Produkte und Dienstleistungen. 5.1 Bei Beantragung eines Kredits können die Kunden vorbehaltlich Punkt 5.4 unten zwischen verschiedenen Kreditbeträgen von fünfzig Euro (50 €) bis eintausendfünfhundert Euro ( 1.500 €) sowie verschiedenen Laufzeiten – dreißig (30) und zwei und sechzig (62) Tagen – wählen. Für Xxxxxxx über zwei hundert EUR (200€), wo der Kunde sich für die Rückzahlung binnen 60 Tagen entscheidet, wird eine Ratengebühren gemäß Appendix 2, verrechnet. Die Laufzeit beginnt mit Auszahlung des Kredits auf das Bankkonto des Kunden. Die für Kredite und etwaige Zinsen, Gebühren oder sonstige Zahlungen gültige Währung ist Euro (€).
5.2 Der Kreditbetrag sowie die Sollzins, die in Bezug auf Kredite mit einer Laufzeit von dreißig (30) Tagen anfallen, sind am letzten Tag der Laufzeit in einer (1) Rate zahlbar. Der Kreditbetrag sowie die Sollzins, die in Bezug auf Kredite mit einer Laufzeit von zwei und sechzig (62) Tagen anfallen, sind im Abstand von ein und dreißig (31) Tagen ab der Bereitstellung des Kredits an den Kunden in zwei (2) gleich hohen Raten zahlbar.
5.3 Ferratum erhebt für den Kredit Sollzins gemäß den in Anhang 1 aufgeführten Angaben. Der Kunde kann den auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Rechner verwenden, um vor der Beantragung des Kredits den an Ferratum zurückzuzahlenden Betrag zu ermitteln. Alternativ kann der Kunde den Kundenservice anrufen, um von den Ferratum- Mitarbeitern Informationen bezüglich der Sollzins, die für den gewünschten Kredit fällig werden, sowie des zurückzuzahlenden Gesamtbetrags zu erhalten. Zu Werbezwecken kann Ferratum die fälligen Sollzins für Kunden, die die besonderen
5.4 Es wird vereinbart und anerkannt, dass Xxxxxxxx nicht verpflichtet ist, allen Xxxxxx die gesamte Bandbreite an Krediten oder verfügbaren Kreditbeträgen anzubieten. Der Kunde kann auf der Internetseite und/oder durch Kontaktieren des Kundenservices erfahren, welche Bandbreite an Krediten oder verfügbaren Kreditbeträgen ihm persönlich angeboten werden. Die Entscheidung darüber, ob ein Kreditrahmenvertrag mit dem Kunden abgeschlossen wird oder nicht, liegt unabhängig davon, ob der jeweilige Kredit oder Kreditbetrag innerhalb der persönlichen Bandbreite des Kunden liegt, allein und uneingeschränkt im Ermessen von Ferratum. Ferratum kann die dem Kunden angebotene persönliche Bandbreite nach eigenem Ermessen zu jeder Zeit während der Gültigkeitsdauer des Kreditrahmenvertrags auf Grundlage einer von Ferratum durchgeführten Bewertung der Kreditwürdigkeit ändern.
5.5 Der...
Produkte und Dienstleistungen. Ladestation, Ladekarte, Portal und NewMotion-Apps
Produkte und Dienstleistungen. Die Bestimmungen dieses Teils I gelten für den Verkauf von sowohl Produkten als auch Dienstleistungen an den Kunden durch das Unternehmen, sofern nicht die Gültigkeit nur für das eine oder das andere angegeben ist.
Produkte und Dienstleistungen. Anschrift Telefonnummer Handelsregister
Produkte und Dienstleistungen. Bei den Produkten handelt es sich um die in der Auftragsbestätigung oder in der Packliste des Verkäufers beschriebenen Produkte. Im Falle der Nichtübereinstimmung zwischen dem Kundenauftrag und der Auftragsbestä- tigung oder Packliste des Verkäufers muss der Käufer den Verkäufer über diese Nichtübereinstimmung in Schriftform innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder der Packliste des Verkäufers informieren. Sofern die AGB hierauf anwendbar sind, soll der Ausdruck „Produkte“ auch die vom Verkäufer zu liefernden Dienstleistungen enthalten. Die Ausleihe oder Vermietung von Ausrüstungen sollen stets Gegenstand einer separat unterschriebenen Vereinbarung sein.
Produkte und Dienstleistungen a) Art, Beschaffenheit und Güte von Produkten und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes beschrei- ben b) Kunden- und Lieferanteneinflüsse auf die betriebliche Leistungserstellung beachten c) Prozesse der Leistungserstellung im Ausbildungsbe- trieb unterscheiden d) Daten zur Leistungserstellung auswerten e) bei der Planung und Vorbereitung der Leistungserstel- lung mitwirken
Produkte und Dienstleistungen. 4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich schriftlich, dass die von ihm angebotenen Produkte und bei Ausführung des Auftrags verwendeten Waren ohne ausbeuterische Kinderarbeit und nicht unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen wurden oder hergestellt oder verarbeitet werden. Bei der Auftragsausführung finden nur solche Produkte Berücksichtigung, die unter Beachtung der Sozialstandards der internationalen Arbeitsorganisation ILO Nr. 29, 87, 89, 100, 105, 111 und 138 sowie ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt wurden. Die „Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung Berücksichtigung sozialer Kriterien“ sind zu beachten. Beim Einsatz von Nachunternehmern gelten die „Besonderen vertraglichen Nebenbedingungen zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen und Nachunternehmer unter Berücksichtigung des TVgG NRW“.
4.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vom Besteller nach Maßgabe von § 17 i.V.m. § 2 Abs. 5 TVgG NRW und i.V.m. der Rechtsverordnung zum TVgG NRW aufgestellten Anforderungen an den Umweltschutz und der Energieeffizienz bei der Auftragsausführung zu beachten. Fordert der Besteller bei energieverbrauchsrelevanten Produkten besondere Anforderungen nach Maßgabe der Vergabeordnung, hat der Auftragnehmer diese zu beachten.
4.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Falls die Erbringung der Leistung nicht in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes fällt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt in der nach den Vorgaben des TVgG NRW bei Angebotsabgabe vorgesehenen Höhe zu zahlen und eine Erklärung über die Art der tariflichen Bindung seines Unternehmens und die Höhe des gezahlten Mindeststundenentgelts abzugeben. Sind mehrere der genannten Bestimmungen erfüllt, ist der Auftragnehmer verp...
Produkte und Dienstleistungen. 4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetzes.
Produkte und Dienstleistungen. QUADIENT bietet derzeit folgende Produkte und Dienstleistungen an, auf welche sich diese AGB beziehen:
Produkte und Dienstleistungen. DER AT-EQUITY BILANZIERTEN UNTERNEHMEN