Bedingungen. Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.
Bedingungen. Die Wertpapiere werden von der BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C., Paris, Frankreich in dem in den Endgültigen Bedingungen bestimmten Zeitraum interessierten Anlegern, die die Wertpapiere über Banken und Sparkassen erwerben können, angeboten. Die Angebotskonditionen, der Ausgabetag, die Abrechnungswährung, die Wertpapierkennnummern (ISIN etc.), der Beginn des (neuen) öffentlichen Angebots, der Ausgabepreis, der Gesamtbetrag des Angebots, Angaben zu Platzeuren, die Frist, während der das Angebot gilt sowie das Land bzw. die Länder, in dem bzw. in denen das Angebot der Wertpapiere unterbreitet wird (ob die Wertpapiere in Deutschland und/oder Österreich angeboten werden) werden in den Endgültigen Bedingungen bestimmt. Der Ausgabepreis in den Bedingungen stellt lediglich einen historisch indikativen Preis auf Grundlage der Marktsituation am in der Vergangenheit liegenden Tag des erstmaligen öffentlichen Angebots der betreffenden Wertpapiere dar. Die Wertpapiere werden fortlaufend zum jeweils aktuellen Marktpreis angeboten, den die Emittentin oder eine von ihr Beauftragte auf Grundlage des aktuellen Kurses, Preises bzw. Standes des Basiswerts gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines etwaigen Bezugsverhältnisses und/oder Wechselkurses (wie in den Bedingungen angegeben) bestimmt. Der aktuelle Marktpreis ist auf der Internetseite xxx.xxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xxx (auf der jeweiligen Produktseite (abrufbar durch Eingabe der für das Wertpapier relevanten Wertpapierkennung im Suchfunktionsfeld)) abrufbar. Der Verkaufspreis wird von der BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C. fortlaufend festgesetzt. Außer den vorgenannten Preisen werden dem Erwerber seitens der Emittentin beim Erwerb der Wertpapiere keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt; vorbehalten bleiben jedoch Kosten, die dem Erwerber im Rahmen des Erwerbs der Wertpapiere über Banken und Sparkassen oder sonstigen Vertriebswegen entstehen können und über die die Emittentin keine Aussage treffen kann. Im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf der Wertpapiere bzw. der Verbreitung von Angebotsunterlagen über die Wertpapiere sind die jeweils anwendbaren Gesetze der Länder zu beachten, in denen die Wertpapiere angeboten oder verkauft bzw. die Angebotsunterlagen verbreitet werden.
Bedingungen. 1) Der Velorace Dresden (nachfolgend Velorace genannt) ist ein Hobby- und Freizeitradsportevent, unterteilt in sog. „Radrennen für Jedermann“ mit Distanzen Dresdner Rennen 21-42 und German Cycling Cup (nachfolgend GCC) über 00-000 xx (xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx) und weitere Angebote für Kinder, Jugendliche und/oder Erwachsene (nachfolgend Side- Events). Besonderheiten der AGB werden entsprechend gekennzeichnet durch „Radrennen“ oder „Side-Events“. Alle nicht zusätzlich gekennzeichneten Bedingungen gelten für alle Teilnehmenden an der Gesamtveranstaltung. Die Veranstaltung wird in Dresden durchgeführt.
2) Der Velorace wird unter organisatorischer Führung des Vereins Internationale Sachsen-Tour des Radrennsports e. V. und der Agentur Sächsische Sport-Promotion GmbH & Co. KG als abwickelnder Ausrichter/organisatorischer Veranstalter veranstaltet.
3) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmenden des Velorace ist die Agentur Sächsische Sport-Promotion GmbH & Co. KG (nachfolgend Agentur).
4) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche an einem der Wettbewerbe teilnimmt.
5) Interessierter ist eine natürliche Person, welche an einem der Wettbewerbe teilnehmen möchte.
6) Mit der Anmeldung erklärt jede(r)Teilnehmende die Ausschreibung der Website xxxxxxxx-xxxxxxx.xx (Strecken, FAQ, AGB Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, Haftungsausschluss und Datenschutzerklärung) sowie die Reglements BDR/GCC/Velorace, die die sportliche Organisation der Radrennen und Side-Events regeln, gelesen und akzeptiert zu haben. Alle ergänzenden Anweisungen, Hinweise und Vorgaben sowie notwendig werdende Änderungen im Konzept (auch alternativ) zur Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie des Teilnehmerinformationsheftes (Erhalt bei Akkreditierung) begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmenden. Den Inhalten der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen und des Reglements ist zu entsprechen sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach der Veranstaltung jederzeit Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teil- nehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, jederzeit den Ausschluss des betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung vorzunehmen.
Bedingungen. AUSSCHLÜSSE IN DER UMWELTHAFTPFLICHT- UND UMWELTSCHADENVERSICHERUNG Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
Bedingungen. Der vollständig ausgefüllte Mietvertrag muss spätestens bis eine Woche vor der Veranstaltung bei der KJAS abgegeben werden. Zu spät eingereichte Mietverträge können nicht mehr berücksichtigt werden! • Glasflaschen jeglicher Art dürfen im Bunker nicht ausgegeben werden. Das Getränk darf nur in Plastikbechern oder Dosen resp. PET serviert werden. Plastikbecher werden von der KJAS zur Verfügung gestellt. • Pro Veranstaltung ist die Zahl der Eintritte auf 100 Personen begrenzt. • Eintrittspreise zu verlangen ist nicht erlaubt! • Veranstaltungen sind spätestens um 23.00 (7. - 9.KlässlerInnen), 01.30 (16- und 17-Jährige) oder 02.30 (über 18-Jährige) beendet. • Auf die AnwohnerInnen ist Rücksicht zu nehmen. Der/die MieterIn ist besorgt, dass ab 22.00 Uhr jeglicher Nachtlärm vermieden wird. • Der Bunker ist KEINE Übernachtungsmöglichkeit. Übernachten im Bunker ist verboten. Bei nicht Beachtung dieser Regel muss eine Strafgebühr von 100.- CHF bezahlt werden. • In allen Räumen des Bunkers gilt wie bei allen gemeindeeigenen Liegenschaften ein absolutes Rauchverbot. • Nebst der Mietgebühr hat der/die MieterIn ein Schlüsseldepot von Fr. 200.- zu entrichten. • Für die Benützung der Bunkeranlage muss der/die MieterIn eine Instruktion besuchen. Kinder- und Jugendarbeit Spiez Xxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxx Tel. 000 000 00 00 xxxx@xxxxxxxxxxxxx.xx; xxx.xxxx.xx • Die gemieteten Räume und Anlagen dürfen nur zu dem im Vertrag vorgesehenen Zweck verwendet werden. • Beim Verlassen des Jugendtreffs Bunker müssen alle Lichter sowie alle Lüftungen/Heizung ausgeschaltet werden. • Der Handel und Konsum von illegalen Drogen ist im Jugendtreff Bunker verboten. • VeranstalterInnen von privaten Anlässen im Bunker tragen selber die Verantwortung für die Sicherheit im Bunker und in der Umgebung des Bunkers. • Bei Widerruf der Reservation (Vertrag unterzeichnet) durch die/den VeranstalterIn ist eine Ausfallentschädigung von 100.- CHF zu leisten. Bei Härtefällen entscheidet der/die Vorsteher/in der Abteilung Soziales Spiez.
Bedingungen. Das Boot überschreitet nicht eine Länge von 6 m, eine Breite von 2,5 m und eine Höhe von 2 m, - der Bootsanhänger ist zum Tragen des Bootes tauglich. Falls der Bootsanhänger diese Bedingung nicht erfüllt oder gestohlen wurde, können wir Ihr Boot nur transportieren, wenn Sie uns einen Ersatzanhänger bereitstellen.
Bedingungen. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 000.000 € je Versicherungsfall und -jahr.
Bedingungen. Bei der Vereinbarung rückwirkenden Versicherungsschutzes besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, • für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder • welche den Versicherten vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt waren.
Bedingungen. ABWEHR EINES HAFTPFLICHTANSPRUCHS Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der/ das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die Versicherten von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Bedingungen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf folgende Risiken und Tätigkeiten: