Common use of Der Fonds Clause in Contracts

Der Fonds. ÖkoWorld (nachstehend der „Fonds“) wurde nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg als ein Investmentfonds (fonds commun de placement, „FCP“) gemäß Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010“) gegründet. Der Fonds ist ein Miteigentum an übertragbaren Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, die im Interesse der Miteigentümer (nachstehend die „Anteilinhaber“) von der ÖkoWorld Lux S.A. (nachstehend die „Verwaltungsgesellschaft“) verwaltet werden, einer nach Luxemburger Recht gegründeten Aktiengesellschaft (société anonyme), die ihren Geschäftssitz in Luxemburg hat. Die Vermögenswerte des Fonds, die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA (nachstehend die „Depotbank“) zur Aufbewahrung anvertraut werden, sind von denen der Verwaltungsgesellschaft getrennt. Durch den Erwerb von Anteilen des Fonds akzeptiert jeder Anteilinhaber den vollen Umfang dieses Verwaltungsreglements, das die vertragliche Beziehung zwischen den Anteilinhabern, der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank definiert. Die Verwaltungsgesellschaft stellt den Anlegern mehrere Portfolios zur Verfügung (nachstehend „Teilfonds“ genannt), wobei jeder Teilfonds bestimmte Vermögenswerte enthält und bestimmte Ziele verfolgt. Dementsprechend ist der Fonds ein Investmentfonds mit mehreren Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, innerhalb jedes Teilfonds Anteilklassen zu schaffen, die sich durch die Provisionsstruktur der Verwaltungsgesellschaft und - in Bezug auf Zeichnungen und Rücknahmen - durch die Art des Anlegers, für den sie bestimmt sind, oder durch die Verkaufs- und Vermarktungsstrategie unterscheiden. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit zusätzliche Teilfonds und/oder Anteilklassen schaffen, vorausgesetzt, dass sich dies nicht auf die Rechte und Pflichten von Anteilinhabern der bestehenden Teilfonds und/oder Anteilklassen auswirkt. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft beschließen, Anteile mit bestimmter Kapitalisierung oder bestimmtem Vertrieb zu schaffen. Anteilinhaber, die Anteile an Teilfonds halten, haben im Verhältnis zu der Anzahl der gehaltenen Anteile gleiche Rechte am Teilfonds. Der Fonds ist als ein Investmentfonds rechtlich unselbständig, und die Anleger haben gleiche, ungeteilte Miteigentümerrechte an allen Vermögenswerten des Fonds im Verhältnis zu der Anzahl, der von ihnen gehaltenen Anteile und dem relativen Nettoinventarwert dieser Anteile. Diese Rechte ausgegebenen Anteilen. Die Teilfonds des Fonds stellen jeweils ein Portfolio mit verschiedenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dar, wobei jeder Teilfonds als separate Einheit in Bezug auf die Anteilinhaber und Dritte gilt.

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Samples: doc.morningstar.com, www.fundsquare.net

Der Fonds. ÖkoWorld Der Fonds ist eine in Luxemburg als SICAV (nachstehend Société d’Investissement à Capital Variable) gegründete offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital. Seine Vermögenswerte werden in verschiedenen Teilfonds gehalten. Jeder Teilfonds bildet ein eigenes Portfolio aus Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, das im Hinblick auf bestimmte Anlageziele geführt wird. Für die Teilfonds werden separate Anteilsklassen ausgegeben oder können ausgegeben werden. Der Fonds wurde am 15. Juni 1990 in Luxemburg gegründet. Seine Satzung (in ihrer jeweils gültigen Fassung) wird im Registre de Commerce et des Sociétés von Luxemburg unter der „Fonds“Nummer B34036 geführt. Dieses Dokument kann eingesehen werden, und Kopien sind gegen Zahlung einer Gebühr beim Registre de Commerce et des Sociétés erhältlich. Die Satzung kann von den Anteilinhabern in Übereinstimmung mit dem Luxemburger Recht geändert werden. Die Satzung wurde am 21. August 1990 im Mémorial veröffentlicht. Die letzte Änderung der Satzung vom 21. Xxxx 2019 wurde am 3. April 2019 im Mémorial veröffentlicht. Für Anteilinhaber ist die Satzung des Fonds in ihrer jeweils geltenden Fassung verbindlich. Bei aussergerichtlichen Beschwerden und Entschädigungsverfahren wenden Sie sich bitte an den bestellten Compliance Officer, FIL InvestmentManagement (Luxembourg) wurde nach S.A., 0x, xxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, BP 2174, L-1246 Luxemburg. Für den Fonds existiert kein Anlegerentschädigungsplan. Das Kapital des Fonds entspricht seinem Nettoinventarwert. Nach Luxemburger Recht ist der Fonds befugt, eine unbegrenzte Anzahl von Anteilen auszugeben, die alle ohne Nennwert sind. Jeder ausgegebene Anteil ist voll eingezahlt und nicht nachschusspflichtig. Die Anteile haben keine Vorzugs-, Bezugs- oder Umtauschrechte (ausser dem Recht der Umschichtung zwischen den Teilfonds oder Anteilsklassen). Alle Anteile eines Teilfonds sind mit gleichen Rechten und Privilegien ausgestattet. Jeder Anteil eines Teilfonds hat Anspruch auf die gleichberechtigte Teilnahme an den Dividenden und anderen Ausschüttungen, die für die Anteile an diesem Teilfonds erklärt werden, sowie im Fall der Auflösung des Großherzogtums Luxemburg Teilfonds oder der Liquidation des Fonds auf die Teilnahme am Liquidationserlös des betreffenden Teilfonds. Jeder volle Anteil ist mit dem Anspruch auf ein Stimmrecht bei Versammlungen der Anteilinhaber des Fonds, eines Teilfonds oder einer Klasse verbunden. Der Fonds hat keine Optionen oder Sonderrechte in Bezug auf Anteile ausgegeben. Der Verwaltungsrat hat generell die Berechtigung, die Ausgabe von Anteilen gemäss Artikel7 der Satzung sowie gemäss den unter „Wichtiger Hinweis“ (oben) beschriebenen Bestimmungen zur Verhinderung von Market-Timing an Personen, die keine berechtigten Anleger (im Sinne von Teil III, 3.4. „Berechtigte Anleger und Beschränkungen im Hinblick auf das Anteilseigentum“ des Teilprospekts für die Schweiz beschriebenen Verfahren vornehmen. Informationen bezüglich der Teilfonds oder Anteilsklassen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt Anlegern nicht angeboten werden, sind am Sitz des Fonds, bei der Verwaltungsgesellschaft und bei den Büros der Vertriebsstellen erhältlich. Die Anteilsklassen der Teilfonds können an der Luxemburger Wertpapierbörse notiert sein. Anteile der Teilfonds, die speziellen oder institutionellen Anlegern vorbehalten sind (die jeweils im Teilprospekt für die Schweiz ausführlicher beschrieben werden), sind derzeit nicht börsennotiert. Der Verwaltungsrat kann beschliessen, diese Teilfonds oder Anteilsklassen künftig notieren zu lassen. Weitere Börsennotierungen können gegebenenfalls beantragt werden, sofern dies dem Verwaltungsrat als ein Investmentfonds (fonds commun de placement, „FCP“) gemäß Teil I geeignet erscheint. Weitere Informationen über die Börsennotierungen sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Die folgenden Dokumente sowie eine Übersetzung des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen stehen zu den üblichen Geschäftszeiten an jedem Werktag am Sitz des Fonds und der Verwaltungsgesellschaft zur Verfügung. Sie können ausserdem kostenlos in den Geschäftsräumen der Vertriebsstellen eingesehen werden: Satzung des Fonds Dienstleistungsvereinbarung mit der Verwaltungsgesellschaft Depotbankvertrag Vertriebsstellenverträge Investmentmanagement-Vereinbarung Dienstleistungsvereinbarung Zahlstellenvertrag Vertrag mit der Repräsentanz in Hongkong Wesentliche Anlegerinformationen Finanzberichte Exemplare des Teilprospekts für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010“) gegründet. Der Fonds ist ein Miteigentum an übertragbaren Wertpapieren und anderen Vermögenswertendie Schweiz, die im Interesse der Miteigentümer (nachstehend wesentlichen Anlegerinformationen und die „Anteilinhaber“) von der ÖkoWorld Lux S.A. (nachstehend die „Verwaltungsgesellschaft“) verwaltet werden, einer nach Luxemburger Recht gegründeten Aktiengesellschaft (société anonyme), die ihren Geschäftssitz in Luxemburg hat. Die Vermögenswerte neuesten Jahres- und Halbjahresberichte des Fonds können auf Anfrage kostenlos vom Sitz des Fonds, die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA (nachstehend die „Depotbank“) zur Aufbewahrung anvertraut werden, sind von denen der Verwaltungsgesellschaft getrennt. Durch den Erwerb von Anteilen des Fonds akzeptiert jeder Anteilinhaber den vollen Umfang dieses Verwaltungsreglements, das die vertragliche Beziehung zwischen den Anteilinhabern, bei der Verwaltungsgesellschaft und in den Büros der Depotbank definiertVertriebsstellen und der lokalen Vertretungen des Fonds bezogen werden. Zusätzliche Informationen werden vom Fonds auf Anfrage an seinem Geschäftssitz gemäss den Bestimmungen der luxemburgischen Gesetze und Vorschriften zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Informationen enthalten die Verfahren für den Umgang mit Beschwerden, die Strategie für die Ausübung der Stimmrechte des Fonds, Details zu den Research- Gebühren, die Auftragsabwicklung und die Richtlinien zur Bestpreisausführung sowie die Vereinbarungen über Gebühren, Provisionen und nicht-monetäre Leistungen im Zusammenhang mit der Anlageverwaltung und der Verwaltung des Fonds. Die Verwaltungsgesellschaft stellt den Anlegern mehrere Portfolios zur Verfügung zuständige Aufsichtsbehörde im Sitzstaat des Fonds ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier (nachstehend „Teilfonds“ genanntCSSF), wobei jeder Teilfonds bestimmte Vermögenswerte enthält und bestimmte Ziele verfolgt. Dementsprechend ist der Fonds ein Investmentfonds mit mehreren Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt000, innerhalb jedes Teilfonds Anteilklassen zu schaffenxxxxx x’Xxxxx, die sich durch die Provisionsstruktur der Verwaltungsgesellschaft und - in Bezug auf Zeichnungen und Rücknahmen - durch die Art des Anlegers, für den sie bestimmt sind, oder durch die Verkaufs- und Vermarktungsstrategie unterscheiden. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit zusätzliche Teilfonds und/oder Anteilklassen schaffen, vorausgesetzt, dass sich dies nicht auf die Rechte und Pflichten von Anteilinhabern der bestehenden Teilfonds und/oder Anteilklassen auswirkt. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft beschließen, Anteile mit bestimmter Kapitalisierung oder bestimmtem Vertrieb zu schaffen. Anteilinhaber, die Anteile an Teilfonds halten, haben im Verhältnis zu der Anzahl der gehaltenen Anteile gleiche Rechte am Teilfonds. Der Fonds ist als ein Investmentfonds rechtlich unselbständig, und die Anleger haben gleiche, ungeteilte Miteigentümerrechte an allen Vermögenswerten des Fonds im Verhältnis zu der Anzahl, der von ihnen gehaltenen Anteile und dem relativen Nettoinventarwert dieser Anteile. Diese Rechte ausgegebenen Anteilen. Die Teilfonds des Fonds stellen jeweils ein Portfolio mit verschiedenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dar, wobei jeder Teilfonds als separate Einheit in Bezug auf die Anteilinhaber und Dritte giltX-0000 Xxxxxxxxx.

