Zusätzliche Maßnahmen Musterklauseln

Zusätzliche Maßnahmen. Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveau, bestätigt Siemens hiermit, dass, nach der Kenntnis von Siemens, weder Siemens noch eingesetzte Unterauftragsverarbeiters Gesetzen unterliegen, die die Befolgung der Anweisungen des Kunden und die Einhaltung der vertraglichen Pflichten unmöglich machen, und eine Gesetzesänderung, die sich voraussichtlich sehr nachteilig auf die Garantien und Pflichten der DPT und der Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus auswirken, dem Kunden unmittelbar nach Kenntnis mitteilen wird, und der Kunde dann berechtigt ist, die Datenübermittlung auszusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
Zusätzliche Maßnahmen. Bestellung eines/r Datenschutzbeauftragte n gem. Art 37 bis 39 DSGVO ☒ Ja ☐ Nein
Zusätzliche Maßnahmen. Wenn der Übermittlungsmechanismus nicht ausreicht, um die übermittelten personenbezogenen Daten zu schützen, wird der Datenimporteur unverzüglich zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten auf demselben Niveau geschützt werden, wie es die Datenschutzgesetze vorschreiben.
Zusätzliche Maßnahmen. Bereich Maßnahmen Technisch Die personenbezogenen Daten werden während der Übertragung mittels starker Verschlüsselung verarbeitet. Talogy hat seine Geschäftsprozesse nicht vorsätzlich so gestaltet oder geändert, dass sie den Zugriff Dritter auf personenbezogene Daten oder Systeme erleichtern. Vertraglich Talogy überwacht Änderungen der lokalen Gesetzgebung und wird den Datenexporteur über etwaige Änderungen informieren, die die Aufrechterhaltung eines „im Wesentlichen gleichwertigen Datenschutzniveaus“ für die übertragenen personenbezogenen Daten beeinträchtigen könnten. Talogy hat einen Prozess implementiert, um lokale Gesetze zu bewerten. Organisatorisch Talogy verfügt über eine Reihe interner Richtlinien in Bezug auf Anfragen von Strafverfolgungs- behörden zum Zugriff auf personenbezogene Daten. Talogy bietet allen Mitarbeitern ein Schulungsprogramm zu Verfahren und Prozessen im Umgang mit Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zum Zugriff auf personenbezogene Daten. Talogy hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt, der bei allen hochriskanten Datenübermittlungen konsultiert wird. Talogy hat Richtlinien zum Datenzugriff und zur Vertraulichkeit implementiert, die regelmäßige Überprüfungen und Audits beinhalten.

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  • Zusätzliche Kosten Soweit vereinbart, sind über die Wiederherstellungskosten hinaus die nachfolgend genannten Kosten bis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten

  • Zusätzliche Vereinbarungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

  • Zusätzliche Leistungen Sollten sich während der Durchführung des Auftrages notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des Vertrages herausstellen, wird der AN eine Anordnung des AG einholen. Sollte der AG nicht erreichbar sein und die Ausführung der Leistungen im mutmaßlichen Interesse des AG liegen oder die notwendigen zusätzlichen Leistun- gen weniger als 10 % der Auftragssumme betragen, kann der AN die Leistungen ohne Anordnung des AG ausführen. Die Abrechnung der notwendigen zusätzlichen Leistungen erfolgt nach den Stundensät- zen des AN nebst Zuschlägen gem. Ziff. 11., soweit diese angefallen sind.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Auftragserteilung Der Teilnehmer muss einem Auftrag (zum Beispiel Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu Authentifizierungselemente (zum Beispiel Eingabe einer TAN als Nach- weis des Besitzelements) zu verwenden. Die Bank bestätigt mittels Online Banking den Eingang des Auftrags.