DATENFEEDS Musterklauseln

DATENFEEDS. Mit uns handeln Sie CFDs auf Einzelaktien zu Marktpreisen. Um das zu ermöglichen hat unsere Handelsplattform Preise, die direkt von der entsprechenden Börse stammen. Die Preise, die wir für Eigenkapital-CFDs auf Aktien stellen, werden unserer Trading-Plattform von den relevanten Börsen zur Verfügung gestellt. Gebühren entstehen immer, wenn wir Daten auf diese Weise zur Verfügung stellen. Für angemeldete Kunden werden die Datenfeeds dem Konto in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die in den Vertragsangaben auf unserer Website veröffentlicht sind, belastet. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Zugriff auf Exchange-Preise zu sperren, wenn Sie auf Ihrem Konto kein Guthaben zur Deckung der Kosten der Datenfeeds haben, und/oder Ihr Konto aufgrund der laufenden Kosten für Datenfeeds einen negativen Saldo aufweist. Alternativ bieten wir „verzögerte Daten” an, die Ihnen die Preise mit Verzögerung darstellen, dies ist kostenlos. Der „verzögerte Daten”-Service bietet Ihnen Echtzeit- Kurse auf Anfrage.

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  • Daten Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, die folgenden Arten von Informationen an den Cloud Service zu übermitteln oder von Handelspartnern anzufordern, und er stellt sicher, dass auch seine Autorisierten Xxxxxx dies nicht tun: (i) Personalausweisnummern oder mit Einzelpersonen verbundene Kontonummern (z. B. Sozialversicherungsnummern, nationale Versicherungsnummern, Führerscheinnummern, persönliche Kreditkartennummern oder Bankkontonummern); (ii) medizinische Informationen oder Informationen zu Krankenversicherungsansprüchen von Einzelpersonen, einschließlich Zahlungsansprüchen oder Kostenerstattungen für jegliche medizinische Versorgung für eine Person, (iii) Informationen, die in den International Traffic in Arms Regulations geregelt sind, (iv) technische Daten, für die nach US-amerikanischen 1 Die folgenden Cloud-Service-Subskriptionen enthalten kein Package mit Standard Consulting Services für das initiale Deployment des Cloud Service: SAP Ariba Buying, Add-on für zusätzliche Site; SAP Ariba Buying and Invoicing, Add- on für zusätzliche Site; Buyer Membership (Open Adapter); Invoice Conversion Services; Ariba Network, Steuerfakturierungs-Add-on für Mexiko; SAP Ariba Strategic Sourcing, Add-on für Zusatz-Sites; SAP Ariba Procurement, Add-on für Zusatz-Sites; SAP Signature Management by DocuSign; SAP Signature Management by DocuSign, Fieldglass; SAP Fieldglass Contingent Workforce Management, Partner Edition; SAP Fieldglass Services Procurement, Partner Edition; SAP Fieldglass Contingent Workforce Management, Partner Edition (PAYG); SAP Fieldglass Services Procurement, Partner Edition (PAYG) oder deutschen Gesetzen für Exportzwecke Einschränkungen gelten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens SAP vor, und (v) Daten, die als „Sensibel“ klassifiziert werden oder in eine „Sonderkategorie“ o. Ä. fallen und daher besondere Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz erfordern (wie in der Vereinbarung über die Datenverarbeitung geregelt). Alle Auftraggeberdaten werden als Vertrauliche Informationen des Auftraggebers betrachtet, sofern keine Bestimmung dieser Vereinbarung SAP darin einschränkt, durch den Auftraggeber bereitgestelltes Feedback in jeglicher Form und zu jeglichem Zweck frei zu verwenden, zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu integrieren, auszuwerten und/oder anderweitig kommerziell zu verwerten.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.

  • Datenschutzhinweis Potenzielle Anleger und Anteilinhaber werden auf den Datenschutzhinweis der Gesellschaft hingewiesen, der als Nachtrag zum Zeichnungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (der „Datenschutzhinweis“). Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über Personen verarbeitet, die in die Teilfonds investieren und die beantragen, in die Teilfonds zu investieren. Der Datenschutzhinweis erklärt auch, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte und wirtschaftlich Berechtigte von institutionellen Anlegern verarbeitet. Die Gesellschaft kann den Datenschutzhinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die neueste Version des Datenschutzhinweises kann unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxx aufgerufen werden und ist auf Anfrage an xxxxxxx@xxx.xxx oder an Data Protection, Man Group plc, Xxxxxxxxx xxxxx, 0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxxxxx, auch von der Man Group erhältlich. Durch die Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags wird davon ausgegangen, dass potenzielle Anleger den Datenschutzhinweis erhalten haben.

  • Begriffe In dieser Vereinbarung bedeuten: a) Anbieter1: natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder Gruppe solcher Personen, die Leistungen anbieten, sich um die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung, die Übertragung einer öffentlichen Aufgabe oder die Erteilung einer Konzession bewerben; 1 Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird in dieser Vereinbarung nur die männliche Form verwendet. b) öffentliches Unternehmen: Unternehmen, auf das staatliche Behörden auf- grund von Eigentum, finanzieller Beteiligung oder der für das Unterneh- men einschlägigen Vorschriften unmittelbar oder mittelbar einen beherr- schenden Einfluss ausüben können; ein beherrschender Einfluss wird ver- mutet, wenn das Unternehmen mehrheitlich durch den Staat oder durch andere öffentliche Unternehmen finanziert wird, wenn es hinsichtlich sei- ner Leitung der Aufsicht durch den Staat oder durch andere öffentliche Unternehmen unterliegt oder wenn dessen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Staat oder von anderen öffentlichen Unternehmen ernannt worden sind; c) Staatsvertragsbereich: Geltungsbereich der internationalen Verpflichtun- gen der Schweiz über das öffentliche Beschaffungswesen; d) Arbeitsbedingungen: zwingende Vorschriften des Obligationenrechts vom 30. Xxxx 19111 über den Arbeitsvertrag, normative Bestimmungen der Gesamtarbeitsverträge und der Normalarbeitsverträge oder, wo diese feh- len, die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen; e) Arbeitsschutzbestimmungen: Vorschriften des öffentlichen Arbeitsrechts, einschliesslich der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes vom 13. Xxxx 19642 und des zugehörigen Ausführungsrechts sowie der Bestimmungen zur Unfallverhütung. f) Einrichtung des öffentlichen Rechts: jede Einrichtung, die – zum besonderen Zweck gegründet wurde, im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen; – Rechtspersönlichkeit besitzt; und – überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von ande- ren Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert wird, hinsicht- lich ihrer Leitung der Aufsicht durch Letztere unterliegt oder deren Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan mehrheitlich aus Mit- gliedern besteht, die vom Staat, von den Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind; g) staatliche Behörden: der Staat, die Gebietskörperschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Verbände, die aus einer oder mehreren dieser Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts bestehen. 1 SR 220 2 SR 822.11

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Sie können Ihr Recht gegenüber Ihrer Bank geltend machen. Zudem können Sie sich auch an den Herausgeber wenden. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG).