Übergabe Musterklauseln

Übergabe. Soweit im Rahmen dieser Bedingungen Software übergeben wird und nichts anderes vereinbart ist, erfolgt dies auf demselben Weg wie bei der Überlassung der Pflegesoftware.
Übergabe. 35.1. Falls im VERTRAG nicht eine einmalige Auslieferung vereinbart wird, kann die Übergabe der vertragsgegenständlichen Güter durch den LIEFERANTEN in geteilten Lieferungen erfolgen.
Übergabe. Der Vertragspartner oder ein von diesem autorisierter Dritter kann innerhalb von acht Tagen nach Anzeige der Fertigstel- lung den Liefergegenstand am vereinbarten Abnahmeort prü- fen. Für Service- und Reparaturaufträge findet die Abnahme unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten und nach Fer- tigstellungsanzeige durch Schwarzmüller statt. Auf das Prü- fungsrecht wird stillschweigend verzichtet, wenn die Prüfung innerhalb der genannten Frist nicht vorgenommen wird oder der Versandauftrag erteilt wird. Der Liefergegenstand gilt dann mit der Aushändigung an den Vertragspartner oder autorisier- ten Dritten als übernommen und ordnungsgemäß geliefert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, d en Liefergegenstand sofort und vollständig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich bekanntzugeben. Kommt der Vertragspartner die- ser Verpflichtung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig nach, ist ein Gewährleistungsanspruch, Schadenersatz oder weitere Ansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Später auftretende Män- gel hat der Vertragspartner ebenfalls unverzüglich schriftlich Schwarzmüller bekanntzugeben. Bei Übernahmeverzug von mehr als 14 Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung des Neufahrzeuges werden durch Schwarzmüller ab dem 15. Kalendertag EUR 7,00 pro Tag als Schadensersatz für die angefallenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Vertragspartner, insbesondere fehlende Kaufpreiszahlung oder Übernahme des Fahrzeuges, kann Schwarzmüller unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schaden- ersatz wegen Nichterfüllung, einschließlich des entgangenen Gewinnes, verlangen oder eine Stornogebühr in der Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises fordern. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, d ie e ntgangene Provision des zuständigen Vertreters von Schwarzmüller zu ersetzen; die- se Provision kann Schwarzmüller im eigenen Namen für den Vertreter vom Vertragspartner fordern und gegebenenfalls ge- richtlich einbringlich machen. Ersatzteile kann Schwarzmüller zurücknehmen, wenn Schwarzmüller innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung dersel- ben eine Begründung für die gewünschte Rückgabe gegeben wird. Bevor der Vertragspartner die Ersatzteile zurücksenden kann, muss sich Schwarzmüller zu deren Annahme ausdrück- lich bereit ...
Übergabe. (1) Die Verpächterin übergibt dem Pächter bei Pachtbeginn den Pachtgegenstand.
Übergabe. Soweit es sich bei den VERTRAGSLEISTUNGEN um kaufvertragliche Leistungen handelt und/oder eine Übergabe vereinbart ist, zeigt der AN die Übergabe der VERTRAGSLEISTUNGEN mindestens zehn (10) Arbeitstage vor der beabsichtigten Übergabe in TEXTFORM an und stimmt mit dem AG Übergabeort und -zeitpunkt ab.
Übergabe. 1. Der Vertragspartner erhält die für die Ausübung der jeweils eingeräumten Lizenz erforderliche Anzahl von Vervielfältigungsstücken der Standardsoftware in maschinenlesbarer Form, nach Xxxx von uns entweder gespeichert auf Datenträgern oder bereitgestellt zum Abruf per Datenfernübertragung.
Übergabe. Das Gerät wird in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand persönlich übergeben. Evtl. Mängel oder Schäden sind durch den Mieter vor der Nutzung anzuzeigen.
Übergabe. Verschlossene Depots sind solche, bei denen ausschliesslich eine Verwahrung ohne Vornahme von Verwaltungshandlungen erfolgt. Sie müssen derart verpackt und verschlossen sein, dass das Öffnen ohne Verletzen des Siegels, der Plombe oder der Umhüllung nicht möglich ist. Die Umhüllung ist mit der genauen Adresse des Kunden und in der Regel mit einer Wertangabe zu versehen.
Übergabe. Der Auftragnehmer trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bis zur Übergabe am Erfüllungsort; dies gilt auch für Versendungskäufe. Das Risiko der Beschädigung sowie des Verlustes geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber über.
Übergabe. Die Hausmeister weisen die Mieter bei der Raumnutzung ein. Sie sprechen mit den Mietern ab, wie und wann sie erreichbar sind. Ihren Anweisungen ist innerhalb des Nutzungsverhältnisses Folge zu leisten.