Der Zuchtwart. 9.2.1 Der Zuchtwart ist ehrenamtlicher Beauftragter des DTK. Er hat die Bestimmungen des DTK zu beachten und bei den Züchtern durchzusetzen. Er untersteht der fachlichen Aufsicht des Landeszuchtwartes (LZW). Die Kompe- tenzen des Bundeszuchtwartes regeln die Satzung und die erlassene Geschäftsordnung.
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Der Zuchtwart. 9.2.1 2.1 Der Zuchtwart ist ehrenamtlicher Beauftragter des DTK. Er hat die Bestimmungen des DTK zu beachten und bei den Züchtern durchzusetzen. Er untersteht der fachlichen Aufsicht des Landeszuchtwartes (LZW). Die Kompe- tenzen Kompetenzen des Bundeszuchtwartes regeln die Satzung und die erlassene Geschäftsordnung.
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Der Zuchtwart. 9.2.1 9.2. 1 Der Zuchtwart ist ehrenamtlicher Beauftragter des DTK. Er hat die Bestimmungen des DTK zu beachten beachten, und bei den Züchtern durchzusetzen. Er untersteht der fachlichen Aufsicht des Landeszuchtwartes (LZW). Die Kompe- tenzen Kompetenzen des Bundeszuchtwartes regeln die Satzung und die erlassene Geschäftsordnung.
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Der Zuchtwart. 9.2.1 8.2.1 Der Zuchtwart ist ehrenamtlicher Beauftragter des DTK. Er hat die Bestimmungen des DTK zu beachten und bei den Züchtern durchzusetzen. Er untersteht der fachlichen Aufsicht des Landeszuchtwartes (LZW). Die Kompe- tenzen des Bundeszuchtwartes regeln die Satzung und die erlassene Geschäftsordnung.
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