Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und • die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich — die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und — die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die SNB-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten ein- heitlich o diskriminierungsfreie Benutzung der Eisenbahninfrastruktur und o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung der Eisenbahninfrastruktur und • die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
Zweck und Geltungsbereich. 1 Zweck § 2 Geltungsbereich
Zweck und Geltungsbereich. 1.1. Die TriCon Container-Terminal Nürnberg GmbH (nachfolgend: TriCon) betreibt eine Um- schlaganlage, mit der Ladeeinheiten des kombinierten Verkehrs (kranbare Sattelanhänger, Container und Wechselbehälter) zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn und Lkw umge- schlagen werden. Ort, Ausstattung und allgemeine Leistungsmerkmale der Umschlaganlage ergeben sich aus der beigefügten Infrastrukturbeschreibung (Anlage 1). Die regulären Öff- nungszeiten der Umschlaganlage sind im Internet unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxx.xx veröffentlicht.
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich
Zweck und Geltungsbereich. 2 Allgemeine Zugangsvoraussetzungen 3 Benutzung der Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Zweck und Geltungsbereich. 2. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich