Datenübergabe Musterklauseln

Datenübergabe. 1. Der Auftragnehmer macht den Auftraggeber darauf aufmerksam, dass die Dateiformat des vom Auftraggeber übergebenen Materials nur druckfertige CMYK Composite PDF oder Composite PostScript sein darf. Die Bilder sind in CMYK Qualität mit 300 dpi Auflösung, ohne jpg-Komprimierung abzugeben. Alle in der Datei enthaltenen Schriftarten sollen eingebettet oder abgerundet sein. Wenn Datenübergabe in einer von dem oben beschriebenen abweichenden Format erfolgt, wird der Auftragnehmer für die Erstellung eines druckfertigen Materials Vorbereitungskosten berechnen. 2. Der Auftragnehmer macht den Auftraggeber darauf aufmerksam, dass es im Material nur tatsächlich zu druckende Farben enthalten sein dürfen. Bei Anwendung von Schmuckfarben können nur die entsprechenden Elemente (Objekte, Fonts, Bilder usw.) in Direktfarben angegeben sein (die auch im Druckauftrag als Direktfarben angegeben sind). Die überflüssigen Schmuckfarben müssen in das CMYK-Farbsystem umgerechnet werden. Wenn UV-Lack, Effektlack oder eine Stanzform verwendet werden, müssen diese Schichten als Schmuckfarben (auf einem separaten Farbauszug) angegeben werden. 3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu druckenden Seiten mit Schnittmarken, Passzeichen und – erforderlichenfalls – mit Falz-, Biege- und Perforationszeichen abzugeben. Bei Abgabe von mehrseitigen Materialien, Prospekten oder Büchern sollen die Innenseiten und der Umschlag in einer separaten Datei geliefert werden. Die Umschlagseiten (B4-B1 Umschlag Außenseite, B2-B3 Innenseite) müssen in einer einzigen Datei in Seitenpaar, die Innenseiten per Seiten, d.h. nicht in Seitenpaaren angegeben sein. Wenn die Publikation eine oder mehrere leere Seiten enthält, soll das auch in der abgegebenen Datei an der richtigen Stelle enthalten sein. Bei Klebebinden ist die Größe des Rücken und des eventuell öffnenden Biegens in die Größe des Umschlag-Seitenpaares einzurechnen. Bei Rückendrahtheftung soll die Anzahl der Seiten durch 4 teilbar sein. 4. Der Auftragnehmer ersucht darum, die abgegebenen Dateien nach der in der Bestellung bestimmten Format zu dimensionieren (wenn abfallend mit +5-5 mm Zugabe). 5. Nach Korrektur/Genehmigung übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für inhaltliche und grammatische Fehler. 6. Bei Druckaufträgen, die variable Daten enthalten, sind neben der bei klassischen Druckprodukten üblichen Materialabgabebedingungen (Layout-Gestaltung) in jedem Fall auch die endgültigen Daten enthaltende Datenbank anzugeben, inkl. deren lo...
Datenübergabe. 4.4.1 Im Einzelnen erfolgt die Datenübergabe: gemäß dem Leistungsverzeichnus für Vermessungsleistungen nach den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien Vermessung unter Beachtung der dortigen Anlagen und Formblätter nach den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation unter Beachtung der dortigen Anlagen und Formblätter nach Vorgabe des Auftraggebers ( Anlage ) 4.4.2 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Planunterlagen sind dem Auftraggeber unter Beachtung der gültigen Richtlinien und Normen zu übergeben: in digitaler Form analog: Die Planunterlagen, Berechnungen und andere vermessungstechnische Unterlagen sind dem Auftraggeber in -facher Ausfertigung zu übergeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen zu übergeben: - in -facher Ausfertigung - in - facher Ausfertigung 4.4.3 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser“ in Textform mit Angabe des Namens gem. § 126b BGB zu unterzeichnen.
Datenübergabe. Im Falle der Beendigung des Vertrages wird der Auftragnehmer die für den Auftraggeber verarbeiteten oder gespeicherten Daten im vereinbarten Format an den Auftraggeber oder an einen vom Auftraggeber benannten Dritten innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb von drei Monaten ab schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, transferieren. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit, jederzeit gegen Kostenersatz die Herausgabe seiner Daten schriftlich zu verlangen.
Datenübergabe. Die winVS software AG garantiert bei einer ordentlichen Kündigung des Vertrages durch den Kunden, dass der Kunde die fehlerfreie und vollständige Übergabe des Datenbestandes per Ende des letzten Zugriffs erhält. Die Daten werden auf Medien übergeben, welche zu diesem Zeitpunkt geeignet sind. Die Kosten für die Aufbereitung und Übergabe der Daten müssen vom Kunden separat bezahlt werden. Der Kunde ist in der Pflicht der winVS software AG die benötigten Datenträger, z.B. USB Harddisk, zur Verfügung zu stellen, sowie den Zeitpunkt für die Übergabe genügend früh anzuzeigen. Verlangt der Kunde seine Daten nicht innert 30 Tagen nach Beendigung der Zusammenarbeit, geht die winVS software AG davon aus dass diese nicht weiter benötigt werden und ist berechtigt diese zu löschen.
Datenübergabe. 4.4.1 Im Einzelnen erfolgt die Datenübergabe: 4.4.2 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Planunterlagen sind dem Auftraggeber unter Beachtung der gültigen Richtlinien und Normen zu übergeben:
Datenübergabe. Die Gemeinsame Auswertungsstelle stellt dem Antragsteller den für das beantrage Forschungsvorhaben benötigten Datensatz in anonymisierter Form zur Verfügung. Der Antragsteller ist berechtigt, die Daten zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch zu vervielfältigen. Eine Weitergabe des Datensatzes sowie einzelner Teile davon an Personen, die im Antrag nicht als Co-Nutzer/innen definiert wurden, ist nicht gestattet.
Datenübergabe. 4.3.1 Im Einzelnen werden dazu festgelegt: 4.3.2 Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Planunterlagen sind dem Auftraggeber unter Beachtung der gültigen Richtlinien und DIN Normen zu übergeben: 4.3.3 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser“ zu unterzeichnen.
Datenübergabe. Im Einzelnen wird dazu festgelegt: 3.4.1 Festpunktbeschreibung gem. BFR Verm.Anlg. 5 auf Datenträger im folgenden Format: 3.4.2 Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne / Bestandsdaten Datenstrukturierung **) - nach Objektabbbildungskatalog (BFR Verm., Anh. B)*) - nach Vorgabe des AG (Anlage) *) Datenaustauschformat **) - „Einheitliche Datenbankschnittstelle“ (EDBS), Version *) - nach Vorgabe des AG (Anlage ..)*) Für die Prüfung der Bestandsdaten ist die Primärdaten führende Stelle zu- ständig. Die digitalen Daten sind deshalb vorzulegen bei:
Datenübergabe. Die Ergebnisse der vermessungstechnischen Leistungen sind digital so zu über- geben, dass sie vom DV-System des Auftraggebers problemlos eingelesen werden können. Im Einzelnen wird dazu festgelegt: 3.4.1 Koordinaten der Festpunkte und Objektpunkte als ASCII-File auf Diskette. Verschlüsselung / Codierung nach*) • Objektartenkatalog (BFR Vermessung, Anh. A). • nach Vorgabe des AG (Anlage [. ]). Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne / Bestandsdaten Datenstrukturierung*) **) • nach Objektabbildungskatalog (BFR Vermessung, Anh. B). • nach Vorgabe des AG (Anlage [. ]). Datenaustauschformat*) **)
Datenübergabe. Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung, spätestens vor Beginn der Bauabrech- nung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftragge- ber zu übergeben. Eingabedaten sind auf Datenträgern zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leis- tungsberechnung herzustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Bezug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunter- lagen herzustellen.