Common use of Datenverwendung durch den Förderungsgeber Clause in Contracts

Datenverwendung durch den Förderungsgeber. Der Förderungsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Förderungsgeber berechtigt ist o die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Vertrages anfallenden personen- bezogenen Daten zu verwenden, wenn dies für den Abschluss und die Abwicklung des Förderungs- vertrages, für Kontrollzwecke und die Wahrnehmung der der haushaltsführenden Stelle gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist; o die für die Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises erforderlichen personenbezogenen Daten über die von ihr oder ihm selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei einem anderen Rechtsträger, der einschlägige Förderungen zuerkennt oder abwickelt, oder bei sonstigen Dritten zu erheben und an diese zu übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs. 5 Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012 durchzuführen. Der Förderungsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es dazu kommen kann, dass Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl. Nr. 144), des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß §§ 57 bis 61 und 47 BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009 sowie § 14 ARR 2014) und der EU nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen. Welche personenbezogenen Daten vom Förderungsgeber verarbeitet werden, ist in der unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufbaren Datenschutzerklärung für Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer beschrieben. Der Förderungsnehmer bestätigt, die Information erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Die Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrages. Der Förderungsnehmer bestätigt weiters, dass die Offenlegung von personenbezogenen Daten gegenüber dem Förderungsgeber in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG) erfolgt. Wenn der Förderungsnehmerin/ dem Förderungsnehmer, als Auftragsverarbeiter_in, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, meldet sie/er diese dem AMS (als Verantwortliche/n) unverzüglich, noch vor Meldung an die Datenschutzbehörde, unter Verwendung des Meldeformulars "Meldung eines Datenschutzvorfalles für AMS Auftragsverarbeiter", abrufbar im Internet unter xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/xxx-xxxxxxx#xxxxxxxxxxXxxxx "Meldeformular_fur_AMS- AV_Datenschutzvorfall.docx" (siehe auch Pkt. IX. 2. der Datenschutzvereinbarung). Die Meldung erfolgt per E-Mail an xxx.xxxxxxxxxxx@xxx.xx und in CC an xxxxxxxxx.xxxxx@xxx.xx.

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Samples: Allgemeine Bestimmungen

Datenverwendung durch den Förderungsgeber. Der Förderungsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Förderungsgeber berechtigt ist o die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Vertrages anfallenden personen- bezogenen Daten zu verwenden, wenn dies für den Abschluss und die Abwicklung des Förderungs- vertrages, für Kontrollzwecke und die Wahrnehmung der der haushaltsführenden Stelle gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist; o die für die Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises erforderlichen personenbezogenen Daten über die von ihr oder ihm selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei einem anderen Rechtsträger, der einschlägige Förderungen zuerkennt oder abwickelt, oder bei sonstigen Dritten zu erheben und an diese zu übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs. 5 Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012 durchzuführen. Der Förderungsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es dazu kommen kann, dass Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl. Nr. 144), des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß §§ 57 bis 61 und 47 BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009 sowie § 14 ARR 2014) und der EU nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen. Welche personenbezogenen Daten vom Förderungsgeber verarbeitet werden, ist in der unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufbaren Datenschutzerklärung für Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer beschrieben. Der Förderungsnehmer bestätigt, die Information erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Die Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrages. Der Förderungsnehmer bestätigt weiters, dass die Offenlegung von personenbezogenen Daten gegenüber dem Förderungsgeber in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG) erfolgt. Wenn der Förderungsnehmerin/ dem Förderungsnehmer, als Auftragsverarbeiter_in, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, meldet sie/er diese dem AMS (als Verantwortliche/n) unverzüglich, noch vor Meldung an die Datenschutzbehörde, unter Verwendung des Meldeformulars "Meldung eines Datenschutzvorfalles für AMS Auftragsverarbeiter", abrufbar im Internet unter xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/xxx-xxxxxxx#xxxxxxxxxxXxxxx "Meldeformular_fur_AMS- AV_Datenschutzvorfall.docx" (siehe auch Pkt. IX. 2. der Datenschutzvereinbarung). Die Meldung erfolgt per E-Mail an xxx.xxxxxxxxxxx@xxx.xx und in CC an xxxxxxxxx.xxxxx@xxx.xx.

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Samples: Allgemeine Bestimmungen

Datenverwendung durch den Förderungsgeber. Der Förderungsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Förderungsgeber berechtigt ist o die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Vertrages anfallenden personen- bezogenen Daten zu verwenden, wenn dies für den Abschluss und die Abwicklung des Förderungs- vertrages, für Kontrollzwecke und die Wahrnehmung der der haushaltsführenden Stelle gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist; o die für die Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises erforderlichen personenbezogenen Daten über die von ihr oder ihm selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei einem anderen Rechtsträger, der einschlägige Förderungen zuerkennt oder abwickelt, oder bei sonstigen Dritten zu erheben und an diese zu übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs. 5 Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012 durchzuführen. Der Förderungsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es dazu kommen kann, dass Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl. Nr. 144), des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß §§ 57 bis 61 und 47 BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009 sowie § 14 ARR 2014) und der EU nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen. Welche personenbezogenen Daten vom Förderungsgeber verarbeitet werden, ist in der unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufbaren Datenschutzerklärung für Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer Förderungsnehmer_innen beschrieben. Der Förderungsnehmer bestätigt, die Information erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Die Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrages. Der Förderungsnehmer bestätigt weiters, dass die Offenlegung von personenbezogenen Daten gegenüber dem Förderungsgeber in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG) erfolgt. Wenn der Förderungsnehmerin/ der/dem Förderungsnehmer, Förderungsnehmer_in als Auftragsverarbeiter_in, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener personen- bezogener Daten bekannt wird, meldet sie/er diese dem AMS (als Verantwortliche/nVerantwortlichen) unverzüglich, noch vor Meldung an die Datenschutzbehörde, unter Verwendung des Meldeformulars "Meldung eines Datenschutzvorfalles für AMS Auftragsverarbeiter", abrufbar im Internet unter xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/xxx-xxxxxxx#xxxxxxxxxxXxxxx xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/xxx-xxxxxxx#xxxxxxxxxx Datei "Meldeformular_fur_AMS- AV_Datenschutzvorfall.docxMeldeformular_fur_AMS-AV_Datenschutzvorfall" (siehe auch Pkt. IX. 2. der DatenschutzvereinbarungDatenschutz- vereinbarung). Die Meldung erfolgt per E-Mail an xxx.xxxxxxxxxxx@xxx.xx und in CC an xxxxxxxxx.xxxxx@xxx.xx.

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Samples: Förderungsvertrag

Datenverwendung durch den Förderungsgeber. Der Förderungsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Förderungsgeber berechtigt ist o die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Vertrages anfallenden personen- bezogenen Daten zu verwenden, wenn dies für den Abschluss und die Abwicklung des Förderungs- vertrages, für Kontrollzwecke und die Wahrnehmung der der haushaltsführenden Stelle gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist; o die für die Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises erforderlichen personenbezogenen Daten über die von ihr oder ihm selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei einem anderen Rechtsträger, der einschlägige Förderungen zuerkennt oder abwickelt, oder bei sonstigen Dritten zu erheben und an diese zu übermitteln, sowie Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs. 5 Transparenzdatenbankgesetz 2012 (TDBG 2012), BGBl. I Nr. 99/2012 durchzuführen. Der Förderungsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es dazu kommen kann, dass Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl. Nr. 144), des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß §§ 57 bis 61 und 47 BHG 2013, BGBl. I Nr. 139/2009 sowie § 14 ARR 2014) und der EU nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen. Welche personenbezogenen Daten vom Förderungsgeber verarbeitet werden, ist in der unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufbaren Datenschutzerklärung für Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer beschrieben. Der Förderungsnehmer bestätigt, die Information erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Die Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Bestandteil des Vertrages. Der Förderungsnehmer bestätigt weiters, dass die Offenlegung von personenbezogenen Daten gegenüber dem Förderungsgeber in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG) erfolgt. Wenn der Förderungsnehmerin/ dem Förderungsnehmer, als Auftragsverarbeiter_in, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, meldet sie/er diese dem AMS (als Verantwortliche/n) unverzüglich, noch vor Meldung an die Datenschutzbehörde, unter Verwendung des Meldeformulars "Meldung eines Datenschutzvorfalles für AMS Auftragsverarbeiter", abrufbar im Internet unter xxxxx://xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/xxx-xxxxxxx#xxxxxxxxxxXxxxx "Meldeformular_fur_AMS- AV_Datenschutzvorfall.docx" (siehe auch Pkt. IX. 2. der Datenschutzvereinbarung). Die Meldung erfolgt per E-Mail an xxx.xxxxxxxxxxx@xxx.xx und in CC an xxxxxxxxx.xxxxx@xxx.xxxxxxx.xxxxxxxx@xxx.xx.

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