Bedingungen. Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.
Bedingungen. Die Wertpapiere werden von der BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C., Paris, Frankreich in dem in den Endgültigen Bedingungen bestimmten Zeitraum interessierten Anlegern, die die Wertpapiere über Banken und Sparkassen erwerben können, angeboten. Die Angebotskonditionen, der Ausgabetag, die Abrechnungswährung, die Wertpapierkennnummern (ISIN etc.), der Beginn des (neuen) öffentlichen Angebots, der Ausgabepreis, der Gesamtbetrag des Angebots, Angaben zu Platzeuren, die Frist, während der das Angebot gilt sowie das Land bzw. die Länder, in dem bzw. in denen das Angebot der Wertpapiere unterbreitet wird (ob die Wertpapiere in Deutschland und/oder Österreich angeboten werden) werden in den Endgültigen Bedingungen bestimmt. Der Ausgabepreis in den Bedingungen stellt lediglich einen historisch indikativen Preis auf Grundlage der Marktsituation am in der Vergangenheit liegenden Tag des erstmaligen öffentlichen Angebots der betreffenden Wertpapiere dar. Die Wertpapiere werden fortlaufend zum jeweils aktuellen Marktpreis angeboten, den die Emittentin oder eine von ihr Beauftragte auf Grundlage des aktuellen Kurses, Preises bzw. Standes des Basiswerts gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines etwaigen Bezugsverhältnisses und/oder Wechselkurses (wie in den Bedingungen angegeben) bestimmt. Der aktuelle Marktpreis ist auf der Internetseite xxx.xxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xxx (auf der jeweiligen Produktseite (abrufbar durch Eingabe der für das Wertpapier relevanten Wertpapierkennung im Suchfunktionsfeld)) abrufbar. Der Verkaufspreis wird von der BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C. fortlaufend festgesetzt. Außer den vorgenannten Preisen werden dem Erwerber seitens der Emittentin beim Erwerb der Wertpapiere keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt; vorbehalten bleiben jedoch Kosten, die dem Erwerber im Rahmen des Erwerbs der Wertpapiere über Banken und Sparkassen oder sonstigen Vertriebswegen entstehen können und über die die Emittentin keine Aussage treffen kann. Im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf der Wertpapiere bzw. der Verbreitung von Angebotsunterlagen über die Wertpapiere sind die jeweils anwendbaren Gesetze der Länder zu beachten, in denen die Wertpapiere angeboten oder verkauft bzw. die Angebotsunterlagen verbreitet werden.
Bedingungen. SPEZIELLE RISIKOAUSSCHLÜSSE DER BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
Bedingungen. Ich sende mit diesem Auftrag alle notwendigen Planungsunterlagen. Die N-ERGIE Netz GmbH prüft den Auftrag und sendet mir eine Bestätigung mit dem Verlauf der geplanten Leitung. Bestandteile dieses Vertrages sind die beiliegende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ sowie die dazugehörigen „Ergänzenden Bestimmungen“. Mit meiner Unterschrift nehme ich das in den „Ergänzenden Bestimmungen“ enthaltende Widerrufsrecht für Verbraucher und das Widerrufsformular zur Kenntnis. Personenbezogene Daten werden von der N-ERGIE Aktiengesellschaft nach Maßgabe der beiliegenden Datenschutzhinweise für Lieferungen und Leistungen gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. 4305-20220901 Ort, Datum Ort, Datum Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxxxx Xxxxx, Oberbürgermeister I Vorstand Xxxx Xxxxxx, Xxxxxxxxx Xxxxxx Sitz der Gesellschaft Nürnberg I Amtsgericht Nürnberg HR B 17412 I Steuernummer 241/117/70057 I Umsatzsteuer-IdNr. DE 209536298 Bitte beachten Sie Um Ihre Anschlusskosten zu reduzieren, nutzen Sie den Online-Service „Netzanschluss“ der N-ERGIE Netz GmbH unter xxx.x-xxxxx-xxxx.xx. Weitere Informationen erhalten Sie auf xxx.x-xxxxx-xxxx.xx, Web Code 3016. Nutzen Sie den Link oder geben Sie ganz einfach den Web Code in der Suche auf der Internetseite der N-ERGIE Netz GmbH ein.
