Abschluss des Kaufvertrags Musterklauseln

Abschluss des Kaufvertrags. Sieger der Auktion ist der Teilnehmer, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Auktion (entscheidend ist die Systemzeit auf dem Server des Organisators der Auktionen) der erste Teilnehmer in der Reihenfolge ist (den höchsten Preis anbietet). Im Fall der Gleichwertigkeit der Preise bei mehreren Teilnehmern ist das Siegergebot dasjenige, das früher eingereicht wurde. Der Auktionssieger gewinnt das Recht und hat zugleich die Pflicht mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag auf Grundlage der Auktionsergebnisse abzuschließen. Falls der Auktionssieger, bzw. ein anderer möglicher Teilnehmer seitens des Verkäufers der Interessent wird, und es zugleich nicht zu einer Stornierung der Auktion im Einklang mit diesem Registrierungsvertrag kommt, verpflichtet sich der Interessent unter den Bedingungen und auf der in diesem Registrierungsvertrag angeführten Weise mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abzuschließen. Den ausgefüllten Kaufvertrag, einschließlich der Anlagen und der folgenden nach dem Auktionsergebnis ergänzten Daten: - persönliche Angaben des Interessenten, - der Preis und die Menge des Auktionsgegenstandes nach den Auktionsergebnissen, - die Daten nach der Auktionseingabe, schickt der Verkäufer dem Auktionssieger unverzüglich mit der elektronischen Post. Der Auktionssieger schickt (übergibt) beide Ausfertigungen des von ihm unterzeichneten Kaufvertrags, einschließlich aller Anlagen und des Originals eines ordentlich ausgestellten und gesicherten Blankowechsels falls der Gegenstand des Vertrags die Übertragung des exklusiven Rechtes zur Nutzung von Waldbewuchs ist und die Übertragung des Eigentumsrechtes für bereits gefällte Bäume, die Leistung des exklusiven Rechtes den Waldbewuchs zu fördern und die Übertragung des Eigentumsrechtes an bereits geförderten Bäumen samt Übergabe des Holzes oder die Gewährung des exklusiven Rechtes, den Waldbewuchs zu fördern und die Übertragung des Eigentumsrechtes an den geförderten Bäumen – Borkenkäferförderung mit Holzaufnahme, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen (von dem Tag des Erhalts des ausgefülltes Kaufvertrags durch den Verkäufer) dem Verkäufer an die im Kopf des Kaufvertrags angeführte Adresse. Im Fall von Streitigkeiten betreffs der Einhaltung der oben angeführten Frist von fünf Arbeitstagen entscheidet das Absendedatum, das auf dem Poststempel angeführt ist, oder das Datum des Belegs, der die Versendung durch einen anderen Kurierdienst belegt, bzw. das Datum auf dem Einreichestempels bei persönlicher Übergabe...
Abschluss des Kaufvertrags. 3 1. Zum Abschluss eines Kaufvertrags zwischen den Vertragsparteien kommt es durch das Aufgeben eines Angebots durch den Käufer und seine Bestätigung durch den Verkäufer. 2. Die Bestellung des Käufers soll folgende Daten enthalten: a. Namen des Käufers - mit der Angabe der genauen Adresse, b. USt-IdNr. oder ihr Äquivalent, falls sie dem Käufer verliehen wurden, c. Bezeichnung der angegebenen Ware mit der Handelsbezeichnung oder mit dem alphanumerischen Symbol aus dem Angebot, x. Xxxxx der bestellten Ware, x. Xxxxxx, Ort und die Bedingungen der Lieferung/Abnahme der Ware. 3. Der Käufer kann die Warenbestellungen mit Hilfe des Onlinekatalogs aufgeben, der vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wird. 4. Der Verkäufer ist verpflichtet, die aufgegebene Bestellung innerhalb von 24 Stunden ab ihrem Erhalt zu bestätigen oder sie abzulehnen. Wird die Bestellung über den Onlinekatalog des Verkäufers aufgegeben, wird sie sofort durch eine Bestätigung per E-Mail bestätigt. 5. Sollte der Verkauf im Rahmen von Sonderaktionen oder Ausverkauf stattfinden, bei den die Menge der Ware beschränkt ist, hängt die Bestätigung der Bestellung und ihre Realisierung von der Verfügbarkeit der bestellten Waren und der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen ab. Sollte die Menge der im Rahmen einer Sonderaktionen oder eines Ausverkaufs angebotenen Ware ausgeschöpft werden, steht dem Verkäufer das Recht zu, die Bestellung zu annullieren. 6. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Waren entsprechend den bestätigten Bestellungen zu liefern. 7. Der Verkauf wird mit einer Rechnung (Faktura VAT) dokumentiert.
Abschluss des Kaufvertrags. 2.1. Die gesamte Präsentation der Waren im Webinterface des Shops ist informativ und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Kaufvertrag über diese Waren abzuschließen. § 1732(2) des Bürgerlichen Gesetzbuches findet keine Anwendung. 2.2. Die Webschnittstelle des Shops enthält Informationen über die Waren, einschließlich der Preise von sowie die Kosten für die Rücksendung der Ware, wenn die Ware aufgrund ihrer 2.3. Die Weboberfläche des Shops enthält auch Informationen über die Kosten, die mit der Verpackung und der die Lieferung der Ware zusammenhängen. Die Informationen über die Kosten für die Verpackung und Lieferung von Waren, die in der Webschnittstelle des Shops aufgeführt sind, gelten nur für den Fall, dass die Ware innerhalb der Tschechischen Republik geliefert wird. 2.4. Um Waren zu bestellen, füllt der Käufer das Bestellformular in der Weboberfläche des Shops aus. 2.4.1. bestellte Waren (die bestellten Waren werden vom Käufer in den elektronischen Einkaufswagen-Webschnittstelle eingefügt), 2.4.2. die Art der Bezahlung des Kaufpreises der Ware, Einzelheiten über die gewünschte Art der Lieferung der bestellten Waren und
Abschluss des Kaufvertrags. Artikel 10 – Abrechnung und Zahlung Artikel 11 –
Abschluss des Kaufvertrags. 9.1. Jeder Angebot Sie abgegen haben in der vidaXL-Auktion stellt rechtsgültiges Angebot zum Kauf eines Produktes. Vielleicht können Sie das Angebot nicht zurückziehen. Nur unter bestimmten Umständen nach geltendem Recht ist es zulässig, z. B. wenn die Produkte mit der auf Website gegebenen Beschreibung nicht übereinstimmen. 9.2. Teilnahme an der Auktion bedeutet nicht, dass das Produkt letztendlich am Bieter verkauft wird. Auch wenn die Auktionsseite darauf hinweist, dass eine Auktion im Rahmen eines Vertrags mit Höchstbieter erfolgt. Es führt nicht unbedingt zu einem Kaufvertrag. 9.3. Der Bieter ist sich davon bewusst, dass die zu verkaufenden Produkte Eigentum von vidaXL sind. Der Kaufvertrag wird zwischen Käufer und vidaXL abgeschlossen.
Abschluss des Kaufvertrags. Wenn Käufer und Verkäufer einen Verkauf ausführen möchten, kommt der Kauf auf Grundlage der jeweiligen vom Verkäufer gestellten und vom Käufer akzeptierten Geschäftsbedingungen zustande. Pro erworbenem Fahrzeug ist eine Bearbeitungsgebühr von derzeit EUR 200,00 exkl. Ust. Zu bezahlen. Der Kaufpreis wird um diesen Betrag erhöht. Eine etwaige Änderung wird per Email mitgeteilt.
Abschluss des Kaufvertrags. 1. Der Kaufvertrag entsteht durch die schriftliche Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer ohne Vorbehalte und Änderungen, gewöhnlich in der Form der Bestätigung dieser Bestellung. Die bestellten Produkte werden durch Katalog-Artikel-Nr. und den vereinbarten Preis bestimmt. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung auf die Richtigkeit zu überprüfen. Ohne Bestellungsbestätigung durch den Verkäufer kommt der Kaufvertrag nicht zustande. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die ihm zugestellte Bestellung zu akzeptieren/anzunehmen. 2. Angebote seitens des Verkäufers zum Abschluss des Kaufvertrags sind nur in solch einem Fall verbindlich, wenn sie als verbindlich bezeichnet werden, und lediglich in solchen Fällen verpflichten sie den Verkäufer zur Annahme der Bestellung. 3. Die Auflösung des abgeschlossenen Kaufvertrags durch den Käufer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers möglich. 4. Bei zur Abholung bereitgestellter Ware, die storniert wird, ist der Verkäufer berechtigt, die entstandenen Bearbeitungskosten von bis zu 5 % des Bestellwertes zu berechnen. 5. Reservierungen von Waren können bis maximal vier Wochen erfolgen. Bei Teillieferungen kann die Nuancen- und Kalibergleichheit nicht gewährleistet werden. Bei Projektreservierungen muss der Käufer das geplante Abfuhrdatum bekanntgeben.

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  • Abschluss des Vertrages 1. Der Kunde ist vor Vertragsabschluss zu einem schriftlichen Hinweis an SynFlex verpflichtet, wenn - die zu liefernde Ware in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht werden soll, soweit nicht die Ware aufgrund ihrer objektiven Eignung allein für diese Zwecke bestimmt ist, - die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht oder seine Beschaffenheitserwartungen auf öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder sonstige Umstände außerhalb des konkreten Vertragsabschlusses stützt, - die zu liefernde Ware unter unüblichen oder ein besonderes Gesundheits-, Sicherheits- oder Umwelt-Risiko darstellenden oder eine erhöhte Be- anspruchung erfordernden Bedingungen eingesetzt wird, - mit dem Vertrag atypische Schadensmöglichkeiten oder ungewöhnliche, insbesondere die in Ziffer VII.- 1.-e) aufgezeigten Grenzen übersteigende Schadenshöhen verbunden sein können, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein müssten oder - die zu liefernde Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll. 2. Bestellungen des Kunden sind schriftlich abzufassen. Weicht die Bestellung des Kunden von den Vorschlägen oder dem Angebot von SynFlex ab, wird der Kunde die Abweichungen als solche besonders hervorheben. Die Regeln für Vertragsabschlüsse im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312 i Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB finden keine Anwendung. 3. Sämtliche, insbesondere auch durch Mitarbeiter von SynFlex aufgenommene Bestellungen werden ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex wirksam. Die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen begründen kein Vertrauen des Kunden auf den Abschluss des Vertrages. SynFlex kann die schriftliche Auftragsbestätigung bis zum Ablauf von vierzehn (14) Kalendertagen, nachdem die Bestellung des Kunden bei SynFlex eingegangen ist, abgeben. 4. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist rechtzeitig zugegangen, wenn sie innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach ihrem Ausstellungsdatum bei dem Kunden eingeht. Der Kunde wird SynFlex unverzüglich schriftlich informieren, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung verspätet eingeht. 5. Die schriftliche Auftragsbestätigung von SynFlex ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgebend und bewirkt einen Vertragsschluss auch dann, wenn sie abgesehen von Art der Ware, Preis und Liefermenge sonst wie, namentlich auch im Hinblick auf die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, von den Erklärungen des Kunden abweicht. Der Vertrag kommt nur dann nicht zustande, wenn der Kunde schriftlich rügt, dass die Auftragsbestätigung von SynFlex nicht in jeder Hinsicht den Erklärungen des Kunden entspricht, die Abweichungen schriftlich spezifiziert und die Rüge kurzfristig, spätestens sieben (7) Kalendertage, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung bei dem Kunden zugegangen ist, bei SynFlex eingeht. 6. Besondere Wünsche des Kunden, namentlich besondere Verwendungs- sowie Beschaffenheitserwartungen des Kunden, Garantien oder sonstige Zusicherungen im Hinblick auf die Ware oder die Durchführung des Vertrages sowie in elektronischer oder gedruckter Form von dem Kunden gewünschte Leistungserklärungen, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitsinformationen bedürfen daher in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SynFlex. 7. Von dem Kunden gefertigte Bestätigungen des Vertrages bleiben ohne Wirkung, ohne dass es eines Widerspruchs durch SynFlex bedarf. Namentlich begründen weder die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware, sonstiges Verhalten von SynFlex oder Schweigen ein Vertrauen des Kunden auf die Beachtlichkeit seiner Bestätigung. 8. Die Mitarbeiter sowie die Handelsvertreter und sonstige Vertriebsmittler von SynFlex sind nicht befugt, von dem Erfordernis der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SynFlex abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Änderungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von SynFlex.

  • Abschluss des Reisevertrages 2.1. Die Buchung kann schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder schriftlich, tele- fonisch oder per E-Mail bei HHD oder per Internet vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie HHD den Ab- schluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Eingangsbestäti- gung durch HHD stellt noch keine Be- stätigung der Annahme des Buchungs- auftrages dar. Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages von HHD zu erbringen- den Leistungen gelten ausschließlich die Reiseausschreibungen der HHD und die ergänzenden Informationen der HHD, soweit diese Ihnen bei der Bu- chung vorliegen. 2.2. Sie haben für alle Vertragsver- pflichtungen von Personen, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 2.3. Der Reisevertrag kommt durch den Zugang der auf einem dauerhaften Datenträger von der HHD übersandten Reisebestätigung bei Ihnen zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen, erfolgt. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues An- gebot der HHD vor, an das die HHD zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, soweit die HHD bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist der HHD die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären. 2.4. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebote- nen Leistungen kein Widerrufsrecht zusteht. Es gelten die in diesen Reise- bedingungen unter «Rücktritt» aufge- führten Regelungen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z.B. auf- grund von Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet, bleibt vorbehalten. 2.5. Die Weitervermietung der Ferien- häuser und Ferienwohnungen von HHD ist ebenso nicht gestattet wie die Ver- marktung als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung. 2.6. Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Bitte be- achten Sie jedoch, dass HHD für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchun- gen unter einer Bedingung und münd- liche Nebenabreden sind nur dann gül- tig, wenn sie von HHD bestätigt werden. 2.7. Buchungen für Fähren und Mietwa- gen werden von HHD als Fremdleistung lediglich vermittelt. Grundlage sind die Geschäftsbedingungen/Stornobedin- gungen der jeweiligen Leistungsträger.

  • Vertragsabschluss 4.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister kei- ne Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftrag- geber nicht zurückgereicht wird (§12 Abs.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (i.F.: AÜG)). 4.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Verein- barung treffen. 4.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auf- traggeber eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk ein- schließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird. 4.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeit- nehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. 4.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt. 4.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.

  • Angebot/Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unterneh- merischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, An- zeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Wer- beaussendungen oder anderen Medien (Infor- mationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauf- tragung zugrunde legt – uns darzulegen. Dies- falls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsin- halt erklärt wurden. 2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Ge- währ erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoran- schlag umfassten Leistungen, wird von der ge- genständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Bestellung und unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirk- samen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurück- geschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Anrechnung zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. Bei einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente die folgende Priorität: (1) unsere Bestellungsannahme mit allen Ergänzungen und Änderungen (2) Zeichnungen in der Reihenfolge Detailzeichnung, Übersichtszeichnungen, Normblätter (3) Spezifikationen sowie schlussendlich diese ALB Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Formen, usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder teilweise übernommen hat; solange diese Gegenstände für Nachfolgeaufträge Verwendung finden können, werden diese nicht erneut berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen - insbesondere ein Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen - bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden sofort fällig gestellt. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzufordern; diese Rückforderung ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir setzen die Erfüllung sofort fort, wenn der Käufer für die Erfüllung seiner Pflichten ausreichend Gewähr gibt. Der Mindestauftragswert für Kleinaufträge beträgt 200 Euro.

  • Geltung, Vertragsabschluss 1.1 digidipity e. K. (im Folgenden DGDPT genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen DGDPT und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von DGDPT schriftlich bestätigt werden. 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht DGDPT ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch DGDPT bedarf es nicht. 1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6 Die Angebote von DGDPT sind freibleibend und unverbindlich.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.