Rechtsstellung der Anteilinhaber Musterklauseln

Rechtsstellung der Anteilinhaber. Die Verwaltungsgesellschaft legt in dem jeweiligen Teilfonds angelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber nach dem Grundsatz der Risikostreuung in zulässigen Vermögenswerten an. Die angelegten Mittel und die damit erworbenen Vermögenswerte bilden das Teilfondsvermögen, welches gesondert vom eigenen Vermögen der Verwaltungsgesellschaft gehalten wird. Die Anteilinhaber sind am jeweiligen Teilfondsvermögen in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer beteiligt. Alle Anteile an dem Fonds haben grundsätzlich die gleichen Rechte.
Rechtsstellung der Anteilinhaber. Die Verwaltungsgesellschaft legt in dem Fonds angelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber nach dem Grundsatz der Risikostreuung in zulässigen Vermögenswerten an. Die angelegten Mittel und die damit erworbenen Vermögenswerte bilden das Fondsvermögen, welches gesondert vom eigenen Vermögen der Verwaltungsgesellschaft gehalten wird. Die Anteilinhaber sind am Fondsvermögen in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer beteiligt. Alle Anteile an dem Fonds haben grundsätzlich die gleichen Rechte. Die Anteile sind Inhaberanteile und werden in Form von Globalzertifikaten verbrieft. Die Auslieferung effektiver Stücke ist nicht vorgesehen.
Rechtsstellung der Anteilinhaber. Die Verwaltungsgesellschaft legt in dem jeweiligen Teilfonds angelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber nach dem Grundsatz der Risikostreuung in zulässigen Vermögenswerten an. Die angelegten Mittel und die damit erworbenen Vermögenswerte bilden das Teilfondsvermögen, welches gesondert vom eigenen Vermögen der Verwaltungsgesellschaft gehalten wird. Die Anteilinhaber sind am jeweiligen Teilfondsvermögen in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer beteiligt. Alle Anteile an dem Fonds haben grundsätzlich die gleichen Rechte. Neu ausgegebene Anteile werden in Form von Inhaberanteilen ausgegeben (Central Facility for Funds).. Die Auslieferung effektiver Stücke ist nicht vorgesehen. Der B&B Fonds - Defensiv („Teilfonds“) strebt als Anlageziel die Erhaltung des Kapitals und die Erzielung eines möglichst kontinuierlichen Wertzuwachses in Euro an. Um dieses Anlageziel zu erreichen, kann das Fondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung nach geordneter Weise und unter Berücksichtigung der im Allgemeinen Verwaltungsreglement unter Artikel 4 beschriebenen Anlagebeschränkungen überwiegend in fest oder variabel verzinsliche Wertpapiere (beispielsweise Zerobonds, Wandel- und Optionsanleihen, Genussscheine mit Rentencharakteristik und Staatsanleihen sowie liquide Unternehmensanleihen) investieren. Der Anteil der Anlage in Aktien und Zertifikaten mit Aktien und Aktienindizes als Basiswerten soll 30% nicht überschreiten. Im Rahmen dessen wird der Fondsmanager bei der Auswahl der Vermögenswerte darauf achten, dass die defensive Ausrichtung des Teilfonds unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen Beachtung findet. Für das Fondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA (einschließlich ETFs) nur in Höhe von insgesamt 10% des Nettovermögens des Fonds erworben werden. Daneben kann der Teilfonds in andere zulässige Vermögensgegenstände im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsreglements anlegen. Je nach Marktlage darf das Fondsvermögen in Ausnahmefällen auch bis zu 100% flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden. Der Teilfonds wird nicht in solche Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsgebühr (Gebühr für Fondsverwaltung und Fondsmanagement exklusive einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung) von mehr als 3,0% p.a. unterliegen. Der Teilfonds kann Anteile eines anderen Teilfonds oder mehrerer anderer Teilfonds des Fonds B&B Fonds („Zielteilfonds“) unter der Bedingung zeichnen, erwerben und/oder halten, dass: - die...

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.