Zusätzliche Maßnahmen Musterklauseln

Zusätzliche Maßnahmen. Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveau, bestätigt Siemens hiermit, dass, nach der Kenntnis von Siemens, weder Siemens noch eingesetzte Unterauftragsverarbeiters Gesetzen unterliegen, die die Befolgung der Anweisungen des Kunden und die Einhaltung der vertraglichen Pflichten unmöglich machen, und eine Gesetzesänderung, die sich voraussichtlich sehr nachteilig auf die Garantien und Pflichten der DPT und der Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus auswirken, dem Kunden unmittelbar nach Kenntnis mitteilen wird, und der Kunde dann berechtigt ist, die Datenübermittlung auszusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
Zusätzliche Maßnahmen. Bestellung eines/r Datenschutzbeauftragte n gem. Art 37 bis 39 DSGVO ☒ Ja ☐ Nein Erstellung von Verfahrensverzeichnisse n gem. Art 30 DSGVO oder – sofern nicht anwendbar – vergleichbare Dokumentationsmaßnah men ☒ Erstellung von Verfahrensverzeichnissen ☐ Erstellung einer vergleichbaren Dokumentation ☐ Nein Prozess zur Sicherstellung der Meldeverpflichtungen bei Datensicherheitsverletzu ngen gem. Artikel 33 und 34 DSGVO bzw. VO 611/2013. ☒ Ja ☐ Nein Auftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb der EU haben einen Verantwortlichen Vertreter gemäß Art 27 DSGVO in der EU bestellt ☒ Nicht anwendbar, da es keinen Auftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb der EU gibt ☐ Ja ☐ Nein Auflistung von weiteren Auftragsverarbeitern, die vom Verantwortlichen mit Abschluss dieser Vereinbarung als genehmigt anzusehen sind:
Zusätzliche Maßnahmen. Wenn der Übermittlungsmechanismus nicht ausreicht, um die übermittelten personenbezogenen Daten zu schützen, wird der Datenimporteur unverzüglich zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten auf demselben Niveau geschützt werden, wie es die Datenschutzgesetze vorschreiben.
Zusätzliche Maßnahmen. Bestellung eines/r Datenschutzbeauftragte n gem. Art 37 bis 39 DSGVO ☒ Ja ☐ Nein Erstellung von Verfahrensverzeichnisse n gem. Art 30 DSGVO oder – sofern nicht anwendbar – vergleichbare Dokumentationsmaßnah men ☒ Erstellung von Verfahrensverzeichnissen ☐ Erstellung einer vergleichbaren Dokumentation ☐ Nein Prozess zur Sicherstellung der Meldeverpflichtungen bei Datensicherheitsverletzu ngen gem. Artikel 33 und 34 DSGVO bzw. VO 611/2013. ☒ Ja ☐ Nein Auftragsverarbeiter mit ☐ Nicht anwendbar, da es keinen Auftragsverarbeiter mit Sitz Sitz außerhalb der EU außerhalb der EU gibt haben einen ☒ Ja Verantwortlichen Vertreter gemäß Art 27 ☐ Nein DSGVO in der EU bestellt Auflistung von weiteren Auftragsverarbeitern, die vom Verantwortlichen mit Abschluss dieser Vereinbarung als genehmigt anzusehen sind: Convercom AG Xxxxxxxxx 00, XX- 0000 Xxxxxxxxxx Hersteller der Plattform sowie Übernahme des technischen Supports Schweiz

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.