Zahlung der Prämie Musterklauseln

Zahlung der Prämie a) Bei Abbuchungsermächtigung der Prämie: Versicherungsschutz ist (vorbehaltlich der Deckung des Xxxxxx) unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Abbuchung gege- ben. b) Bei Zahlung per Rechnung: Die Prämie muss vor Charter- beginn bezahlt werden. Ansonsten kann der Versicherungsschutz im Schadenfall nicht gewährleistet werden. Wir bitten Sie daher dringend die Zahlung rechtzeitig (mindestens 1 Woche vor Char- terbeginn) anzuweisen.
Zahlung der Prämie. Die erste Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und in der Vertragsbestätigung angegebenen Versicherungsbeginns, spätestens jedoch innerhalb des in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums zu entrichten. Folgeprämien sind innerhalb des in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums zu entrichten.
Zahlung der Prämie. Die Zahlung der Prämie wird unter Angabe des Fälligkeitsdatums eingefordert. Zusammen mit der Prämie werden die Haftpflichtversicherungssteuer, die staatliche Versicherungssteuer, die Umweltabgabe und eventuelle andere öffentlich festgelegte Gebühren eingefordert. Der Versicherungsnehmer trägt die mit der Einforderung und Zahlung der Prämie verbundenen Kosten u.a.
Zahlung der Prämie. 1. Die Prämie ist eine Einmalprämie; sie ist bei Vertragsbeginn fällig.
Zahlung der Prämie. 2.2.1. Die Zahlung der Prämien (oder bei deren Aufteilung der Prämienraten) sowie die Kosten/ Gebühren, Steuern, Aufwendungen und Nebenkosten, die gesetzlich zugelassen sind, ist vom Versicherungsnehmer zu leisten. Die Prämien (oder Prämienraten) sind im Voraus an den Sitz der Gesellschaft oder ihres hierzu ernannten Bevollmächtigten zu zahlen. Sind mehrere Versicherte vom Vertrag abgedeckt, so gilt der Gesamtbetrag der Prämie als unteilbare Prämie. Die Prämie ist eine Jahresprämie. Sie wird ab dem Inkrafttreten der Versicherung in Rechnung gestellt und ist jedes Jahr am 1. Januar fällig. Bei jedem Fälligkeitsdatum der Prämienzahlung muss die Gesellschaft den Versicherungsnehmer über das Fälligkeitsdatum und den von ihm zu zahlenden Betrag informieren. Die Jahresprämie kann auch in Form von monatlichen, tariflich vorgesehenen Raten gezahlt werden, die bis zu ihrer Fälligkeit als gestundet betrachtet werden. Diese Ratenzahlungen sind am Ersten jedes Monats fällig, selbst wenn ein Schaden eingetreten ist. Bei einer Änderung des Vertrags im Verlauf eines Jahres wird die Prämie angepasst und bewirkt dann entweder eine Zahlung oder eine Erstattung.
Zahlung der Prämie. 1. Die Prämien sind in der Schweiz jährlich im Voraus zahl- bar, können aber auf besondere Vereinbarung hin und gegen Zuschlag auch halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich entrichtet werden.
Zahlung der Prämie. 7.5.1 Bei Abbuchungsermächtigung der Prämie: Versicherungsschutz ist (vorbehaltlich der De- ckung des Xxxxxx) unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Abbuchung gegeben.
Zahlung der Prämie. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die erste Prämie bei Abschluss des Vertrages zu zahlen. Die Zahlung der Folgeprämien muss zu den entsprechenden Fälligkeitsterminen erfolgen. Ergibt sich während der Vertragslaufzeit ein Wegfall des Risikos, ist die Versicherungs- gesellschaft berechtigt, die nicht in Anspruch genommene Prämie einzubehalten.
Zahlung der Prämie a) Bei Abbuchungsermächtigung der Prämie: Versicherungsschutz ist (vorbehaltlich der Deckung des Xxxxxx) unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Abbuchung gege- ben.
Zahlung der Prämie. Falls der Versicherungsnehmer die Prämie bzw. die erste vertraglich vorgesehene Rate der Prämie nicht bezahlt, wird die Versicherung bis 24 Uhr des Tags, an welchem der Versicherte die Zahlung durchführt, aufgehoben. Sollte der Versicherungsnehmer die anschließenden Prämien nicht bezahlen, wird die Versicherung bis 24 Uhr des fünfzehnten Tags nach der Fälligkeit aufgehoben.