Zusätzliche Maßnahmen. Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveau, bestätigt Siemens hiermit, dass, nach der Kenntnis von Siemens, weder Siemens noch eingesetzte Unterauftragsverarbeiters Gesetzen unterliegen, die die Befolgung der Anweisungen des Kunden und die Einhaltung der vertraglichen Pflichten unmöglich machen, und eine Gesetzesänderung, die sich voraussichtlich sehr nachteilig auf die Garantien und Pflichten der DPT und der Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus auswirken, dem Kunden unmittelbar nach Kenntnis mitteilen wird, und der Kunde dann berechtigt ist, die Datenübermittlung auszusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
Zusätzliche Maßnahmen. Bereich Maßnahmen Technisch Die personenbezogenen Daten werden während der Übertragung mittels starker Verschlüsselung verarbeitet. Talogy hat seine Geschäftsprozesse nicht vorsätzlich so gestaltet oder geändert, dass sie den Zugriff Dritter auf personenbezogene Daten oder Systeme erleichtern. Vertraglich Talogy überwacht Änderungen der lokalen Gesetzgebung und wird den Datenexporteur über etwaige Änderungen informieren, die die Aufrechterhaltung eines „im Wesentlichen gleichwertigen Datenschutzniveaus“ für die übertragenen personenbezogenen Daten beeinträchtigen könnten. Talogy hat einen Prozess implementiert, um lokale Gesetze zu bewerten. Organisatorisch Talogy verfügt über eine Reihe interner Richtlinien in Bezug auf Anfragen von Strafverfolgungs- behörden zum Zugriff auf personenbezogene Daten. Talogy bietet allen Mitarbeitern ein Schulungsprogramm zu Verfahren und Prozessen im Umgang mit Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zum Zugriff auf personenbezogene Daten. Talogy hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt, der bei allen hochriskanten Datenübermittlungen konsultiert wird. Talogy hat Richtlinien zum Datenzugriff und zur Vertraulichkeit implementiert, die regelmäßige Überprüfungen und Audits beinhalten.
Zusätzliche Maßnahmen. Bestellung eines/r Datenschutzbeauftragte n gem. Art 37 bis 39 DSGVO ☒ Ja ☐ Nein Erstellung von Verfahrensverzeichnisse n gem. Art 30 DSGVO oder – sofern nicht anwendbar – vergleichbare Dokumentationsmaßnah men ☒ Erstellung von Verfahrensverzeichnissen ☐ Erstellung einer vergleichbaren Dokumentation ☐ Nein Prozess zur Sicherstellung der Meldeverpflichtungen bei Datensicherheitsverletzu ngen gem. Artikel 33 und 34 DSGVO bzw. VO 611/2013. ☒ Ja ☐ Nein Auftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb der EU haben einen Verantwortlichen Vertreter gemäß Art 27 DSGVO in der EU bestellt ☒ Nicht anwendbar, da es keinen Auftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb der EU gibt ☐ Ja ☐ Nein Auflistung von weiteren Auftragsverarbeitern, die vom Verantwortlichen mit Abschluss dieser Vereinbarung als genehmigt anzusehen sind:
Zusätzliche Maßnahmen. Bestellung eines/r Datenschutzbeauftragte n gem. Art 37 bis 39 DSGVO ☒ Ja ☐ Nein Erstellung von Verfahrensverzeichnisse n gem. Art 30 DSGVO oder – sofern nicht anwendbar – vergleichbare Dokumentationsmaßnah men ☒ Erstellung von Verfahrensverzeichnissen ☐ Erstellung einer vergleichbaren Dokumentation ☐ Nein Prozess zur Sicherstellung der Meldeverpflichtungen bei Datensicherheitsverletzu ngen gem. Artikel 33 und 34 DSGVO bzw. VO 611/2013. ☒ Ja ☐ Nein Auftragsverarbeiter mit ☐ Nicht anwendbar, da es keinen Auftragsverarbeiter mit Sitz Sitz außerhalb der EU außerhalb der EU gibt haben einen ☒ Ja Verantwortlichen Vertreter gemäß Art 27 ☐ Nein DSGVO in der EU bestellt Auflistung von weiteren Auftragsverarbeitern, die vom Verantwortlichen mit Abschluss dieser Vereinbarung als genehmigt anzusehen sind: Convercom AG Xxxxxxxxx 00, XX- 0000 Xxxxxxxxxx Hersteller der Plattform sowie Übernahme des technischen Supports Schweiz
Zusätzliche Maßnahmen. Wenn der Übermittlungsmechanismus nicht ausreicht, um die übermittelten personenbezogenen Daten zu schützen, wird der Datenimporteur unverzüglich zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten auf demselben Niveau geschützt werden, wie es die Datenschutzgesetze vorschreiben.