-Mail), ) und soweit von den Einzugsstellen übermittelt − Kennzeichnung Sofortmeldepflicht, − Kennzeichnung Insolvenzgeld, − Kennzeichnung Umlagepflicht zur U 1. Nach § 18i Abs. 4 SGB IV sind Änderungen mit dem Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) an die BA unverzüglich zu übermitteln.

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Samples: Meldeverfahren Zur Sozialversicherung, Meldeverfahren Zur Sozialversicherung