Datenübergabe Musterklauseln

Datenübergabe. 1. Der Auftragnehmer macht den Auftraggeber darauf aufmerksam, dass die Dateiformat des vom Auftraggeber übergebenen Materials nur druckfertige CMYK Composite PDF oder Composite PostScript sein darf. Die Bilder sind in CMYK Qualität mit 300 dpi Auflösung, ohne jpg-Komprimierung abzugeben. Alle in der Datei enthaltenen Schriftarten sollen eingebettet oder abgerundet sein. Wenn Datenübergabe in einer von dem oben beschriebenen abweichenden Format erfolgt, wird der Auftragnehmer für die Erstellung eines druckfertigen Materials Vorbereitungskosten berechnen.
Datenübergabe. Im Falle der Beendigung des Vertrages wird der Auftragnehmer die für den Auftraggeber verarbeiteten oder gespeicherten Daten im vereinbarten Format an den Auftraggeber oder an einen vom Auftraggeber benannten Dritten innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb von drei Monaten ab schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, transferieren. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit, jederzeit gegen Kostenersatz die Herausgabe seiner Daten schriftlich zu verlangen.
Datenübergabe. 4.3.1 Im Einzelnen werden dazu festgelegt: die Datenübergabe erfolgt gemäß der Leistungsbeschreibung für Vermessungsleistungen die Datenübergabe erfolgt nach den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien Vermessung unter Beachtung der dortigen Anlagen und Formblätter die Datenübergabe erfolgt nach den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdoku- mentation unter Beachtung der dortigen Anlagen und Formblätter nach Vorgabe des Auftraggebers ( Anlage )
Datenübergabe. Die winVS software AG garantiert bei einer ordentlichen Kündigung des Vertrages durch den Kunden, dass der Kunde die fehlerfreie und vollständige Übergabe des Datenbestandes per Ende des letzten Zugriffs erhält. Die Daten werden auf Medien übergeben, welche zu diesem Zeitpunkt geeignet sind. Die Kosten für die Aufbereitung und Übergabe der Daten müssen vom Kunden separat bezahlt werden. Der Kunde ist in der Pflicht der winVS software AG die benötigten Datenträger, z.B. USB Harddisk, zur Verfügung zu stellen, sowie den Zeitpunkt für die Übergabe genügend früh anzuzeigen. Verlangt der Kunde seine Daten nicht innert 30 Tagen nach Beendigung der Zusammenarbeit, geht die winVS software AG davon aus dass diese nicht weiter benötigt werden und ist berechtigt diese zu löschen.
Datenübergabe. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen, gegen Entgelt (Kostendeckungsprinzip) alle personenbezogenen Daten nach Xxxx des Auftraggebers entweder zu löschen oder im vereinbarten Format zurückzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaates der EU eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Sofern im Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrags dazu noch keine Entscheidung getroffen werden kann, sind im Falle der Beendigung von Dienstleistungen die Daten im Zweifel auf Kosten des Auftraggebers weiter vor unbefugter Einsicht gesichert aufzubewahren. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit, jederzeit gegen Kostenersatz die Herausgabe seiner Daten schriftlich zu verlangen.
Datenübergabe. 4.3.1 Im Einzelnen werden dazu festgelegt:
Datenübergabe. Im Einzelnen wird dazu festgelegt:
Datenübergabe. Die Gemeinsame Auswertungsstelle stellt dem Antragsteller den für das beantrage Forschungsvorhaben benötigten Datensatz in anonymisierter Form zur Verfügung. Der Antragsteller ist berechtigt, die Daten zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch zu vervielfältigen. Eine Weitergabe des Datensatzes sowie einzelner Teile davon an Personen, die im Antrag nicht als Co-Nutzer/innen definiert wurden, ist nicht gestattet.
Datenübergabe. Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung, spätestens vor Beginn der Bauabrech- nung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftragge- ber zu übergeben. Eingabedaten sind auf Datenträgern zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leis- tungsberechnung herzustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Bezug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunter- lagen herzustellen.
Datenübergabe. Die Ergebnisse der vermessungstechnischen Leistungen sind digital so zu über- geben, dass sie vom DV-System des Auftraggebers problemlos eingelesen werden können. Im Einzelnen wird dazu festgelegt: