Bedingungen. Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.
Bedingungen. Die Wertpapiere werden von der BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C., Paris, Frankreich in dem in den Endgültigen Bedingungen bestimmten Zeitraum interessierten Anlegern, die die Wertpapiere über Banken und Sparkassen erwerben können, angeboten. Die Angebotskonditionen, der Ausgabetag, die Abrechnungswährung, die Wertpapierkennnummern (ISIN etc.), der Beginn des (neuen) öffentlichen Angebots, der Ausgabepreis, der Gesamtbetrag des Angebots, Angaben zu Platzeuren, die Frist, während der das Angebot gilt sowie das Land bzw. die Länder, in dem bzw. in denen das Angebot der Wertpapiere unterbreitet wird (ob die Wertpapiere in Deutschland und/oder Österreich angeboten werden) werden in den Endgültigen Bedingungen bestimmt. Der Ausgabepreis in den Bedingungen stellt lediglich einen historisch indikativen Preis auf Grundlage der Marktsituation am in der Vergangenheit liegenden Tag des erstmaligen öffentlichen Angebots der betreffenden Wertpapiere dar. Die Wertpapiere werden fortlaufend zum jeweils aktuellen Marktpreis angeboten, den die Emittentin oder eine von ihr Beauftragte auf Grundlage des aktuellen Kurses, Preises bzw. Standes des Basiswerts gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines etwaigen Bezugsverhältnisses und/oder Wechselkurses (wie in den Bedingungen angegeben) bestimmt. Der aktuelle Marktpreis ist auf der Internetseite xxx.xxxxxxxx.xxxxxxxxxx.xxx (auf der jeweiligen Produktseite (abrufbar durch Eingabe der für das Wertpapier relevanten Wertpapierkennung im Suchfunktionsfeld)) abrufbar. Der Verkaufspreis wird von der BNP PARIBAS ARBITRAGE S.N.C. fortlaufend festgesetzt. Außer den vorgenannten Preisen werden dem Erwerber seitens der Emittentin beim Erwerb der Wertpapiere keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt; vorbehalten bleiben jedoch Kosten, die dem Erwerber im Rahmen des Erwerbs der Wertpapiere über Banken und Sparkassen oder sonstigen Vertriebswegen entstehen können und über die die Emittentin keine Aussage treffen kann. Im Zusammenhang mit dem Angebot und Verkauf der Wertpapiere bzw. der Verbreitung von Angebotsunterlagen über die Wertpapiere sind die jeweils anwendbaren Gesetze der Länder zu beachten, in denen die Wertpapiere angeboten oder verkauft bzw. die Angebotsunterlagen verbreitet werden.
Bedingungen. Für den Mercedes Credit Card Mobilitätsschutz der Mercedes Credit Card Silber und Gold gelten die Allgemeinen Mobilitätsbedingungen für den Mercedes Credit Card Mobilitätsschutz der Mercedes Credit Card Silber bzw. Mercedes Credit Card Gold (Stand 01.02.2020). Sie sind abgedruckt in der den Antragsunterlagen beiliegenden Broschüre. Für die weiteren Versicherungen im Rahmen der Mercedes Credit Card Gold gelten zusätzlich bezüglich der Reiseversicherungen (Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken-Versicherung) die Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung AG VB-ERV Mercedes Credit Card 2009, für die Mietwagen-Zusatz-Kaskoversicherung die Versicherungsbedingungen für die Mietwagen-Zusatz-Kaskoversicherung der ERGO Versicherung AG für Landesbank Baden-Württemberg Kreditkarten Mercedes Credit Card Gold (Stand 01.02.2020). Bezüglich der Rechtsschutz-Versicherung gelten die Sonderbedingungen ERGO Rechtsschutz im Verkehrsbereich für Inhaber der Mercedes Credit Card Gold (MCG SBR 2012) der ERGO Versicherung AG. Sie sind abgedruckt in der den Antragsunterlagen beiliegenden Broschüre. Für die Garantieverlängerung gelten die Versicherungsbedingungen für die Garantieverlängerung im Rahmen der Mercedes Credit Card Gold und Mercedes Credit Card Silber (Stand 01.02.2020). Für das fakultative Reise- Paket gelten die Versicherungsbedingungen der ERGO Reiseversicherung AG VB-ERV Mercedes Credit Card 2009 (einschließlich Teil E: Reisegepäck-Versicherung) sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Bargeldservice im Notfall – Bestandteil des Reise-Pakets für die Inhaber einer Mercedes Credit Card Gold (Stand: 01.02.2020). Die Versicherungsverhältnisse unterliegen deutschem Recht. Geschützte Personen im Rahmen des Mercedes Credit Card Mobilitätsschutzes der Mercedes Credit Card Silber und Mercedes Credit Card Gold sind der berechtigte Haupt- und Zusatzkarteninhaber einer gültigen Mercedes Credit Card Silber oder Gold, der berechtigte Fahrer sowie die berechtigten Insassen bei privater Benutzung eines versicher- ten Fahrzeugs, sofern in den Bedingungen nichts anderes festgelegt ist. Voraussetzung für den Mobilitätsschutz ist, dass der Kreditkarteninhaber seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Versicherte Personen im Rahmen der weiteren Versicherungen der Mercedes Credit Card Gold sind zusätzlich
Bedingungen. Ich sende mit diesem Auftrag einen Lageplan mit eingezeichnetem Haus. Bestandteile dieses Vertrages sind die beiliegende Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und der Ergänzenden Bestimmungen der N-ERGIE Aktiengesellschaft. Mit meiner Unterschrift nehme ich das in den Ergänzenden Bedingungen enthaltene Widerrufsrecht für Verbraucher und das Widerrufsformular zur Kenntnis. Personenbezogene Daten werden von der N-ERGIE Aktiengesellschaft nach Maßgabe der beiliegenden Datenschutzhinweise für Lieferungen und Leistungen gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. Ort, Datum Ort, Datum 4300-20220901 per E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@x-xxxxx-xxxx.xx Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxxxx Xxxxx, Oberbürgermeister I Vorstand Xxxx Xxxxxx, Xxxxxxxxx Xxxxxx Sitz der Gesellschaft Nürnberg I Amtsgericht Nürnberg HR B 17412 I Steuernummer 241/117/70057 I Umsatzsteuer-IdNr. DE 209536298 Produktdatenblatt Wasser Trennung eines Wasseranschlusses mit oder ohne Bauwasser Preise ab 01.09.2022 Maximale Rohrverzug im Privatgrund für einen Bauwasseranschluss 0 Meter Maximaler Rohrquerschnitt D 63 mm Anschlussvarianten ▪ Vorübergehende Endmuffe ▪ Bauwasseranschluss mit Durchgangsventil Maximale Leistung Bauwasser 1,11 l/s Anwendungsbeispiele Abbruch eines Gebäudes mit Wiederbebauung des Grundstückes Trennung 1.901,77 € Trennung und Bauwasser (zeitlich befristet) Bis 1,11 l/s 2.124,21 € 3301-20220901 Trennung ▪ Tiefbau im privaten Grund, Aufbruch und Wiederherstellung von befestigten Standard-Oberflächen (Schotter, Asphalt und gängige Pflasterstein) ▪ Baustelleneinrichtung, -koordination, -abwicklung ▪ Außerbetriebnahme des Anschlusses ▪ Planung, Dokumentation Kann eine Trennung nicht im Grundstück erfolgen (z. B. bei Grenzbebauung), zusätzlich: ▪ Einholung von Genehmigungen bei öffentlichen Ämtern ▪ Tiefbau im öffentlichen Grund inklusive Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsfläche Bauwasser, zeitlich befristeter Anschluss (optional) ▪ Montage eines Durchgangsventils ▪ Planung, Dokumentation Kann eine Bauwasserversorgung nicht im Grundstück erstellt werden (Trennung des Hausanschlusses im öffentlichen Grund wegen Grenzbebauung), kann über dieses Produkt keine Bauwasserversorgung beauftragt werden. ▪ Aufbruch und Wiederherstellung von befestigten Sonder-Oberflächen (z. X. Xxxxxx, Granit) ▪ Ansäen und Wiederbepflanzung der aufgegrabenen Grundstücksfläche ▪ Freiräumen der Anschlusstrasse ▪ Entfernen der abgetrennten Rohrleitung ...
Bedingungen. Das Boot überschreitet nicht eine Länge von 6 m, eine Breite von 2,5 m und eine Höhe von 2 m, - der Bootsanhänger ist zum Tragen des Bootes tauglich. Falls der Bootsanhänger diese Bedingung nicht erfüllt oder gestohlen wurde, können wir Ihr Boot nur transportieren, wenn Sie uns einen Ersatzanhänger bereitstellen.
Bedingungen. Ihr Versicherungsschutz § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Bedingungen. 2.4.3 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf folgende Risiken und Tätigkeiten:
Bedingungen. 3 . ABWEHR EINES HAFTPFLICHTANSPRUCHS Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der/ das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die Versicherten von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Bedingungen. 3 . SPEZIELLE RISIKOAUSSCHLÜSSE DER BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: • gentechnische Arbeiten, • gentechnisch veränderte Organismen (GVO), • Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten oder unter Verwendung von GVO hergestellt werden, Stand Pro Berater Version 1 & AsseCon Sonderbedingungen Version 2
Bedingungen. 3 . ZUSÄTZLICHE DECKUNGSERWEITERUNG ZUR