Definition Mobbing Musterklauseln

Definition Mobbing. Mobbing steht für eine systematische Ausgrenzung und Erniedrigung eines anderen Men- schen, die von einer oder mehreren Personen betrieben wird. Diese feindseligen Handlungen erfolgen wiederholt und über einen längeren Zeitraum. Ein einfacher Streit oder Konflikt, wie er in jeder Arbeitssituation gelegentlich vorkommen kann, ist noch kein Mobbing. Solange die Kräfteverhältnisse der Konfliktparteien ausgewogen sind und der Konflikt offen ausgetragen wird, sind die Voraussetzungen des Mobbings nicht gege- ben. Er kann sogar Auslöser für positive Veränderungen sein. Ungelöste schwelende Konflikte können jedoch mit zunehmender Dauer von allen Betroffenen als Mobbing empfunden werden oder Auslöser von Mobbingfällen sein. Mobbinghandlungen greifen das Ansehen oder soziale Beziehungen an, behindern die Mög- lichkeit, sich mitzuteilen, entwerten die Qualität der Arbeit und gehen bis zu Angriffen auf die Gesundheit.