Delegation von Struktur- und Personalentscheidungen Musterklauseln

Delegation von Struktur- und Personalentscheidungen. (1) Für die in Punkt II A genannten Bachelor- und Masterstudiengänge verzichtet das Minis- terium auf die Genehmigung im Sinne von § 108 Abs. 2 des Hochschulgesetzes NRW, wenn die Eckwerte für die Genehmigung von Bachelor- und Masterstudiengängen an den Hoch- schulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2001 beachtet sind und ein Akkre- ditierungsverfahren erfolgreich und vorbehaltlos abgeschlossen worden ist. Der Studienbe- trieb kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Akkreditierungsverfahrens vorläufig aufge- nommen werden. Entsprechende Maßnahmen zeigt die Hochschule dem Ministerium an.
Delegation von Struktur- und Personalentscheidungen. 4.3 Weitere Zusagen
Delegation von Struktur- und Personalentscheidungen. (1) Für die in dieser Vereinbarung genannten Bachelorstudiengänge „Kulturwissenschaften“, „Bildung und Kommunikation“, „Politik und Organisation“, „Social Change Management“, (2.2.1), und Masterstudiengänge „Europäische Philosophie“, „Formierung der Europäischen Moderne“, „Bildung und Medien“, „Politische Steuerung und Koordination (Governance)“, „Individualisierung und sozialer Wandel“, (2.2.1), „Laws“, (2.2.3), „Informations- und Kommunikationstechnik“, „Informatik“, „Praktische Informatik“, „Mathematik“ (2.2.4) verzichtet das Ministerium auf die Genehmigung im Sinne von § 108 Abs. 2 des Hochschulgesetzes NRW, wenn die Eckwerte für die Genehmigung von Bachelor- und Masterstudiengängen an den Hochschulen des Landes NRW vom 15. Februar 2001 beachtet sind und ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich und vorbehaltlos abgeschlossen worden ist. Der Studienbetrieb kann mit dem Antrag auf Eröff- nung des Akkreditierungsverfahrens im Hinblick auf die Besonderheiten des Fernstudiums vorläufig aufgenommen werden, wenn Einschreibungen bis einschließlich WS 2003/2004 erfolgen sollen. Entsprechende Maßnahmen zeigt die Hochschule dem Ministerium unverzüglich an. Ebenso verzichtet das Ministerium für die bereits vorliegenden Anträge bzw. Voranfragen auf Einführung der weiterbildenden Masterstudiengänge „Arbeits- und Organisationspsychologie“, „Interdisziplinärer Fernstudiengang Umweltwissenschaften“, „Media- tion and Negotiation“, „Deutschlandstudien“ und „Medienpädagogik“ auf die Genehmigung im Sinne von § 108 Abs. 2 des Hochschulgesetzes NRW, wenn die Eckwerte für die Genehmigung von Bachelor- und Masterstudiengängen an den Hochschulen des Landes NRW vom 15. Februar 2001 beachtet sind und ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich und vorbehaltlos abgeschlossen worden ist. Der Studienbetrieb kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Akkreditierungsverfahrens im Hinblick auf die Besonderheiten des Fernstudiums vorläufig aufgenommen werden, wenn Einschreibungen bis einschließlich WS 2003/04 erfolgen sollen. Entsprechende Maßnahmen zeigt die Hochschule dem Ministerium unverzüglich an.
Delegation von Struktur- und Personalentscheidungen. (1) Für die in dieser Vereinbarung genannten Bachelor- und Masterstudiengänge „Bioinformatik und Genomforschung“ (Master) und „Politikwissenschaft“ (Bachelor) sowie „Politische Kommunikation“ (Master) verzichtet das Ministerium auf die Genehmigung im Sinne von § 108 Abs. 2 des Hochschulgesetzes NRW, wenn die Eckwerte für die Genehmigung von Bachelor- und Masterstudiengängen an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2001 beachtet sind und ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich und vorbehaltlos abgeschlossen worden ist. Der Studienbetrieb kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Akkreditierungsverfahrens vorläufig aufgenommen werden, wenn Einschreibungen bis zum Sommersemester 2003 beginnen sollen. Entsprechende Maßnahmen zeigt die Hochschule dem Ministerium unverzüglich an.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

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