Datenfluss. (1) Die Datenstelle übermittelt bei der Einschreibung gemäß § 16 die Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten an die jeweilige Krankenkasse. Die Datenstelle übermittelt ferner die Erstdokumentation gemäß Anlage 2 i. V. m. Anlage 6 DMP-A-RL an die Daten annehmende Stelle der jeweiligen Kranken- kasse.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms
Datenfluss. (1) Die Datenstelle übermittelt bei der Einschreibung gemäß § 16 die Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten an die jeweilige Krankenkasse. Die Datenstelle übermittelt ferner die Erstdokumentation gemäß Anlage 2 i. V. m. Anlage An- lage 6 DMP-A-RL an die Daten annehmende Stelle der jeweiligen Kranken- kassejeweilige Krankenkasse.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms
Datenfluss. (1) Die Datenstelle übermittelt bei der Einschreibung gemäß § 16 Ersteinschreibung die Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten an sowie die jeweilige Krankenkasse. Die Datenstelle übermittelt ferner die Dokumentationsdaten der Erstdokumentation gemäß ge- mäß Anlage 2 i. V. m. Anlage 6 der DMP-A-RL unmittelbar an die Daten annehmende Stelle jeweiligen Datenzentren der jeweiligen Kranken- kasseKrankenkassen.
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Samples: www.aekno.de