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Samples: www.easybank.at

Der Fonds. ÖkoWorld (nachstehend der „Fonds“) wurde nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg als ein Investmentfonds (fonds commun de placement, „FCP“) gemäß Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010“) gegründet. Der Fonds ist ein Miteigentum an übertragbaren Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, die im Interesse der Miteigentümer (nachstehend die „Anteilinhaber“) von der ÖkoWorld Lux S.A. (nachstehend die „Verwaltungsgesellschaft“) verwaltet werden, einer nach Luxemburger Recht gegründeten Aktiengesellschaft (société anonyme), die ihren Geschäftssitz in Luxemburg hat. Die Vermögenswerte des Fonds, die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA (nachstehend die „Depotbank“) zur Aufbewahrung anvertraut werden, sind von denen der Verwaltungsgesellschaft getrennt. Durch den Erwerb von Anteilen des Fonds akzeptiert jeder Anteilinhaber den vollen Umfang dieses Verwaltungsreglements, das die vertragliche Beziehung zwischen den Anteilinhabern, der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank definiert. Die Verwaltungsgesellschaft stellt den Anlegern mehrere Portfolios zur Verfügung (nachstehend „Teilfonds“ genannt), wobei jeder Teilfonds bestimmte Vermögenswerte enthält und bestimmte Ziele verfolgt. Dementsprechend ist der Fonds ein Investmentfonds mit mehreren Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, innerhalb jedes Teilfonds Anteilklassen zu schaffen, die sich durch die Provisionsstruktur der Verwaltungsgesellschaft und - in Bezug auf Zeichnungen und Rücknahmen - durch die Art des Anlegers, für den sie bestimmt sind, oder durch die Verkaufs- und Vermarktungsstrategie unterscheiden. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit zusätzliche Teilfonds und/oder Anteilklassen schaffen, vorausgesetzt, dass sich dies nicht auf die Rechte und Pflichten von Anteilinhabern der bestehenden Teilfonds und/oder Anteilklassen auswirkt. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft beschließen, Anteile mit bestimmter Kapitalisierung oder bestimmtem Vertrieb zu schaffen. Anteilinhaber, die Anteile an Teilfonds halten, haben im Verhältnis zu der Anzahl der gehaltenen Anteile gleiche Rechte am Teilfonds. Der Fonds ist als ein Investmentfonds rechtlich unselbständig, und die Anleger haben gleiche, ungeteilte Miteigentümerrechte an allen Vermögenswerten des Fonds im Verhältnis zu der Anzahl, der von ihnen gehaltenen Anteile und dem relativen Nettoinventarwert dieser Anteile. Diese Rechte ergeben sich aus den von der Verwaltungsgesellschaft ausgegebenen Anteilen. Die Teilfonds des Fonds stellen jeweils ein Portfolio mit verschiedenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dar, wobei jeder Teilfonds als separate Einheit in Bezug auf die Anteilinhaber und Dritte gilt.

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Samples: www.fundsquare.net

Der Fonds. ÖkoWorld (nachstehend der „Fonds“) wurde nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg als ein Investmentfonds (fonds commun de placement, „FCP“) gemäß Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das „Gesetz von 2010“) gegründet. Der Fonds ist ein Miteigentum an übertragbaren Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, die im Interesse der Miteigentümer (nachstehend die „Anteilinhaber“) von der ÖkoWorld Lux S.A. (nachstehend die „Verwaltungsgesellschaft“) verwaltet werden, einer nach Luxemburger Recht gegründeten Aktiengesellschaft (société anonyme), die ihren Geschäftssitz in Luxemburg hat. Die Vermögenswerte des Fonds, die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Banquiers Luxembourg S.A. (nachstehend die „Depotbank“) zur Aufbewahrung anvertraut werden, sind von denen der Verwaltungsgesellschaft getrennt. Durch den Erwerb von Anteilen des Fonds akzeptiert jeder Anteilinhaber den vollen Umfang dieses Verwaltungsreglements, das die vertragliche Beziehung zwischen den Anteilinhabern, der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank definiert. Die Verwaltungsgesellschaft stellt den Anlegern mehrere Portfolios zur Verfügung (nachstehend „Teilfonds“ genannt), wobei jeder Teilfonds bestimmte Vermögenswerte enthält und bestimmte Ziele verfolgt. Dementsprechend ist der Fonds ein Investmentfonds mit mehreren Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, innerhalb jedes Teilfonds Anteilklassen zu schaffen, die sich durch die Provisionsstruktur der Verwaltungsgesellschaft und - in Bezug auf Zeichnungen und Rücknahmen - durch die Art des Anlegers, für den sie bestimmt sind, oder durch die Verkaufs- und Vermarktungsstrategie unterscheiden. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit zusätzliche Teilfonds und/oder Anteilklassen schaffen, vorausgesetzt, dass sich dies nicht auf die Rechte und Pflichten von Anteilinhabern der bestehenden Teilfonds und/oder Anteilklassen auswirkt. Ferner kann die Verwaltungsgesellschaft beschließen, Anteile mit bestimmter Kapitalisierung oder bestimmtem Vertrieb zu schaffen. Anteilinhaber, die Anteile an Teilfonds halten, haben im Verhältnis zu der Anzahl der gehaltenen Anteile gleiche Rechte am Teilfonds. Der Fonds ist als ein Investmentfonds rechtlich unselbständig, und die Anleger haben gleiche, ungeteilte Miteigentümerrechte an allen Vermögenswerten des Fonds im Verhältnis zu der Anzahl, der von ihnen gehaltenen Anteile und dem relativen Nettoinventarwert dieser Anteile. Diese Rechte ergeben sich aus den von der Verwaltungsgesellschaft ausgegebenen Anteilen. Die Teilfonds des Fonds stellen jeweils ein Portfolio mit verschiedenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten dar, wobei jeder Teilfonds als separate Einheit in Bezug auf die Anteilinhaber und Dritte gilt.

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Samples: www.fundsquare.net