Deckung „Prämienbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit Musterklauseln

Deckung „Prämienbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit. “ Die Versicherungssumme der Deckung „Prämienbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit“ entspricht (TP - PAO) x AOG), wobei: TP = der gesamte vereinbarte zukünftige Prämienbetrag auf Jahresbasis (ohne Steuern oder Gebühren) für die (zusammen- geführte(n)) Vereinbarung(en) ist; PAO = der Prämienbetrag ist, der normalerweise zur Finanzie- rung der Deckungen bei Arbeitsunfähigkeit bestimmt ist; AOG = der Grad der Arbeitsunfähigkeit ist. Die im Rahmen der Deckung „Prämienbefreiung bei Arbeits- unfähigkeit“ tatsächlich zuerkannte Leistung entspricht der Versicherungssumme unter Berücksichtigung des Arbeitsunfä- higkeitsgrads (siehe 2.2.1.4.2). Wenn die Persönliche Bescheinigung eine zukünftige Entwick- lung des „TP“ und/oder des „PAO“ in der vorgenannten Formel vorsieht, entwickelt sich auch die gewährte Arbeitsunfähig- keitsrente entsprechend den relevanten Parametern. Eine even- tuelle nicht-standardisierte Indexierung dieser Beträge oder eine mögliche Verbindung mit der (Entwicklung der) Referenz- vergütung wird jedoch nicht berücksichtigt. Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen die Zuerkennungen im Rahmen dieser Deckung für die Rentenrückstellungen den gleichen Anlageregeln wie die für Rentenrückstellungen be- stimmten Prämien (siehe 1.4). Es sei darauf hingewiesen, dass die Deckungen der „Arbeitsun- fähigkeitsrenten“ während des Zeitraums, in dem und soweit Securex tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeitsrente auszahlt oder gewährt, durch eine „endogene“ Prämienbefreiung begüns- tigt werden, was bedeutet, dass die Deckungen im Verhältnis zum Grad der Arbeitsunfähigkeit, zu dem Securex tatsächlich eine Beteiligung leistet, in der letzten Versicherungssituation (möglicherweise pauschal indexierter Nennbetrag (Mindest- betrag), Deckungsund Auszahlungsperiode, Karenzzeit usw. ohne Zahlung der Prämie fortbestehen, jedoch ohne weitere Anpassungen in Abhängigkeit der familiären Situation, der Referenzvergütung usw.).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.