Bedingungen. Ich sende mit diesem Auftrag einen Lageplan mit eingezeichnetem Haus Die gewünschte Änderung ist im Plan eingezeichnet. Bestandteile dieses Vertrages sind die beiliegende „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ sowie die dazugehörigen „Ergänzenden Bestimmungen“. Mit meiner Unterschrift nehme ich das in den „Ergänzenden Bestimmungen“ enthaltende Widerrufsrecht für Verbraucher und das Widerrufsformular zur Kenntnis. Personenbezogene Daten werden von der N-ERGIE Aktiengesellschaft nach Maßgabe der beiliegenden Datenschutzhinweise für Lieferungen und Leistungen gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. Ort, Datum Ort, Datum 4307-20220901 per E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@x-xxxxx-xxxx.xx Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxxxx Xxxxx, Oberbürgermeister I Vorstand Xxxx Xxxxxx, Xxxxxxxxx Xxxxxx Sitz der Gesellschaft Nürnberg I Amtsgericht Nürnberg HR B 17412 I Steuernummer 241/117/70057 I Umsatzsteuer-IdNr. DE 209536298 Produktdatenblatt Wasser Änderung des bestehenden Hausanschlusses Preise ab 01.09.2022 Maximale Länge auf Xxxxxxxxxxx 00 Meter Maximale Länge im öffentlichen Grund 0 Meter Maximaler Rohrquerschnitt D 63 mm Anschlussvarianten ▪ Umlegung des Wasser- Hausanschlusses im Außenbereich Spitzendurchfluss ▪ Anschluss: max. 2,78 l/s Anwendungsbeispiele Wohngebäude, Gewerbetreibende Die N-ERGIE Aktiengesellschaft beauftragt die N-ERGIE Netz GmbH mit der Planung, Umsetzung und dem Bau von Wasserhausanschlüssen. Umlegung des Wasser-Hausanschlusses im Außenbereich 3.854,00 € ▪ Tiefbau bis 20 Meter im privaten Grund, Wiederherstellung von unbefestigten Oberflächen, Aufbruch und Wiederherstellung von befestigten Standard-Oberflächen auf privaten Grund (Schotter, Asphalt und gängige Pflastersteine) bis maximal 10 Meter ▪ Trennen des Wasser-Hausanschlusses an zwei Stellen im privaten Grund ▪ Verlegung eines Rohres gemäß Planung bis 20 Meter, maximal d63 mm, zwischen den Trennstellen ▪ Anbindung an die bestehenden Leitungsteile ▪ Baustelleneinrichtung, -koordination, -abwicklung ▪ Inbetriebnahme des Anschlusses ▪ Planung, Dokumentation 3304-20220901 ▪ Aufbruch und Wiederherstellung von befestigten Sonder-Oberflächen (z.B. Marmor, Granit). ▪ Freiräumen der Anschlusstrasse ▪ Ansäen und Wiederbepflanzung der aufgegrabenen Grundstücksfläche ▪ Leistungserhöhung des Anschlusses Führen Sie Arbeiten zum Hausanschluss in Eigenregie durch, beachten Sie bitte unsere Fachinformationen auf unserer Internetseite xxx.x-xxxxx-xxxx.x...
Bedingungen. Das Boot überschreitet nicht eine Länge von 6 m, eine Breite von 2,5 m und eine Höhe von 2 m, - der Bootsanhänger ist zum Tragen des Bootes tauglich. Falls der Bootsanhänger diese Bedingung nicht erfüllt oder gestohlen wurde, können wir Ihr Boot nur transportieren, wenn Sie uns einen Ersatzanhänger bereitstellen.
Bedingungen. ABWEHR EINES HAFTPFLICHTANSPRUCHS Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der/ das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die Versicherten von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Bedingungen. Bei der Vereinbarung rückwirkenden Versicherungsschutzes besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, • für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder • welche den Versicherten vor Abgabe der Vertragserklärung bekannt waren.
Bedingungen. Betrug durch Dritte / Fake President / Phishing / Social Engineering Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für unmittelbar entstandene Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug, Urkundenfälschung oder Urkundenunterdrückung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich selbst oder einen anderen Dritten rechtswidrig zu bereichern. Versicherungsschutz wird zudem gewährt, wenn mitversicherte Personen, nicht jedoch Repräsentanten, arglistig von Dritten getäuscht und dadurch irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (Social Engineering / Fake-President-Schaden). Der Versicherer ersetzt die Höhe des Geldbetrages zur Wiederherstellung des Zustandes, wenn der Vertrauensschaden oder der Social-Engineering-Schaden nicht eingetreten wäre. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 00.000 € je Versicherungsfall und -jahr.
Bedingungen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf folgende Risiken und Tätigkeiten: