Dauer des Praktikums Musterklauseln

Dauer des Praktikums. (1) Das Praktikum beginnt am und endet am .
Dauer des Praktikums. Das Praktikum beginnt am 26.08.2019 und endet am 17.07.2020. Die regelmäßige tägliche Praktikumszeit beträgt 8 Stunden. Das Praktikum findet an 3 Tagen in der Woche statt. Für Fachoberschüler, die noch nicht 18 Jahre alt sind, gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Schulferien und die schulfreien Tage sind praktikumsfrei, ein Urlaubsanspruch des Fachoberschülers besteht nicht.
Dauer des Praktikums. Das Praktikum dauert . . . . . . . . . . . Wochen Vollzeitbeschäftigung und ist im Zeitraum von . . . . . . . . . bis in o. g. Firma/Einrichtung/Behörde (Praktikumsstelle) durchzufüh- ren. Die Praktikumsstelle erklärt, nach ihren Gegebenheiten grundsätzlich in der Lage zu sein, eine prakti- sche Ausbildung durchzuführen, wie sie in den fachlichen Anforderungen des Studienganges gemäß Anlage zu diesem Vertrag genannt sind, jedoch mit folgenden Einschränkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dauer des Praktikums. Das Praktikum dauert ein Schuljahr und wird im Wechsel- rhythmus A-Woche (Montag, Dienstag, Mittwoch) und
Dauer des Praktikums. Die vorliegende Vereinbarung wird für die Zeit vom ………….bis ……………… vom ………….bis ……………… über eine Gesamtdauer von Wochen geschlossen. Für die Dauer der vorliegenden Vereinbarung wird der/die Auszubildende an folgenden Arbeitsplätzen arbeiten: - ………………………………………………………………. - ………………………………………………………………. Auszubildende sind gehalten, die für die Gastfirma geltenden allgemeinen Regeln einzuhalten, insbesondere bezüglich Arbeitsschutz, Arbeitszeiten und Disziplin (im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen zum Schutze von jungen Menschen am Arbeitsplatz) gemäß den in jedem Lande angewandten europäischen Bestimmungen (Richtlinie Nr. 94/33/EG vom 22. Juni 1994), insofern nicht günstigere Bestimmungen im Gastland gelten. Falls eine Befreiung für Auszubildende unter 18 Jahren bezüglich der Verwendung gefährlicher Maschinen oder Produkte erforderlich ist, wird die Befreiung durch die zuständigen Behörden als Kopie der vorliegenden Vereinbarung angefügt. Die Gastfirma wird Auszubildende in Sicherheitsfragen unterweisen, über spezifische Risiken informieren, die während des Aufenthaltes auftreten können, und gemäß den Erfordernissen eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. Die Vertragsparteien werden sich über die Urlaubszeiten während des Praktikums einigen. Die Gastfirma wird gewährleisten, dass die Urlaubsansprüche von Auszubildenden im gesamten Jahresverlauf beachtet werden. Die nachstehend aufgeführten Personen sind mit der Betreuung von Auszubildenden in der Gastfirma beauftragt: Name Vorname Geburtsdatum Qualifikation Position Tel: E-Mail:
Dauer des Praktikums. Das Praktikum dauert vom 01.08.20 bis 31.07.20 und findet an drei Wochentagen statt. Das Praktikum wird von Montag bis Mittwoch absolviert. Die tägliche Arbeitszeit beträgt Stunden. Die ersten 8 Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile jederzeit vom Vertrag zu- rücktreten können. Der Jahresurlaub beträgt 18 Arbeitstage. Die Schule hat einen Anspruch auf Freistellung der Praktikantin/des Praktikanten für bis zu 5 Arbeitstage für schulische Veranstaltungen. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Praktikantin / der Praktikant* wird in den folgenden Arbeitsbereichen eingesetzt: …………………………………………...……...………………………………………………… ………………………..…………………………………………………………………………… ……………………………………..……………………………………………………………… Die Praktikumsstelle verpflichtet sich,
Dauer des Praktikums. Das Praktikum dauert das gesamte Schuljahr der FOS Klasse 11. Das Schuljahr beginnt am 01. August und endet im darauffolgenden Jahr am 31. Juli. In dieser Zeit liegen auch Schulferien. Die Schulferien gehören auch zur Praktikumszeit in der die Praktikantin bzw. der Praktikant in Ihrem Betrieb ihrer/seiner Beschäftigung nachgeht. Die gesamte Zeit ist Praktikumszeit. In dieser Zeit müssen die Praktikantinnen und Praktikanten mindes- tens 960 Arbeitsstunden (ohne Erholungsurlaub) in Ihrem Betrieb abgeleistet haben. Innerhalb des Schuljahres (1.8. – 31.07.) ist den Praktikantinnen und Praktikanten in den niedersächsischen Schulferien auch Erholungsurlaub zu gewähren. Die Höhe des Erho- lungsurlaubes erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten nach den gesetzlichen Vorgaben (JArbSchG, BUrlG) und bzw. nach den für den Betrieb jeweils geltenden tarif- lichen Regelungen. Zustehende Urlaubstage: (ist vom Betrieb auszufüllen) Die ersten 6 Wochen gelten als Probezeit, in der beide Vertragspartner schriftlich vom Vertrag zurücktreten können.
Dauer des Praktikums. Das Praktikum wird im folgenden Zeitraum durchgeführt: Beginn: Ende: Ausgenommene Tage:
Dauer des Praktikums. Das Praktikum dauert vom bis . Die Inhalte des Praktikums werden durch Praktikumspläne mit Angaben über Ziele und Ablauf des Praktikums sowie Aufgaben der Schülerin oder des Schülers festgelegt. Die Feststellung des Praktikumserfolges obliegt der Praktikumsstelle. Das Praktikum ist dann mit Erfolg abgeschlossen, wenn die Praktikantin oder der Praktikant in allen vier von der Praktikumsstelle durchzuführenden Tätigkeitsberichten mindestens ausreichende Fertigkeiten nachgewiesen hat. Darüber hinaus ist zum erfolgreichen Bestehen die Anwesenheit von mindestens 85 vom Hundert der Praktikumszeit Voraussetzung. Die Praktikumsstelle stellt am Ende der Ausbildung ein Praktikumszeugnis aus, in dem alle Bereiche genannt werden, in der die Praktikantin oder der Praktikant tätig war, und der erfolgreiche Abschluss bescheinigt wird.