Definition der Begriffe Musterklauseln

Definition der Begriffe. (1) Medium: Medium, über das vom Kunden eine Supportanfrage gestellt werden kann. (2) Verfügbarkeit: Prozentualer Anteil eines Quartals, zu dem die bereitgestellte Dienstleistung nicht durch eine Ausfallzeit beeinträchtigt wurde. Verfügbarkeit der Kommunikation über das zur Verfügung stehende Kommunikationsmedium. (3) Reaktionszeit: Maximale Zeitdifferenz zwischen Eingang der Support-Anfrage und des Beginns der Bearbeitung durch den Support. (4) Kontingent: Anzahl der inkludierten Arbeitsstunden pro Kalendermonat. (5) Supportzeit: Zeitraum, in dem Personal zur Kommunikation, über das zur Verfügung stehende Kommunikationsmedium sowie zur Bearbeitung einer Störung bereitsteht. (6) Wartungsfenster: Zeitraum, in dem geplante Arbeiten zum Erhalt der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit durchgeführt werden. Diese Arbeiten beinhalten insbesondere Software-Updates oder Konfigurationsänderungen. Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit innerhalb des Wartungsfensters gelten nicht als Störung. (7) Geschäftszeiten (Ortszeit Ravensburg/Berg): Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr, Xxxxxxx 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Standort Ravensburg/Berg und am Standort München.
Definition der Begriffe. Begriffe
Definition der Begriffe. (1) Medium: Medium, über das vom Kunden eine Supportanfrage gestellt werden kann. (2) Verfügbarkeit: Prozentualer Anteil eines Quartals, zu dem die bereitgestellte Dienstleistung nicht durch eine Ausfallzeit beeinträchtigt wurde. Verfügbarkeit der Kommunikation über das zur Verfügung stehende Kommunikationsmedium. (3) Reaktionszeit: Maximale Zeitdifferenz zwischen Eingang der Support-Anfrage und des Beginns der Bearbeitung durch den Support. (4) Kontingent: Anzahl der inkludierten Arbeitsstunden pro Kalendermonat.
Definition der Begriffe. Der Veräusserer ist die Gesellschaft thyssenkrupp rothe erde Slovakia, a.s., Xxxxxxxxxx, 000 00 Xxxxxxxx Xxxxxxxx, Id.-Nr.: 31 626 599, die im Rahmen ihrer Unternehmenstätigkeit dem Käufer ihre Produkte, Ware verkauft bzw. die zusammenhängenden Dienste leistet. Der Käufer ist jedes Subjekt, das in handelsrechtliche und andere Beziehungen mit dem Veräusserer durch Kauf seiner Produkte, Waren bzw. Abnahme der zusammenhängenden Dienste tritt. Kaufpreis ist der zwischen dem Veräusserer und dem Käufer vereinbarte Preis, bzw. der in der Preisliste der Waren und der zusammenhängenden Dienste festgesetzte Preis, wobei er in den entsprechenden, den einzelnen Geschäftsfall betreffenden Dokumenten (Angebot des Veräusserers, Bestellung des Käufers, Rechnung u. ä.) angeführt ist. Angebot des Veräusserers ist ein schriftliches Dokument, das dem Käufer adressiert ist, mit dem der Veräusserer sein Interesse für die Herstellung der Geschäftsbeziehung im Sinne der Nachfrage des Käufers deklariert, wobei es den Vorschlag der Bedingungen für die Realisation des Geschäftsfalles beinhaltet. Bestellung ist ein schriftliches Dokument, das dem Veräusserer adressiert ist, mit dem der Käufer beim Veräusserer die Lieferung der Waren, bzw. der zusammenhängenden Dienste verbindlich bestellt. Bestätigung der Bestellung ist ein schriftliches, vom Veräusserer erstelltes Dokument, mit dem dieser seinen Willen zum Abschluss des Kaufvertrags und zur Realisation des Verkaufs und Kaufs der Waren, bzw. der zusammenhängenden Dienste im Sinne der vereinbarten Bedingungen äußert. Lieferschein ist ein schriftliches Dokument, das die Übergabe und Übernahme der Ware, bzw. der zusammenhängenden Dienste, die Gegenstand des Verkaufs und Kaufs ist, verbindlich nachweist. Garantiefrist ist die vereinbarte, bzw. festgesetzte Frist, während der der Käufer das Recht hat, die Mängel der gekauften Ware, bzw. der zusammenhängenden Dienste zu beanstanden. Zustellung des schriftlichen Dokuments im Rahmen der einzelnen Geschäftsfälle ist eine verbindliche Bestätigung dafür, dass man sich mit dem Inhalt des Dokuments mit Rechtswirkungen des Geltungsanfangs der eventuellen Fristen vertraut gemacht hat. Teilkaufvertrag ist ein Satz der Dokumente (vor allem, jedoch nicht nur die Nachfrage des Käufers, Angebot des Veräusserers, Bestellung des Käufers, Bestätigung der Bestellung, Lieferschein, Rechnung), die die Durchführung des Verkaufs und Kaufs der einzelnen Ware, bzw. der zusammenhängenden Dienste, bzw. Warensatzes,...
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  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Datenminimierung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Rechtmäßigkeit des Offenlegungsersuchens zu überprüfen, insbesondere ob das Ersuchen im Rahmen der Befugnisse liegt, die der ersuchenden Behörde übertragen wurden, und das Ersuchen anzufechten, wenn er nach sorgfältiger Beurteilung zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Gründe zu der Annahme bestehen, dass das Ersuchen nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes, gemäß geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und nach den Grundsätzen der Völkercourtoisie rechtswidrig ist. Unter den genannten Bedingungen sind vom Datenimporteur mögliche Rechtsmittel einzulegen. Bei der Anfechtung eines Ersuchens erwirkt der Datenimporteur einstweilige Maßnahmen, um die Wirkung des Ersuchens auszusetzen, bis die zuständige Justizbehörde über dessen Begründetheit entschieden hat. Er legt die angeforderten personenbezogenen Daten erst offen, wenn dies nach den geltenden Verfahrensregeln erforderlich ist. Diese Anforderungen gelten unbeschadet der Pflichten des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe (e). (b) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, seine rechtliche Beurteilung und eine etwaige Anfechtung des Offenlegungsersuchens zu dokumentieren und diese Unterlagen dem Datenexporteur zur Verfügung zu stellen, soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist. Auf Anfrage stellt er diese Unterlagen auch der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung. Der Datenexporteur stellt die Beurteilung dem Verantwortlichen zur Verfügung.

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.