Delegation bestimmter Funktionen Musterklauseln

Delegation bestimmter Funktionen. Die Gesellschaft kann mit einer Luxemburger oder ausländischen Gesellschaft einen Vermögensverwaltungsvertrag (bzw. mehrere -verträge) im weitesten Sinne des Begriffs gemäß dem Gesetz von 2010 oder mit einer Luxemburger oder ausländischen Gesellschaft innerhalb der Grenzen des Gesetzes von 2010 und gemäß der nach dem Gesetz zulässigen Bedingungen Beratungsverträge abschließen.

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  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.