Übergabe und Übernahme Musterklauseln

Übergabe und Übernahme. 5.1. Nutzung und Gefahr gehen auch mit nur teilweiser Inbe- triebnahme des gesamten Produktes oder Teile desselben durch unseren Vertragspartner auf diesen über. 5.2. Soweit durch im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (ins- besondere durch INCOTERMS) nichts anderes bestimmt ist, gilt, dass Gefahr und Zufall übergehen, sobald wir am Erfüllungsort geleistet haben. Grundsätzlich ist „ex works“ als Erfüllungsort vereinbart. 5.3. Für den Fall, dass beim Beladen des Transportmittels unse- rerseits die Mithilfe und Unterstützung gewünscht wird, hält uns unser Kunde schon jetzt für alle Beschädigungen und Nachteile, die sich hieraus ergeben können, schad- und klaglos. 5.4. Ansprüche gegen uns wegen nicht rechtzeitiger Lieferung auf Leistung von Xxxxxxxxxxxxx und entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
Übergabe und Übernahme. 17.1 Die Übergabe der vereinbarten Räume, Flächen und Einrichtungsgegenstände an den Vertragspartner erfolgt im Zuge der gemeinsamen Begehung. Der Vertragspartner hat allfällige Mängel unverzüglich zu melden, sonst verzichtet er auf die Behebung derselben und alle sonstigen Ansprüche. 17.2 Nach Veranstaltungsende hat der Vertragspartner die Räume, Flächen und Einrichtungsgegenstände im Zuge einer gemeinsamen Begehung der Palais Palffy Kultur & Events GmbH zu übergeben.
Übergabe und Übernahme. 17.1 Die Übergabe der vereinbarten Räume, Flächen und Einrichtungsgegenstände an den Vertrags- partner erfolgt im Zuge der gemeinsamen Begehung. Der Vertragspartner hat allfällige Mängel unver- züglich zu melden, sonst verzichtet er auf die Behebung derselben und alle sonstigen Ansprüche. 17.2 Nach Veranstaltungsende hat der Vertragspartner die Räume, Flächen und Einrichtungsgegen- stände im Zuge einer gemeinsamen Begehung der HOFBURG Vienna zu übergeben.
Übergabe und Übernahme. 5.1. Bei Warenlieferung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Nubesso e.U. verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Nubesso e.U. unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. 5.2. Ansprüche gegen uns wegen nicht rechtzeitiger Lieferung auf Schadenersatz und entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen sind, sofern die Fristüberschreitung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
Übergabe und Übernahme. Die Übergabe des Kaufgegenstandes gemäß Punkt I. dieses Vertrages erfolgt nach allseitiger Vertragsunterfertigung und nach Einlangen des Kaufpreises auf dem Anderkonto am […].
Übergabe und Übernahme. Anlässlich jeder Übergabe und Rücknahme ist ein Übergabe- bzw. Übernahmeprotokoll zu unterfertigen. Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, den Mietgegenstand ordnungsgemäß, d.h. in betriebsbereitem Zustand sowie vollständig und sauber übernommen zu haben. Mit Übernahme bzw. Unterzeichnung des Übergabeprotokolls gehen Gefahr und Zufall hinsichtlich des Mietgegenstandes auf den Mieter über. Der Transport des Mietgegenstandes durch die Vermieterin wird gesondert nach Gewicht, Volumen und Entfernung berechnet. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass bei Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes er selbst oder eine bevollmächtigte Person anwesend ist, um den Empfang des Mietgegenstandes per Unterfertigung des Lieferscheines/Übergabe- bzw. Übernahmeprotokoll zu bestätigen. Bei Übergabe wird der Mieter in die Handhabung des Mietgegenstandes sowie den Umgang mit Gefahrengut (Chemie für die Reinigung) unterwiesen. Die Anschlüsse der Geräte erfolgen bauseits und auf Kosten des Mieters. Die Inbetriebnahme wird von Mitarbeitern der Vermieterin vor Ort vorgenommen. Die Kosten der Inbetriebnahme werden gesondert fakturiert. Zusatzleistungen, wie Auf- und Abbauarbeiten des Mietgegenstandes, sind im Mietzins nicht enthalten und müssen in der Auftragsbestätigung gesondert vereinbart werden.
Übergabe und Übernahme. 8.1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vom beabsichtigten Übergabetermin zeitgerecht verständigen. Sollte der Auftraggeber den beabsichtigten Übergabetermin nicht wahrnehmen oder die Übergabe unberechtigt verweigern, ist die Übergabe als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt anzusehen. 8.2. Ist nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber zur Abholung beim Unternehmen des Auftragnehmers verpflichtet.
Übergabe und Übernahme. Die tatsächliche Übergabe durch den Verkäufer und Übernahme des Vertragsobjektes durch den Käufer mit Xxxxxx und Vorteil, Zufall, Nutzen und Gefahr, erfolgt mit dem auf die Vertragsunterfertigung durch die letztfertigende Vertragspartei folgenden Monatsersten. Ab der tatsächlichen Besitzübergabe und -übernahme des Kaufgegenstandes gehen Lasten und Vorteil, Zufall, Nutzen und Gefahr, somit auch die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung, sowie Betriebsaufwand und Begleichung der auf den Kaufgegenstand jeweils entfallenden Aufwendungen, Steuern und öffentlichen Abgaben auf den Käufer über.

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  • Übernahme Das Angebot unterliegt keinem Übernahmevertrag mit fester Übernahmeverpflichtung.

  • Annahme Eine Bestellung eines Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Leistungsvertrages (insbesondere Kauf, Miete und sonstige Dienstleistung) zu qualifizieren ist, kann AMTANGEE innerhalb von vier Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

  • Abnahme 1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. 2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Aufnahme 1.1 Das Kind wird mit Wirkung vom Der Xxxxxx betreibt die Kindertagesstätte/den Hort auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere - des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) und der dazu erlassenen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung, - sowie der Vereinbarung zur Betriebsführung und Betriebskostenfinanzierung mit der Landeshauptstadt Dresden und gemäß seines Selbstverständnisses in Entsprechung zum pädagogischen Rahmenkonzept. 1.2 Die Hausordnung und die Kurzkonzeption der Kindertagesstätte/Hort in der jeweils aktuellen Fassung sind Bestandteil des Vertrages. 1.3 Die für die Aufnahme in die Kindertagesstätte erforderliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 7 Abs. 1 SächsKitaG ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Kindertagesstätte darf nur Kinder betreuen, die nachweislich gemäß der Empfehlungen der StiKo ausreichenden Impfschutz gegen die Masern besitzen, gegen die Masern immun sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form vor Betreuungsbeginn erbracht (Impfausweis, Impfbescheinigung, ärztliches Attest), kann die Betreuung nicht erfolgen. Der vertraglich vereinbarte Elternbeitrag ist in diesem Fall dennoch zu entrichten. 1.4 Das o.g. Kind ist für die Zeit des Besuchs der Kindertagesstätte/des Hortes – inklusive der Wege zu und von der Kindertagesstätte/dem Hort – durch den Sächsischen Gemeindeunfall- versicherungsverband (GUV) unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 SBG VII). Wegeunfälle sind der Kindertagesstätte/dem Hort zwecks Inanspruchnahme der Versicherung umgehend zu melden. 1.5 Der Xxxxxx behält sich vor, Sommerschließzeiten sowie Schließtage für pädagogische Konzept- beratungen einzuplanen. Diese werden rechtzeitig mit der jeweiligen Jahresplanung der Kindertagesstätte/des Hortes bekannt gegeben.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Vertragsgrundlagen Die vorvertraglichen Informationen der Einrichtung nach § 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sind als Anlage 1 Vertragsgrundlage, dazu gehört insbesondere die Darstellung der Wohn- und Gebäudesituation, Konzeption, Entgelte und Pflege- und Betreuungsleistung sowie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen.

  • Vertragsgrundlage Dem Versicherungsvertrag liegen die – R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (R+V AUB 2000, Ausgabe 01/16) – R+V Besondere Bedingungen für Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 70 Prozent (R+V BB Mehrleistung 100) – R+V Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit Direktanspruch der versicherten Person (R+V BB Direktanspruch) zugrunde, die im Folgenden auszugsweise wiedergegeben werden.