Datengenauigkeit Musterklauseln

Datengenauigkeit. Die ordnungsgemäße Funktionsweise der Konten erfordert die vollständigen und aktuellen Informationen des Kunden. Der Kunde muss die Bank so früh wie möglich informieren, falls sich Änderungen der erfassten Daten und der vom Kunden zuvor angegebenen Informationen (insbesondere der E-MailAdresse bzw. derjenigen einer nahestehenden Person) ergeben, und jegliche weitere von der Bank geforderte Information liefern, die die Bank für die Bankkundenbetreuung und/oder aus gesetzlicher oder behördlicher Pflicht heraus benötigt. Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch eine Änderung dieser Informationen entstehen, wenn sie nicht unverzüglich von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt wurde. Bevor die Bank Dienstleistungen erbringt, wird sie ein Kundenprofil auf der Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben erstellen. Die Bank behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen auf Grundlage der Informationen und des anschließenden Kundenprofils ganz oder teilweise zu verweigern. Die Bank ist berechtigt, sich auf die vom Kunden erteilten Informationen zu verlassen. Falsche oder unvollständige Informationen können dazu führen, dass die Bank ein Kundenprofil erstellt, das nicht mit der tatsächlichen Lage des Kunden übereinstimmt, woraus dem Kunden Nachteile entstehen könnten, für die die die Bank keine Haftung übernimmt. Die Bank behält sich das Recht vor, das Kundenprofil jederzeit den Änderungen der von vom Kunden erteilten Informationen entsprechend anzupassen. Der Kunde kann die Herausgabe dieser persönlichen Daten an die Bank verweigern. Sollte der Kunde der Bank diese Daten nicht mitteilen und die Bank demzufolge nicht zur Anwendung von Datenverarbeitungstechniken in der Lage sein, ist dies ein Hindernis für die Einrichtung einer Beziehung oder den Fortbestand einer bestehenden Beziehung mit der Bank sowie für die Bereitstellung bestimmter Produkte und Dienstleistungen an den Kunden. Bei der Bereitstellung der Daten kann es sich je nach Art um eine rechtliche oder vertragliche Verpflichtung handeln oder sie kann zum Erhalt bestimmter Produkte oder Dienstleistungen erforderlich sein.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.