Common use of Datei der Beschäftigungsbetriebe Clause in Contracts

Datei der Beschäftigungsbetriebe. Folgende Daten des Beschäftigungsbetriebes werden erhoben und in der Datei der Beschäf- tigungsbetriebe gespeichert: − genaue, offizielle Betriebsbezeichnung, − Rechtsform, − Anschrift des Beschäftigungsbetriebes, − Korrespondenzadresse des Arbeitgebers, sofern Post unter der Anschrift des Beschäfti- gungsbetriebes nicht zugestellt werden kann oder soll, − wirtschaftliche Tätigkeit des Beschäftigungsbetriebes, verschlüsselt nach der jeweils gül- tigen Fassung der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, − gegebenenfalls Name, Bezeichnung und Anschrift des Beschäftigungsbetriebes desjeni- gen Arbeitgebers, der die Meldungen für weitere seiner Beschäftigungsbetriebe erstattet (meldende Stelle), falls diese nicht vom Beschäftigungsbetrieb selbst erstattet werden, − Ansprechpartnerkontaktdaten für das Meldeverfahren beim Arbeitgeber oder beim Dienstleister (Name, Telefon, Fax, E-Mail), und soweit von den Einzugsstellen übermittelt − Kennzeichnung Sofortmeldepflicht, − Kennzeichnung Insolvenzgeld, − Kennzeichnung Umlagepflicht zur U 1.

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Datei der Beschäftigungsbetriebe. Folgende Daten des Beschäftigungsbetriebes werden erhoben und nach § 18i Abs. 6 SGB IV in der Datei der Beschäf- tigungsbetriebe Beschäftigungsbetriebe gespeichert: − genaue, offizielle Betriebsbezeichnung, − Name des Beschäftigungsbetriebs sowie Rechtsform, − Anschrift des Beschäftigungsbetriebes, − Korrespondenzadresse des Arbeitgebers, sofern Post unter der Anschrift des Beschäfti- gungsbetriebes nicht zugestellt werden kann oder soll, − wirtschaftliche Tätigkeit des Beschäftigungsbetriebes, verschlüsselt nach der jeweils gül- tigen Fassung der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, − gegebenenfalls Name, Bezeichnung und Anschrift des Beschäftigungsbetriebes desjeni- gen Arbeitgebers, der die Meldungen für weitere seiner Beschäftigungsbetriebe erstattet (meldende Stelle), falls diese nicht vom Beschäftigungsbetrieb selbst erstattet werden, − Ansprechpartnerkontaktdaten für das Meldeverfahren beim Arbeitgeber oder beim Dienstleister (Name, Telefon, Fax, E-Mail), ) und soweit von den Einzugsstellen übermittelt − Kennzeichnung Sofortmeldepflicht, − Kennzeichnung Insolvenzgeld, − Kennzeichnung Umlagepflicht zur U 1. Nach § 18i Abs. 4 SGB IV sind Änderungen mit dem Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) an die BA unverzüglich zu übermitteln.

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Datei der Beschäftigungsbetriebe. Folgende Daten Angaben des Beschäftigungsbetriebes Beschäftigungsbetriebs werden erhoben und in der Datei der Beschäf- tigungsbetriebe Be- schäftigungsbetriebe der BA gespeichert: − genaue, offizielle Betriebsbezeichnung, −  Name des Beschäftigungsbetriebs mit Rechtsform, Anschrift des BeschäftigungsbetriebesBeschäftigungsbetriebs, − Korrespondenzadresse  Postanschrift des Arbeitgebers, sofern Post unter der Anschrift des Beschäfti- gungsbetriebes Beschäftigungs- betriebes nicht zugestellt werden kann oder soll, wirtschaftliche Tätigkeit Betätigung des BeschäftigungsbetriebesBeschäftigungsbetriebs, verschlüsselt nach der jeweils gül- tigen gültigen Fassung der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen BundesamtesBundes- amtes, gegebenenfalls Name, Bezeichnung und Anschrift des Beschäftigungsbetriebes desjeni- gen denjenigen Beschäftigungsbetrieb desselben Arbeitgebers, der die Meldungen für weitere seiner Beschäftigungsbetriebe erstattet (meldende Stelle)dieses Arbeitgebers erstattet, falls diese nicht vom Beschäftigungsbetrieb selbst erstattet werden, − Ansprechpartnerkontaktdaten  Telefonnummer eines Ansprechpartners für das Meldeverfahren SV-Xxxxxx beim Arbeitgeber oder beim Dienstleister (Name, Telefon, Fax, E-Mail)beauftragten Dritten, und soweit von den Einzugsstellen an die BA übermittelt Kennzeichnung Sofortmeldepflicht, Kennzeichnung Insolvenzgeld, Kennzeichnung Umlagepflicht zur U 1.

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