Datenübermittlung in Drittländer Musterklauseln

Datenübermittlung in Drittländer. Einige der Auslandsvertretungen, Gesellschaften der Unternehmensgruppe Messe Berlin, Partnerunternehmen bzw. Auftrags- verarbeiter haben ihren Sitz in Drittländern außerhalb der EU, die nicht das gleiche Datenschutzniveau für personenbezogene Daten bieten wie die EU, insbesondere aufgrund des Fehlens eines gesetzlichen Rahmens, unabhängiger Aufsichtsbehörden oder Datenschutzrechte und Rechtsbehelfe. Die Übermittlung personenbezogener Daten in solche Drittländer erfolgt, soweit in Bezug auf das Drittland bzw. die Organisation ein Beschluss der Europäischen Kommission über das Bestehen eines ange- messenen Schutzniveaus (Art. 45 (3) DS-GVO) vorliegt und ansonsten vorbehaltlich geeigneter Garantien im Sinne von Art. 46 DS-GVO, insbesondere die von der Europäischen Kommission genehmigten Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 (2) (c) DS-GVO und ggf. zusätzliche Maßnahmen, wenn nötig. Von den Garantien kann auf Anfrage (z.B. per E-Mail –Kontaktdaten siehe Abschnitt 1 oben) eine Kopie erhalten werden. Im Hinblick auf die Datenübermittlung an Auslandsvertretungen, andere Nutzer der digitalen Veranstaltungsplattform, Websitebesucher sowie Drittanbieter von sozialen Medien ist die Übermittlung zur Vertragserfüllung erforderlich (Art. 49 (1) (b/c) DS-GVO); ansonsten erfolgt sie aufgrund der ausdrücklichen Einwilligung trotz des fehlenden angemessenen Datenschutzes in den Drittländern außerhalb der EU und der damit verbundenen Risiken (Art. 49
Datenübermittlung in Drittländer. Die Auftragsverarbeitung kann auch in Drittländern stattfinden. Die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland durch den Auftragnehmer erfolgt dabei auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses gem. Art. 45 DSGVO und/oder auf Basis geeigneter Garantien gem. Art. 46 DSGVO (z.B. den von der Kommission erlassenen Allgemeinen Standardvertragsklauseln, die zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmern in Drittländern abgeschlossen wurden).
Datenübermittlung in Drittländer. Es findet keine geplante Übermittlung in Drittstaaten statt. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
Datenübermittlung in Drittländer. Eine Datenübermittlung, insbesondere im Wege von Administrationszugriffen an Stellen bzw. Staaten außerhalb der Europäi- schen Union (Drittland-Übermittlung), ist auf der Grundlage der genannten Zwecken und Rechtsgrundlagen möglich. Ein Datenzugriff erfolgt in diesen Fällen ebenfalls nur, wenn entweder für das jeweilige Land ein Angemessenheitsbeschluss der Kommission existiert, wir mit den Dienstleistern die von der EU-Kommission für diese Fälle vorgesehenen Standardvertragsklauseln vereinbart haben oder das jeweilige Unternehmen eigene interne verbindliche Datenschutzvorschriften aufgestellt hat, welche von den Datenschutzaufsichtsbehörden anerkannt worden sind. (xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxx/xxx/xxx-xx-xxx/xxxx-xxxxxxxxxx_xx).
Datenübermittlung in Drittländer. Einige der Auslandsvertretungen, Gesellschaften der Unternehmensgruppe Messe Berlin, Partnerunternehmen bzw. Auftrags- verarbeiter haben ihren Sitz in Drittländern außerhalb der EU, die nicht das gleiche Datenschutzniveau für personenbezogenen Daten bieten wie die EU, insbesondere aufgrund des Fehlens eines gesetzlichen Rahmens, unabhängiger Aufsichtsbehörden oder Datenschutzrechte und Rechtsbehelfe. Die Übermittlung personenbezogener Daten in solche Drittländer erfolgt, soweit in Bezug auf das Drittland bzw. die Organisation ein Beschluss der Europäischen Kommission („EU-Kommission“) über das Beste- hen eines angemessenen Schutzniveaus (Art. 45 Abs. 3 DS-GVO) vorliegt und ansonsten vorbehaltlich geeigneter Garantien iSv Art. 46 DS-GVO, insbesondere die von der EU-Kommission genehmigten Standarddatenschutzklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 (c) DS-GVO und ggf. zusätzliche Maßnahmen, wenn nötig. Von den Garantien können Sie auf Anfrage (z.B. per E-Mail – für Kon- taktdaten siehe Abschnitt 1 oben) eine Kopie von uns erhalten.
Datenübermittlung in Drittländer. Grundsätzlich übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten nicht in ein Drittland oder an eine internationale Organisation außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sollten wir in Einzel- fällen eine solche Übermittlung vornehmen, so geschieht dies nur in jene Drittländer, für die ein Angemessenheitsbeschluss der Euro- päischen Kommission vorliegt oder deren Datenschutzniveau durch geeignete oder angemessene Garantien (z. B. Binding Corporate Rules oder EU-Standardvertragsklauseln) bestätigt wurde (xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxx/xxx/xxx-xxxxx/xxxx-xxxxxxxxxx_xx).