Durchführung des Verkaufs Musterklauseln

Durchführung des Verkaufs. Verkaufte Beträge in ausländischer Währung schafft die Bank, soweit nicht anders verein- bart, am zweiten Geschäftstag nach Geschäftsabschluss an. Der Euro-Gegenwert ist am selben Tag mittels des TARGET2-Bundesbank/TARGET2-Verfahrens anzuschaffen, sofern bei Geschäftsabschluss nichts anderes bestimmt wird.